Grundlegende Erst- und Verweisberatung

An die Anlauf- und Beratungsstellen der LMU können sich alle Mitglieder und Gäste der LMU wenden, um eine grundlegende und vertrauliche Erst- und Verweisberatung zu erhalten.

Grundlegende Erst- und Verweisberatung

Die LMU setzt sich aktiv für ein weltoffenes, tolerantes, diskriminierungs- und gewaltfreies Arbeits-, Lehr-, Forschungs- und Studienumfeld ein. Intoleranz und Diskriminierung entsprechen nicht dem Selbstverständnis der LMU und werden nicht geduldet.

Um grenzüberschreitendem Verhalten effektiv entgegenzuwirken, hat die LMU Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet. Diese bieten Gäste und Universitätsmitgliedern, die Diskriminierung erleben oder beobachten, die Möglichkeit ihre Erfahrungen zu adressieren.

Gespräch mit Leitungspersonen

Holen Sie sich Unterstützung bei Personen mit Leitungsfunktionen:

  • Vorgesetzte und Personen mit Leitungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsaufgaben in der Verwaltung, Forschung und Lehre tragen eine wichtige Vorbildfunktion. Sie sind aufgerufen, ein respektvolles Miteinander sowie eine Kultur des Hinsehens zu fördern. Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht kommt ihnen eine besondere Verantwortung zu. Sie müssen in ihrem Bereich aktiv vor Diskriminierung, Belästigung, sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt schützen und gegebenenfalls geeignete Präventionsmaßnahmen ergreifen.

  • Wenn Betroffene ihnen Vorfälle melden, sollte das weitere Vorgehen zur Beendigung diskriminierender oder belästigender Handlungen möglichst im Einvernehmen mit der betroffenen Person abgestimmt werden. Darüber hinaus klären sie die Betroffenen über ihr Recht auf Beratungsangebote sowie über die Möglichkeit einer förmliche Beschwerde auf.

Grundlegende Erstberatung

  • Alle Mitglieder und Gäste der LMU können sich an die Anlauf- und Beratungsstellen wenden, um eine vertrauliche Erstberatung sowie weiterführende Informationen zu erhalten. Dabei wird die Anonymität aller Beteiligten im größtmöglichen Umfang gewahrt.
  • Die Anlauf- und Beratungsstellen ermitteln das Anliegen und den Beratungsbedarf der betroffenen Personen und führen ein lösungsorientiertes Erstgespräch. Sie informieren über Schutz- und Handlungsmöglichkeiten und klären über das förmliche Beschwerdeverfahren sowie über mögliche Schlichtungensoptionen auf.
  • Bei Bedarf verweisen sie an geeignete, spezialisierte interne oder externe Beratungs- und Unterstützungsstellen oder bieten an, eine entsprechende Beratung oder Unterstützung zu vermitteln.
  • Betroffene Personen haben das Recht, sich von einer Vertrauensperson ihrer Wahl begleiten zu lassen, auch wenn diese nicht zur LMU gehört. Den betroffenen Personen steht es frei, sich zusätzlich an weitere außeruniversitäre Beratungsstellen oder Personen ihres Vertrauens zu wenden.

Schlichtungs- und Mediationsverfahren

  • Soweit der Sachverhalt es erlaubt, können die Anlauf- und Beratungsstellen der LMU eine Schlichtung bei den zuständigen Konfliktbeauftragten empfehlen oder selbst durchführen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eine Schlichtung kann auch von der offiziellen Beschwerdestelle vorgeschlagen werden.
  • Ist die belastete Person eine Studentin oder ein Student, kann die Schlichtung von der Studiendekanin oder dem Studiendekan der jeweiligen Fakultät durchgeführt werden.
  • Die Schlichtung findet nur mit dem Einverständnis sowohl der betroffenen als auch der belasteten Person statt. Wenn beide Seiten einem Lösungsvorschlag zustimmen, wird dieser schriftlich festgehalten, um die Grundlage für das zukünftige Miteinander zu schaffen.
  • Führt die Schlichtung nicht zum Erfolg, kann mit Zustimmung beider Personen ein professionelles Mediationsverfahren gestartet werden. Wenn dies nicht gewünscht ist, wird der Fall an die ursprüngliche Anlauf- und Beratungsstelle oder an die Beschwerdestelle zurückgegeben.

Wonach suchen Sie?