Beiträge und Gebühren

Online-Selbstbedienungsfunktionen

Unter Online-Selbstbedienungsfunktionen können Sie den aktuellen Stand Ihres Beitragskontos einsehen und ggf. eine Bestätigung über bezahlte Beiträge ausdrucken.

Sollte auf Ihrem Beitragskonto noch ein Guthaben (nach Exmatrikulation oder Überzahlung) vorhanden sein, können Sie mit diesem Formular (PDF, 119 KB) die Rücküberweisung beantragen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet 4 - Beiträge, Promotionsstudierende und sonstige immatrikulierte Personen

Beiträge für das Studierendenwerk

Die Beiträge für das Studierendenwerk müssen alle Studierenden jedes Semester im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung entrichten, auch im Fall einer Beurlaubung vom Studium. Die Höhe der Beiträge setzt das Studierendenwerk München Oberbayern durch Satzung fest, die Universität erhebt diese Beiträge gemäß Art. 121 Abs. 5 Satz 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes für das Studierendenwerk und führt sie an dieses ab. Weitere Informationen zu diesen Beiträgen und deren Verwendung finden Sie auf der Website des Studierendenwerks München Oberbayern.

Die Beiträge für das Studierendenwerk setzen sich grundsätzlich zusammen aus dem Grundbeitrag und dem zusätzlichen Beitrag für das Semesterticket. Da jedoch laut Mitteilung des Studierendenwerks München Oberbayern der Semesterticketvertrag ab dem Wintersemester 2023/24 ausgesetzt wird, entfällt der obligatorische Solidarbeitrag bis auf weiteres.

Studienbeiträge

Seit dem Wintersemester 2013/14 werden keine Studienbeiträge mehr erhoben. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die aktuellen Informationen zur Rückmeldung.

Gemäß Art. 71 Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 wurden in Bayern im Zeitraum vom Sommersemester 2007 bis einschließlich Sommersemester 2013 Studienbeiträge erhoben. Das Nähere, insbesondere zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge hat die Universität durch die Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen an der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 9. August 2006, in der Fassung der Änderungssatzung vom 24. Juli 2009 geregelt.


Ansprechpartner

Für Fragen hinsichtlich der rückwirkenden Befreiung von den Studienbeiträgen steht Ihnen das Sachgebiet 4 - Beiträge, Promotionsstudierende und sonstige immatrikulierte Personen der Studentenkanzlei sowie der Studien-Informations-Service unter +49 89 2180-9000 zur Verfügung.

Seit dem Wintersemester 2013/14 werden keine Studienbeiträge mehr erhoben.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zum Wintersemester 2013/14 das Bayerische Studienbeitragsdarlehen eingestellt wurde.

Für Fragen zu noch laufenden Studienbeitragsdarlehen stehen wir Ihnen zu den angegebenen Zeiten weiterhin gern zur Verfügung.

Studentenkanzlei - Herr Tyroller, Zi. E112
Montag - Mittwoch, 8:30 - 11:00 Uhr

Gebühren

Eine gesonderte Gebühr für das Weiterbildungsstudium wird je nach Art des Angebots erhoben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Fakultät.

Für Gaststudierende gelten folgende nach Anzahl der Semesterwochenstunden gestaffelten Gebühren:

  • 1. für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt weniger als fünf Semesterwochenstunden: 100,-€
  • 2. für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt fünf bis acht Semesterwochenstunden: 200,- €
  • 3. für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt mehr als acht Semesterwochenstunden: 300,- €

Die Gebühr ist in Höhe entsprechend der Gesamtsemesterwochenstunden der belegten Lehrveranstaltungen bei der Immatrikulation fällig. Die Information der Zahlungsmodalitäten erhalten Sie mit Ihrer Immatrikulation.

Im Rahmen der Rückmeldung oder Wiederimmatrikulation unter Angabe des vorgegebenen Verwendungszwecks zu überweisen (Termin für das Sommersemester 2023: bis spätestens 20.03.2023)

Eine Rückerstattung der Gebühr ist weder ganz noch teilweise möglich. Eine Gebührenermäßigung oder -befreiung ist nicht vorgesehen.

Bitte beachten Sie auch unsere Informationen unter: Gaststudierende

Für Gaststudierende des Seniorenstudiums gelten folgende nach Anzahl der Semesterwochenstunden gestaffelte Gebühren:

  • 1. für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt weniger als fünf Semesterwochenstunden: 100,-€
  • 2. für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt fünf bis acht Semesterwochenstunden: 200,- €
  • 3. für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt mehr als acht Semesterwochenstunden: 300,- €

Die Gebühr ist in Höhe entsprechend der Gesamtsemesterwochenstunden der belegten Lehrveranstaltungen bei der Immatrikulation fällig. Die Information der Zahlungsmodalitäten erhalten Sie mit Ihrer Immatrikulation.

Im Rahmen der Rückmeldung oder Wiederimmatrikulation unter Angabe des vorgegebenen Verwendungszwecks zu überweisen (Termin für das Sommersemester 2023: bis spätestens 20.03.2023)

Eine Rückerstattung der Gebühr ist weder ganz noch teilweise möglich. Eine Gebührenermäßigung oder -befreiung ist nicht vorgesehen.

Bitte beachten Sie auch unsere Informationen unter: Gaststudierende des Seniorenstudiums

Für Studierende im Frühstudium besteht an der LMu keine Gebührenpflicht

Für Studierende, die als Zweithörerinnen oder Zweithörer an der LMU immatrikuliert sind besteht keine Gebührenpflicht.

Bei Fragen zur Rückmeldung wenden Sie sich bitte an den Studien-Informations-Service (SIS): +49 89 2180-9000

Bitte beachten Sie, dass die Überweisung des Semesterbeitrages erst nach 3-5 Werktagen in Ihrem Beitragskonto sichtbar wird. Bei Auslandszahlungen kann das sogar bis zu einer Woche dauern.

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