Betreuungseinrichtungen für Kinder von Beschäftigten

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern – um dieses Ziel zu erreichen, bietet die LMU ihren Beschäftigten in enger Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk München Oberbayern in derzeit zehn Einrichtungen in München, Freising, Garching und Martinsried zahlreiche Plätze für Kinder an.

Neuer LMU-Kindergarten „Die Großen Rabauken“

Am 15. November 2021 öffnet der Kindergarten „Die Großen Rabauken“ für bis zu 20 Kinder seine Türen. Damit hat die Kinderkrippe der „LMU Rabauken“ nun Nachwuchs bekommen.

Mehr zum Kindergarten finden Sie im Serviceportal für Beschäftigte der LMU.

Angebote der Ludwig-Maximilians-Universität München

KINDERKRIPPE LMU RABAUKEN e.V.
Veterinärstr. 1
80539 München
26 Plätze, zwei Gruppen
Die Kinderkrippe LMU Rabauken ist ausschließlich für Kinder von Beschäftigten sowie Studierenden der LMU.

KINDERGARTEN LMU "DIE GROßEN RABAUKEN"
Neureutherstr. 16
80799 München
20 Kinder
Im neuen Kindergarten der LMU Rabauken werden voraussichtlich ab 15. November 2021 bis zu 20 große Rabauken betreut. Die Räume befinden sich in der Nähe des Alten Nordfriedhofs in der Maxvorstadt. Die Eingewöhnung der ersten Kinder findet gestaffelt im November und gegebenenfalls Dezember/Januar statt.

UNIVERSITÄTSKINDERTAGESSTÄTTE e.V.
Leopoldstraße 11c
80802 München
65 Plätze, altershomogene Gruppen bis maximal 14 Kinder
Der Universitätskindergarten liegt im Leopoldpark in unmittelbarer Nähe der Universität und ist für Kinder von drei bis sieben Jahren vorgesehen. Kinder von Beschäftigten der Universität und von Studierenden werden vorrangig aufgenommen.

Angebote in Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk München Oberbayern

Für die Aufnahme eines Kindes einer oder eines Beschäftigen der LMU muss die Beschäftigung mindestens eines Elternteils an der LMU (nicht Klinikum!) als wissenschaftliche oder nichtwissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter mit mindestens einer halben Stelle oder als postgraduierte Stipendiatin oder Stipendiat bestehen. Nicht aufgenommen werden können Kinder von wissenschaftlichen Hilfskräften, von Lehrbeauftragten, Auszubildenden, von sonstigen Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie von den in Art. 14 Abs. 2 Bay UniKlinG aufgeführten Personengruppen mit Ausnahme der Professorinnen und Professoren sowie der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren. Zum Beginn der Betreuung muss das Beschäftigungsverhältnis mit der LMU noch mindestens sechs Monate bestehen.

Eine Aufnahmemöglichkeit besteht in folgenden Einrichtungen:

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