Senat
Die Senatorinnen und Senatoren beschließen unter anderem in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und für die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags sowie unter Beteiligung des Hochschulrats über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen. Ferner geben sie Stellungnahmen zu Berufungsvorschlägen für die Besetzung von Professuren ab und beschließen die von der Universität zu erlassenden Rechtsvorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist.