Konfliktberatung und Antidiskriminierung

Konfliktberatung und Antidiskriminierung

Die LMU bietet vielfältige Beratungsmöglichkeiten in Konfliktsituationen. Sie setzt sich aktiv für den Schutz vor Diskriminierung ein. Alle Mitglieder und Gäste der LMU sollen sich an der Universität willkommen und sicher fühlen.

So können Sie handeln:

  • Suchen Sie zunächst das persönliche Gespräch.
  • Holen Sie sich Unterstützung bei Vorgesetzen und Personen mit Leitungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsaufgaben aus Ihrem Studien- bzw. Arbeitsumfeld oder aus der Fakultät.
  • Bei Konflikten: Holen Sie sich Unterstützung bei den Konfliktbeauftragten für Studierende bzw. bei den Konfliktbeauftragten für wissenschaftliches Personal. Weiterhin können sich alle Beschäftigte an den Personalrat wenden.

  • Bei Diskriminierung, Antisemitismus, Belästigung, sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt: Sollten Sie diskriminierendes Verhalten erfahren, dann suchen Sie das Gespräch mit den Antidiskriminierungsbeauftragten oder den weiteren spezialisierten internen und externen Beratungs- und Anlaufstellen.
  • Diese unterstützen und beraten Sie zu Ihren Schutz- und Handlungsmöglichkeiten und informieren Sie über das förmliche Beschwerdeverfahren sowie über mögliche Schlichtungsoptionen.

Um grenzüberschreitendem Verhalten effektiv entgegenzuwirken, hat die LMU zahlreiche Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet. Diese bieten Gäste und Universitätsmitgliedern, die Diskriminierung an der Universität erleben oder beobachten, die Möglichkeit ihre Erfahrungen zu adressieren. Suchen Sie zunächst das persönliche Gespräch oder holen Sie sich Unterstützung bei Leitungspersonen aus Ihrem Studien- bzw. Arbeitsumfeld oder aus der Fakultät. Lassen Sie sich durch die spezialisierten internen und externen Anlauf- und Beratungsstellen zu Ihren Handlungsmöglichkeiten beraten. Fehlverhalten können Sie durch die Einreichung einer förmlichen Beschwerde anzeigen. In strafrechtlich relevanten Fällen sollten die Ermittlungsbehörden eingeschaltet werden.

Suchen Sie zunächst das persönliche Gespräch. Holen Sie sich Unterstützung bei Vorgesetzen und Personen mit Leitungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsaufgaben aus Ihrem Studien- bzw. Arbeitsumfeld oder aus der Fakultät ein. Lassen Sie sich von Personen mit Leitungsaufgaben zu Ihren Handlungsmöglichkeiten beraten. Sollte der Vorfall im Gespräch nicht geklärt werden, können Sie eine grundlegende Erstberatung in Anspruch nehmen oder eine förmliche Beschwerde einreichen.

Nehmen Sie eine grundlegende und vertrauliche Erst- und Verweisberatung in Anspruch. Lassen Sie sich über Ihre Schutz- und Handlungsmöglichkeiten informieren. Fordern Sie Aufklärung über das förmliche Beschwerdeverfahren und mögliche Schlichtungsoptionen. Fragen Sie nach einer Weitervermittlung an weitere geeignete, spezialisierte interne oder externe Beratungs- und Unterstützungsstellen.

Richten Sie Ihre förmliche Beschwerde an antidiskriminierung@lmu.de Beschreiben Sie die zugetragenen Ereignisse und reichen Sie Beweismittel sowie Informationen zu bereits getroffenen Maßnahmen. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf eine anonyme Behandlung der Beschwerde haben und das Einreichen einer Beschwerde rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Schalten Sie bei akuten Situationen sofort die Polizei ein! Wenden Sie sich in strafrechtlich relevanten Fällen an die zuständigen staatlichen Ermittlungsbehörden! Polizeinotruf: 110, Polizei München für Opferschutz +49 89 2910-4444, Frauen-Notruf +49 89 7637 37

Umgang mit Diskriminierung

Studierende, wissenschaftliches Personal, Beschäftigte aus Verwaltung und Technik und Gäste der LMU können sich bei den Beratungs- und Anlaufstellen Hilfe holen, wenn sie an der Universität Diskriminierung, Antisemitismus, Belästigung, sexueller Belästigung oder sexualisierter Gewalt erleben oder beobachten.

Richtlinie der LMU

Die LMU setzt sich für den Schutz vor Diskriminierung, Belästigung, sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt ein. Sie fördert eine Kultur des Hinsehens, die auf einem von Respekt und Toleranz geprägten wertschätzenden Umgang miteinander sowie der Achtung der Würde jeder Person beruht. Diese Richtlinie schafft Transparenz im Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung, sexueller Belästigung und sexualisierte Gewalt.

Anlauf- und Beratungsstellen der LMU

Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen

Prävention und Sensibilisierung

Die LMU trägt durch präventive Maßnahmen und die Sensibilisierung für das Thema zum Schutz vor Diskriminierung, Belästigung, sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt bei.

Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen
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Notfall am Campus:

Wichtige Notfallinformationen

  • Wer?
    Name des Anrufers
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    LMU, Gebäudeadresse, Stockwerk, Rufnummer
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