Die Hochschulleitung
Die Hochschulleitung (Präsidium) setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen: dem Präsidenten und fünf Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten.
Die Erweiterte Hochschulleitung
Der Erweiterten Hochschulleitung gehören neben den Mitgliedern der Hochschulleitung die Dekaninnen und Dekane, die Frauenbeauftragte der Universität und jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Studierenden an.
Der Senat
Dem Senat gehören 16 gewählte Mitglieder sowie die Frauenbeauftragte und ihre ständige Vertreterin an. Die sechs Mitglieder des Präsidiums nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Mitglieder mit beratender Stimme sind ferner der Ärztliche Direktor des Klinikums der LMU zu Tagesordnungspunkten, die die Belange des Klinikums unmittelbar berühren, sowie der Leiter der Universitätsbibliothek in Angelegenheiten, die die Bibliothek unmittelbar berühren.
Der Hochschulrat
Dem Hochschulrat gehören zehn gewählte Mitglieder des Senats sowie zehn Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis an. Die Mitglieder der Hochschulleitung und die Frauenbeauftragte der Universität sind Mitglieder mit beratender Stimme.
Kuratorium
Das Kuratorium unterstützt die Interessen der Universität in der Öffentlichkeit. Es fördert die Aufgabenerfüllung durch die Universität. Dem Kuratorium gehören bis zu 25 Persönlichkeiten an, die den Anliegen der Universität besonders verbunden sind.
Die Fakultäten
Die Fakultäten sind die organisatorischen Grundeinheiten der Universität. Sie erfüllen für ihr Gebiet die Aufgaben der Universität. Die Fakultäten stellen das Lehrangebot sicher, das zur Einhaltung der Prüfungs- und Studienordnungen erforderlich ist. Sie sind auch hochschulübergreifend zur Zusammenarbeit verpflichtet, soweit dies im Interesse der Interdisziplinarität von Forschung und Lehre oder zur Abstimmung des Lehrangebots und von Forschungsschwerpunkten geboten ist.
Innerhalb der Fakultäten bestehen verschiedene wissenschaftliche Einrichtungen (Departments, Institute) und Betriebseinheiten. Zur Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit können sich Mitglieder wissenschaftlicher Einrichtungen zu Arbeitsgemeinschaften (z.B. Zentren) zusammenschließen.
Ausdruck der Selbstverwaltung der 18 Fakultäten sind die Fakultätsräte. Diese wählen aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren die Dekaninnen und Dekane, die Studiendekaninnen und -dekane sowie die Forschungsdekaninnen und -dekane. Die Fakultätsräte beraten und entscheiden alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit der Dekanin oder des Dekans oder eines anderen Organs der Fakultät bestimmt ist.
Den Fakultätsräten gehören neben den Dekaninnen und Dekanen, den Prodekaninnen und Prodekanen sowie jeweils einer Studiendekanin bzw. einem Studiendekan Mitglieder aus den vier Gruppen (Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende) sowie die Frauenbeauftragte der Fakultät an.
Beauftragte, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung
Für zahlreiche besondere Aufgabengebiete jenseits der normalen Verwaltung hat die Universität Beauftragte.
Der Personalrat an der LMU steht gemäß dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) allen Beschäftigten als gewählte Interessenvertretung zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung.
Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der Beschäftigten mit Behinderung durch Beratung und Hilfe zu sozialen, baulichen und technischen Faktoren und stellt sicher, dass die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber beachtet werden.