„Inklusion lässt sich nicht einfach verordnen. Sie hängt wesentlich auch von den Einstellungen, Erfahrungen und Vorurteilen ab. Es muss in den Köpfen noch viel passieren, bis wir die Andersheit von Menschen als Gleichheit erleben.“
(Barbara Fornefeld, Professorin für Rehabilitationswissenschaft an der Universität Köln)
Unter diesem Motto möchten wir unser Online-Angebot nicht nur an betroffene Beschäftigte und Hilfesuchende richten, sondern auch an Personen, die ihr Verständnis für Kolleginnen und Kollegen mit Handicap schärfen und erweitern möchten, um unterstützend Barrieren zu beseitigen und Inklusion an unserer Universität zu alltäglich gelebter Selbstverständlichkeit zu machen. Die Aktion Mensch erklärt in nur 80 Sekunden in ihrem Video, was gelebte Inklusion bedeuten kann:
Über uns und unsere Arbeit
"Menschen mit Behinderung sind in besonderem Maße auf Schutz und Solidarität von uns allen angewiesen, um ein selbstbestimmtes Leben führen und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können. Behinderungen können dabei vielfältige Ursachen haben. Sie können von Geburt an bestehen, durch Krankheit oder durch einen Unfall eingetreten sein. Es kann jeden von uns treffen. An Hilfen steht eine Vielzahl unterschiedlicher Nachteilsausgleiche zur Verfügung."
(Quelle: Schwerbehinderte Menschen - ihre Rechte, vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen)
Warum gibt es eine Schwerbehindertenvertretung?
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten. Sie arbeitet unabhängig von den Personalräten und unterstützt Schwerbehinderte und Gleichgestellte durch Informationen und Hilfestellungen in allen Fragen rund um das Thema Schwerbehinderung und Beruf.
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter und diesen gleichgestellten Menschen in der Dienststelle zu fördern und zu überwachen. Sie vertritt deren Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Auch Präventionsarbeit ist ein fester Bestandteil unserer Aufgaben. Die SBV ist also nicht nur allein für schwerbehinderte Beschäftigte zuständig, sondern auch für „von Behinderung Bedrohte“, „Langzeiterkrankte und dauerhaft gesundheitlich Beeinträchtigte“.
Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind im Neunten Buch des Sozialgesetzes – kurz SGB IX – festgelegt und u. a. im § 178 beschrieben.
Die Vertrauenspersonen innerhalb der Schwerbehindertenvertretung nehmen diese Aufgaben im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit wahr. Sie sind nicht weisungsgebunden und vertreten in ihrer Rolle ausschließlich die Interessen schwerbehinderter Menschen an der Dienststelle.
Was sind die Hauptaufgaben der Schwerbehindertenvertretung?
Die Schwerbehindertenvertretung wacht insbesondere darüber, dass der Arbeitgeber
- die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen beachtet,
- seine Verpflichtungen aus dem SGB IX einhält, zum Beispiel die Beschäftigungspflicht erfüllt,
- Inklusionsvereinbarungen abschließt und
- sie zur Beratung und Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheit bei Baumaßnahmen beteiligt.
Beratungs- und Betreuungsfelder der SBV:
- BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
- Anerkennungsverfahren insbesondere bei Anträgen zur Feststellung eines Grades der Behinderung und Anträgen zur Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX, Änderungsverfahren bei Verschlimmerung der Behinderung oder Anträgen zur
- Teilrente, befristete Rente, Teilzeit- oder Weiterbeschäftigung
- Korrektive und präventive Arbeitsgestaltung, Unterstützung und Beratung z. B. zu Rehabilitationsmaßnahmen chronisch kranker Beschäftigter und der Prävention erkrankungsbedingter Arbeitsplatzgefährdung: Die Schwerbehindertenvertretung kann, sofern sie Kenntnis davon hat, Maßnahmen beantragen, die dazu dienen, die Gesundheit schwerbehinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen im Beruf zu schützen und ihnen den Arbeitsplatz zu erhalten. Beispiel dafür sind Anträge an das Integrationsamt auf Hilfen für die berufliche Weiterbildung oder gesundheitserhaltende Maßnahmen.
- Einforderung von Nachteilsausgleichen und weiteren Leistungsansprüchen
- Besonderer Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Beschäftigte haben einen besonderen Kündigungsschutz. Die SBV betreut und berät von Kündigung Betroffene während des Verfahrens.
- Unterstützung und Beratung bei Konfliktsituationen, Mobbing und Diskriminierung. Die Schwerbehindertenvertretung nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen. Wenn diese Anliegen berechtigt erscheinen, verhandelt sie mit dem Arbeitgeber darüber und wirkt auf eine Lösung hin. Sie unterrichtet die schwerbehinderten Menschen über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen.
- Arbeitsplatzbegehungen zur Feststellung der Notwendigkeit von begleitender Hilfe einschließlich Arbeitsassistenz oder Optimierung der Arbeitsplatzausstattung
- Teilnahme und Beratung bei Stellenbesetzungsverfahren, sofern sich Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen im Verfahren befinden.
Wichtiger Hinweis: Die SBV unterliegt der Schweigepflicht. Alle Personalangelegenheiten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
Kontakt
Sie können jederzeit einen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Gewählte Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung sind:
- Herr Markus Ludwig M. A., Vertrauensperson, Martiusstraße 4, 80802 München, Tel.: +49 89 2180-5786
- Frau Gabriele Merk, 1. Stellvertreterin, Schellingstraße 10, 80799 München, Tel.: +49 89 2180-3147
- Frau Alexandra Herrmann, 2. Stellvertreterin, Am Coulombwall 1, 85748 Garching, Tel.: +49 89 289-14039
- Frau Tanja Posch-Tepelmann, 3. Stellvertreterin, Oettingenstraße 67, 80538 München, Tel.: +49 89 2180-9640
Für schriftliche Anfragen per E-Mail verwenden Sie bitte unsere gemeinsame Adresse sbv@lmu.de.