Personalrat
Der Personalrat an der LMU steht allen Beschäftigten als gewählte Interessenvertretung zur Beratung und Unterstützung unter anderem nach Art. 69 Absatz 1c BayPVG zur Verfügung.
Der Personalrat an der LMU steht allen Beschäftigten als gewählte Interessenvertretung zur Beratung und Unterstützung unter anderem nach Art. 69 Absatz 1c BayPVG zur Verfügung.
Der Personalrat ist Ihre gesetzliche Interessenvertretung gemäß dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG). Im Rahmen der darin getroffenen Regelungen und Bestimmungen vertritt er die Beschäftigten an der LMU.
Über den Internetauftritt des Personalrats erhalten alle Beschäftigten der LMU einen Überblick über die vielfältigen thematischen Schwerpunkte des Vollgremiums und der einzelnen Ausschüsse. Darüber hinaus gibt es ein breites Angebot an Informationen und Mitteilungen zu aktuellen Themen, aber auch zu gesetzlichen Regelungen und Dienstvereinbarungen. Wird der Personalrat in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsverfahren nach dem BayPVG beteiligt, finden Antragsstellende dort genauere Informationen zu den Grundlagen der Beteiligungsverfahren.
Der Internetauftritt des Personalrats ist für alle Beschäftigten der LMU über die LMU-Benutzerkennung zugänglich. Passwort nicht zur Hand oder Passwort vergessen? Bei Fragen dazu hilft der IT-Servicedesk.
Personalrat der LMU München
Geschäftsstelle - Sekretariat
Schellingstr. 10/V
Telefon: +49 89 2180-2979
Fax: +49 89 2180-3688
E-Mail: sekretariat.personalrat@lrz.uni-muenchen.de
Beschäftigte an den Kliniken der LMU wenden sich bitte an die dortige Personalvertretung.