LMUcard
LMUcard für Studierende (Studierendenausweis). Die LMUcard ist die multifunktionale Chipkarte der LMU.
LMUcard für Studierende (Studierendenausweis). Die LMUcard ist die multifunktionale Chipkarte der LMU.
Die Ausstellung erfolgt in zwei Schritten:
Als Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus ist der IT-Servicedesk nur eingeschränkt zugänglich. Die LMUcard wird - soweit möglich und beantragt - vorvalidiert per Post an die Semesteranschrift versendet.
Die LMUcard wird nur ausgestellt, wenn das Foto den Anforderungen (siehe Foto-Mustertafel) entspricht. Das Ergebnis der manuellen Prüfung durch Mitarbeitende des IT-Servicedesk können Sie im System nachsehen. Folgende Zustände sind vorgesehen:
Sollte die Karte als unzustellbar zum IT-Servicedesk zurückkommen, oder bei Verlust gefunden und dem IT-Servicedesk zugestellt worden sein, werden wir uns bei Ihnen via E-Mail melden. In der Regel kann dann ein erneuter Versand an die Semesteradresse oder Heimatadresse erfolgen oder die Karte wird für einen abgesprochenen Zeitraum an einer geöffneten Servicestelle zur Abholung hinterlegt. Für die Abholung benötigen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel).
Bitte prüfen Sie regelmäßig den Status Ihres Kartenantrags, das System versendet keine E-Mail, wenn bspw. das Foto beanstandet wurde.
Support und Probleme
Sie haben Probleme, weil Ihre LMUcard beim Studierendenwerk gesperrt ist.
Die Ursache ist:
Besonderheit beim Bezahlen des Cloud Printings
Beim Cloud Printing wird das gesamte Guthaben beim Auflegen der LMUcard abgebucht.
Wenn die LMUcard wieder an einem Kopierer des Cloud Printing aufgelegt wird, kann das Restguthaben zurückgebucht werden.
Es gibt zwei Gebäude an der LMU, in denen ein Schliessen mit der LMUcard möglich ist:
Leopoldstraße 13 Copyshop in Raum 3012
Öffnungszeiten:
werktags von 09:00-17:00 Uhr frei zugänglich
und jeden Tag von 06:30-22:00 Uhr schliessbar mit der LMUcard.
Schliessberechtigt sind alle Angehörigen der LMU mit einer LMUcard.
Der Kartenleser hat drei Farben, die den Status anzeigen:
Amalienstraße 17 CIP-Pool Bioinformatik (LUNA) in Raum A001
Öffnungszeiten für Studierende:
Montag-Freitag 07:00-23:00 Uhr,
Wochenende und Feiertage 09:00-21:00 Uhr
Öffnungszeiten für Mitarbeiter des Instituts für Informatik:
jederzeit (24/7)
Dieser Raum ist für Angehörige des Instituts für Informatik und zusätzlich für die Studiengänge Kunst und Multimedia (Fakultät 9) und Computerlinguistik (Fakultät 13) zugänglich.
Bei Problemen und Anträgen zur zusätzlichen Freigabe schreiben Sie uns bitte unter Angabe:
eigener Studiengang, Martikelnummer und Veranstaltung im CIP-Pool Bioinformatik (LUNA)
über unser Kontaktformular.
In dem Gebäude sind drei Kartenleser:
Bei Problemen wenden Sie sich an den IT-Servicedesk.
Die LMUcard für Studierende (Studierendenausweis) ist eine multifunktionale Chipkarte mit folgenden Funktionen:
Die Karte enthält einen optisch wiederbeschreibbaren Validierungsstreifen, auf dem Informationen zur Gültigkeit, dem Semesterticket und die Fakultät vermerkt sind. Zur Aktualisierung der Gültigkeit muss die LMUcard von den Karteninhabern validiert werden.
Die LMUcard ist an den Anforderungen an den Internationalen Studierendenausweis des ISIC angelehnt konzipiert und umfasst die gleichen Stammdaten wie sie dort von den Studierenden gefordert werden.
Das Recht zur Ausstellung der LMUcard folgt aus dem Selbstverwaltungsrecht der Universität München in Ausprägung ihres Organisationsrechts (Art. 12 Abs. 1 BayHSchG). Die LMUcard ist gem. § 6 Abs. 3 der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München ein auf Antrag ausgestellter Studierendenausweis und als solcher optional. Die Beantragung und Nutzung ist freiwillig.
Zwecke der Datenverarbeitung sind die Erstellung und Nutzung der LMUcard als multifunktionale Chipkarte. Mittels LMUcard können Studierende zum einen ihre Immatrikulation (Art. 42 Abs. 2 BayHSchG), ihren Studierendenstatus und damit ihre Mitgliedschaft zur Universität München und zu einer ihrer Fakultäten im Rechtsverkehr – d.h. innerhalb der Universität und ihrer Einrichtungen sowie gegenüber Dritten - nachweisen (Art. 11 Abs. 1 BayHSchG, Art. 17 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG, Art. 27 Abs. 2 BayHSchG). Zum anderen besteht die Möglichkeit der Nutzung als Bibliotheksausweis und Mensakarte und für das Semesterticket.
Wir verarbeiten Ihre Daten im Einklang mit und auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und der sonstigen anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
Um die Funktionen der LMUcard zu ermöglichen, sind folgende personenbezogene Daten auf der Karte aufgebracht:
Permanent aufgebrachte Stammdaten
Foto: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Zweck: Identifikation und Ausweis, Erfüllung der Anforderungen an einen internationalen Studierendenausweis (ISIC)
Akademischer Titel: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m Art. 4 Abs.1 BayDSG, Zweck: Identifikation und Ausweis, Erfüllung der Anforderungen an einen internationalen Studierendenausweis (ISIC), ggf. Namensbestandteil
Name: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 2 ff. Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 11. Februar 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 19. November 2019, Zweck:Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, Identifikation und Ausweis, Nachweis des Studierendenstatus, Legitimationsprüfung
Vorname: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 2 ff. Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 11. Februar 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 19. November 2019, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, Identifikation und Ausweis, Nachweis des Studierendenstatus, Legitimationsprüfung
Geburtsdatum: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 2 ff. Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 11. Februar 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 19. November 2019, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der UniversitätIdentifizierung und Ausweis, Nachweis des Studierendenstatus; entspricht Vorgaben eines internationalen Studierendenausweises (ISIC)
Kartennummer: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Art. 88 BayHSchG, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben des Studierendenwerks, Nutzung der Mensen, der Automaten und des Kopierwesens
Matrikelnummer: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 2 ff. Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 11. Februar 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 19. November 2019, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, Identifikation und Ausweis, Nachweis des Studierendenstatus, Beschleunigung der Zugriffe in Fachsystemen und Prüfung von Zugangsberechtigungen
Bibliotheksnummer: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Art. 2 Abs. 3 BayHSchG, §§ 2, 3 Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (BayABOB) vom 18. August 1993, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, Identifikation und Ausweis, Nutzung der Bibliotheksservices
Temporär Aufdruck auf dem Thermo-Read-Write-Streifen
Gültigkeitsvermerk (gültig-bis-Datum): Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, Identifikation und Ausweis, Nachweis des Studierendenstatus, Missbrauchsschutz
Fakultät(en) (in der Regel die Fakultät, der das Hauptfach des ersten Studiengangs zugeordnet ist): Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 2 ff. Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 11. Februar 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 19. November 2019, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität Identifikation und Ausweis, Nachweis des Studierendenstatus, Mitglied eines Studienganges, Prüfung der Zugangsberechtigung, z.B. zu den Teilbibliotheken
Semesterticket: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Art. 2 Abs. 3 BayHSchG, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, Identifikation und Ausweis, Nachweis des Studierendenstatus, Erfüllung eines mit der MVV GmbH geschlossenen Vertrages zur Nutzung des Semestertickets
Auf der Karte befindet sich ein RFID-Chip mit Datenspeicher, auf dem folgende Merkmale in unterschiedlichen Segmenten gespeichert sind:
Die gespeicherten Daten sind zugriffsgeschützt und können nur mit entsprechend konfigurierten Kartenlesern ausgelesen werden. Die Nutzung der gespeicherten Daten unterliegt den einschlägigen rechtlichen Vorgaben, insbesondere zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Im Rahmen der LMUcard-Verwaltung werden folgende weitere Daten auf Servern der LMU unter der Administration des Dezernats VI und unter Beachtung der geeigneten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen gespeichert:
Die Daten sind für die Nutzung und Sicherheit der LMUcard erforderlich.
Matrikelnummer: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 2 ff. Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 11. Februar 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 19. November 2019, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, Identifikation und Ausweis, Nachweis des Studierendenstatus; Beschleunigung der Zugriffe in Fachsystemen und Prüfung von Zugangsberechtigungen
Bibliotheksnummer: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 2, 3 Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (BayABOB) vom 18. August 1993, Zweck: Erfüllung öffentlicher Aufgaben der Universität, Identifikation und Ausweis, Nutzung der Bibliotheksservices
Kartentyp (bei Studierenden immer "Student"): Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 2 ff. Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 11. Februar 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 19. November 2019, Zweck: wird aktuell nicht aktiv genutzt, könnte aber z.B. zusammen mit Gültigkeitsdatum zur automatisierten Zugangskontrolle von Gebäuden (z.B. Bibliotheken) oder Räumen genutzt werden
Kartennummer: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Art. 88 BayHSchG, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben des Studentenwerks, Nutzung der Mensen, der Automaten und des Kopierwesens
Gültigkeitsvermerk (gültig-von-bis-Datum): Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, Identifikation bzw. Nachweis des Studierendenstatus, Missbrauchsschutz
eduPersonPrincipalName (LMU-ID@lmu.de): Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, Identifikationsmerkmal bei Zugriff auf Daten im Identity -Management zum Abruf weiterer Daten, bei entsprechender Berechtigung und Erforderlichkeit
Der Upload eines Fotos ist freiwillig. Die Akzeptanz als internationaler Studierendenausweis analog zur ISIC ist meist nur mit Foto gegeben.
Die Verarbeitung von akademischen Graden und Titel erfolgt im Rahmen der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, soweit die Verarbeitung gesetzlich vorgeschrieben oder der Titel Namensbestandteil ist. Im Übrigen erfolgt der Aufdruck freiwillig.
Die Unterzeichnung auf dem Studierendenausweis ist ein Gültigkeitsmerkmal und dient dem Missbrauchsschutz. Die Datenverarbeitung erfolgt insoweit zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Die Unterschrift dient auch der Personalisierung und der Akzeptanz im Rechtsverkehr. Ohne Unterschrift ist auch die Akzeptanz als internationaler Studierendenausweis analog zur ISIC eingeschränkt bzw. nicht gegeben ist.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf internen Datenverarbeitungsanlagen. Innerhalb der LMU erhalten nur diejenigen Personen bzw. Bereiche Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese für die Erfüllung der genannten Verarbeitungszwecke benötigen. Die entsprechenden Personen unterliegen dem Datengeheimnis gemäß Art. 11 BayDSG.
Eine unbefugte Weitergabe der erhobenen und verarbeiteten Daten an Dritte, internationale Organisationen oder in ein Drittland erfolgt nicht.
Die gespeicherten Daten werden zum Zweck der Erstellung der LMUcard verarbeitet, solange und soweit dies erforderlich ist (Art. 4 Abs. 1 BayDSG) bzw. eine Einwilligung vorliegt.
Nach Exmatrikulation oder nach Rückgabe der LMUcard werden die betreffenden Daten unverzüglich aus den entsprechenden Systemen gelöscht, sofern und soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. im Hinblick auf die Studierendendaten gemäß Art. 6 Abs. 1 BayArchivG)
oder andere Verarbeitungszwecke (z.B. Art. 6 Abs. 2 BayDSG) entgegenstehen. Das gilt auch für die beim Studierendenwerk, der Universitätsbibliothek und der Bayerischen Staatsbibliothek gespeicherten Daten.
Das hochgeladene Foto wird ausschließlich zur Erstellung der LMUcard verarbeitet und sieben Tage nach Aushändigung der LMUcard bzw. nach Abbruch des Kartenantrags oder bei Widerruf gelöscht. Der Fotoaufdruck wird bei Ausgabe der LMUcard an den Berechtigten kontrolliert. Der Aufdruck von akademischen Graden und Titel ist freiwillig, soweit die Datenverarbeitung nicht aufgrund Gesetz erfolgt.
Soweit eine Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, erfolgt die Löschung mit Widerruf der Einwilligung.
Nach Rückgabe der LMUcard wird die Karte datenschutzkonform vernichtet.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Ludwig-Maximilians-Universität München gesetzlich vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Bernd Huber, Geschwister-Scholl-Platz 1 80539 München
Zuständige Dienststelle für die Datenverarbeitung
Ludwig-Maximilians-Universität München
Dezernat VI - Informations- und Kommunikationstechnik
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Allgemeine Fragen und SupportLudwig-Maximilians-Universität München
Dezernat VI - Informations- und Kommunikationstechnik
-- IT-Servicedesk --
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten der LMU
Ludwig-Maximilians-Universität München
-- Behördlicher Datenschutzbeauftragter --
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
https://www.lmu.de/datenschutz
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Zudem haben Sie das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Widerspruch (Art. 21 DSGVO), Beschränkung (Art. 18 DSGVO) und auf Widerruf einer Einwilligung für die Zukunft. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Daneben steht Ihnen gemäß Art. 77 DSGVO das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu.
Die für die Ludwig-Maximilians-Universität München zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (Postfach 22 12 19, 80502 München, Telefon: 089 212672-0, Telefax: 089 212672-50, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de, Internet: https://www.datenschutz-bayern.de).
Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen wollen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Dienststelle für die Datenverarbeitung. Diese prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und trifft dann die erforderlichen Maßnahmen.
Es gelten die Nutzungshinweise und Datenschutzinformationen in der aktuellen Fassung.
Stand: Januar 2021
Die LMUcard für Studierende (Studierendenausweis) ist eine multifunktionale Chipkarte mit folgenden Funktionen:
Die Karte enthält einen optisch wiederbeschreibbaren Validierungsstreifen, auf dem Informationen zur Gültigkeit, dem Semesterticket und die Fakultät vermerkt sind. Zur Aktualisierung der Gültigkeit muss die LMUcard von den Karteninhabern validiert werden.
Die LMUcard ist an den Anforderungen an den Internationalen Studierendenausweis des ISIC angelehnt konzipiert und umfasst die gleichen Stammdaten wie sie dort von den Studierenden gefordert werden.
Das Recht zur Ausstellung der LMUcard folgt aus dem Selbstverwaltungsrecht der Universität München in Ausprägung ihres Organisationsrechts (Art. 12 Abs. 1 BayHSchG). Die LMUcard ist gem. § 6 Abs. 3 der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München ein auf Antrag ausgestellter Studierendenausweis und als solcher optional. Die Beantragung und Nutzung ist freiwillig.
Zwecke der Datenverarbeitung sind die Erstellung und Nutzung der LMUcard als multifunktionale Chipkarte. Mittels LMUcard können Studierende zum einen ihre Immatrikulation (Art. 42 Abs. 2 BayHSchG), ihren Studierendenstatus und damit ihre Mitgliedschaft zur Universität München und zu einer ihrer Fakultäten im Rechtsverkehr – d.h. innerhalb der Universität und ihrer Einrichtungen sowie gegenüber Dritten - nachweisen (Art. 11 Abs. 1 BayHSchG, Art. 17 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG, Art. 27 Abs. 2 BayHSchG). Zum anderen besteht die Möglichkeit der Nutzung als Bibliotheksausweis und Mensakarte und für das Semesterticket.
Der Upload eines Fotos ist freiwillig. Die Akzeptanz als internationaler Studierendenausweis analog zur ISIC ist meist nur mit Foto gegeben.
Die Verarbeitung von akademischen Graden und Titel erfolgt im Rahmen der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, soweit die Verarbeitung gesetzlich vorgeschrieben oder der Titel Namensbestandteil ist. Im Übrigen erfolgt der Aufdruck freiwillig.
Die Unterzeichnung auf dem Studierendenausweis ist ein Gültigkeitsmerkmal und dient dem Missbrauchsschutz. Die Datenverarbeitung erfolgt insoweit zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Die Unterschrift dient auch der Personalisierung und der Akzeptanz im Rechtsverkehr. Ohne Unterschrift ist auch die Akzeptanz als internationaler Studierendenausweis analog zur ISIC eingeschränkt bzw. nicht gegeben ist.
Die Ausstellung der LMUcard ist für die Studierenden kostenlos. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte (bspw. bei Verlust) kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Ludwig-Maximilians-Universität München gesetzlich vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Bernd Huber, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München
Zuständige Dienststelle für die Datenverarbeitung
Ludwig-Maximilians-Universität München
Dezernat VI - Informations- und Kommunikationstechnik
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Allgemeine Fragen und Support
Ludwig-Maximilians-Universität München
Dezernat VI - Informations- und Kommunikationstechnik
-- IT-Servicedesk --
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Ludwig-Maximilians-Universität München
-- Behördlicher Datenschutzbeauftragter --
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Es gelten die Nutzungshinweise und Datenschutzinformationen in der aktuellen Fassung. Es gelten immer die Nutzungshinweise/-bedingungen zum Zeitpunkt der Nutzung, Änderungen sind vorbehalten.
Stand: Januar 2021