Vergabekriterien

Vergabekriterien für Stiftungsmittel der Universität

Die Vergabekriterien für Stipendien und Beihilfen für Studierende finden Sie unter Studien-Beihilfen aus Stiftungsmitteln der LMU.

Vergabekriterien für Stiftungs- und Nachlassmittel der Medizinischen Fakultät

Die Stiftungen der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilian-Universität München können Forschungsmittel im Rahmen des Antragsverfahrens innerhalb nachfolgender Cluster vergeben:

Cluster 1: Förderung der Krebsforschung

  • K. L. Weigand'sche Stiftung
  • Curt-Bohnewand-Fonds
  • Nachlass Marianne Kuhbier-Langewiesche
  • Bönninghofen-Stiftung

Cluster 2: Förderung der allgemeinen medizinischen Forschung

  • Dr. Democh-Maurmeier-Stipendienstiftung
  • Georg und Traud Gravenhorst-Stiftung
  • Stiftung zur Förderung besonderer Behandlungsmethoden am KUM
  • Dr. Reisinger Stiftungsfonds

I. Antragsmodalitäten

Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung folgende Punkte:

  • Es kann nur ein Antrag pro Institution berücksichtigt werden. Im Falle mehrerer Anträge aus einer Institution / Klinik wird eine Prioritätsreihenfolge durch den Leiter der Institution/Klinik vorgenommen.
  • Die Förderung jüngerer Wissenschaftlerinnen / Wissenschaftler hat Vorrang.
  • Die Mittel sollen dem Stiftungszweck entsprechen (Krebsforschung/ und medizinische Forschung).
  • Der Antrag ist unter den Vorgaben, die im online Tool zu finden sind, zu erstellen.

II. Auswahlverfahren

Bewerben können Sie sich ausschließlich online über das Bewerbungsverfahren.

Der Bewerbungszeitraum wird jährlich (voraussichtlich im Mai) durch die Instituts- bzw. Klinikleiter bekannt gegeben.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingereichten Unterlagen innerhalb der Stiftungskommission der Medizinischen Fakultät der LMU München evaluiert und priorisiert. Die endgültige Entscheidung über eine Förderung trifft die Stiftungskommission der Medizinischen Fakultät, deren Vorsitz Herr Prof. Dr. Dr. von Bergwelt hat.

III. Höhe und Art der Förderung

Die Antragssumme soll zwischen ca. 10.000,00 € bis 12.000,00 € liegen und ausschließlich der Beschaffung von Labor- bzw. Verbrauchsmaterial und Instrumenten oder Kleingeräten dienen.

IV. Dauer der Förderung

Die Förderdauer beträgt in der Regel 12 Monate ab Datum der Bewilligung.

V. Dokumentation

Bis spätestens drei Monate nach dem Ende der Bewilligungszeit ist ein Verwendungsnachweis (Fachbericht und Drittmittelauswertung) bei der Stiftungskommission einzureichen.

Der Fachbericht sollte

  • den Umfang von drei Din-A4-Seiten nicht überschreiten
  • sich in folgende Bereiche Abstract, Einleitung, Methoden/Ergebnisse/Publikationen, Conclusio/nächste Schritte/Folgeanträge gliedern und
  • in einer allgemein verständlichen Sprache, die auch Nichtmedizinern zugänglich ist, verfasst sein.

[Download: Formblatt]

VI. Kontakt

Bei Rückfragen steht Herr Michael Ruzicka unter Telefon +49 89 4400-72530 oder per E-mail michael.ruzicka@med.uni-muenchen.de zur Verfügung.

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