Diskriminierung erklärt
Diskriminierung bezeichnet die Ungleichbehandlung einer Person aufgrund eines oder mehrerer durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützter Merkmale.
Diskriminierung bezeichnet die Ungleichbehandlung einer Person aufgrund eines oder mehrerer durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützter Merkmale.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nennt die geschützten Diskriminierungsmerkmale und definiert die verschiedenen Formen von Diskriminierung umfänglich. Dieses wurde an der LMU in der Richtlinie zur Prävention, zum Schutz vor und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung, sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt an der LMU umgesetzt.
Diskriminierung bezeichnet die Ungleichbehandlung einer Person aufgrund eines oder mehrerer geschützter Merkmale. Man spricht insbesondere von Diskriminierung, wenn diese Ungleichbehandlung einen direkten oder indirekten Nachteil zur Folge hat. Dies kann in Form von Herabwürdigung, Stigmatisierung, Belästigung, sexualisierter Belästigung oder sexualisierter Gewalt sowie direktem oder indirektem Ausschluss stattfinden und sich auf folgende Merkmale beziehen:
Entscheidend für die Wertung einer Handlung als Diskriminierung ist nicht die Intention der Handlung, sondern die Wirkung einer Verhaltensweise auf die betroffene Person und wichtige Grundlage des Diskriminierungsverständnisses, welches im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgeschrieben wird.
Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem oder mehreren der in § 1 AGG genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Eine sexuelle Belästigung gemäß § 3 Abs. 4 AGG ist, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere, wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen und Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Hierzu gehören auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen sexuellen Handlungen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von Darstellungen mit pornographischem Inhalt. Sexualisierte Gewalt bezieht sich auf die von §177 StGB erfassten Tatbestände.
Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt können sich auf verschiedene Weise ausdrücken. Dazu gehören u.a.:
Weiterführende Informationen zum Diskriminierungsbegriff, die Antidiskriminierungsrichtlinie der LMU sowie eine Datenbank der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der Bayerischen Staatsregierung mit externen Anlauf- und Beratungsstellen können Sie auf den folgenden Seiten erreichen.