Hochschulrat
Der Hochschulrat wählt die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der Universität. Zudem beschließt er unter anderem über die Grundordnung und deren Änderungen sowie auf Antrag der Erweiterten Hochschulleitung über Vorschläge zur Gliederung der Universität in Fakultäten.