Erweiterte Hochschulleitung
Die Erweiterte Hochschulleitung stellt den Entwicklungsplan der Universität unter Einbeziehung der Entwicklungspläne der Fakultäten auf, schreibt ihn fort und legt ihn dem Hochschulrat zur Beschlussfassung vor. Ferner beschließt sie unter anderem über Vorschläge für die Bestimmung von Forschungsschwerpunkten und die Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs und entsprechenden Einrichtungen.