Personen- und Einrichtungsverzeichnis
Das Personen- und Einrichtungsverzeichnis der LMU erscheint zweimal im Jahr, jeweils einmal für das Sommer- und einmal für das Wintersemester.
Das Personen- und Einrichtungsverzeichnis der LMU erscheint zweimal im Jahr, jeweils einmal für das Sommer- und einmal für das Wintersemester.
Die Hochschulleitung der LMU hat beschlossen, das Personen- und Einrichtungsverzeichnis der LMU zum Wintersemester 24/25 einzustellen. Die letzte verfügbare Version finden Sie zum Download im Serviceportal (zugriffsgeschützt):
Personen- und Einrichtungsverzeichnis Sommersemester 2024 - Stand: 25.02.24
Aus Datenschutzgründen kann das Verzeichnis nur in internen Portalen der LMU angeboten werden. Sollten Sie auf diese Portale keinen Zugriff haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Lehrstuhl, dieser kann Ihnen das PDF zur Verfügung stellen.
Sollten Sie das Verzeichnis in gedruckter Form wünschen, können Sie dies bei unserer Hausdruckerei Ricoh (Print-on-demand) beauftragen.
Ansprechpartner: Ricoh Deutschland GmbH Printcenter LMU
Telefonnummer: +49 89 2180-3669
E-Mail: hausdruckerei@lmu.de
Aus gegebenem Anlass weist der behördliche Datenschutzbeauftragte der LMU vorsorglich darauf hin, dass die Veröffentlichung von personenbezogenen Beschäftigtendaten in etwaigen für Dritte außerhalb der LMU zugänglichen Publikationen wie auch im Internet nur zulässig ist, soweit dies entweder zur Erfüllung einer der Universität München obliegenden gesetzlichen Aufgabe bzw. in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht zwingend notwendig ist oder eine wirksame Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Lediglich bei Personen mit einer Funktion mit „Außenwirkung“, z.B. Mitgliedern der Hochschulleitung, Instituts- und Dienststellenleiterinnen und -leitern, Professorinnen und Professoren, nebenberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass dienstliche Kontaktdaten im notwendigen Umfang, z.B. die Diensttelefonnummer (ggf. ohne Durchwahl) oder die LMU-E-Mail-Adresse (ggf. als Funktions-E-Mail-Adresse), ohne Einwilligung veröffentlicht werden dürfen.
Dies gilt regelmäßig hingegen nicht z.B. für Sekretariate oder Hilfskräfte, wenn Angabe von Kontaktdaten der jeweiligen Dienststelle ohne Personenbezug für die Kontaktaufnahme Dritter ausreichen. Den schutzwürdigen Belangen der Beschäftigten, den datenschutzrechtlichen Grundsätzen, insbesondere dem Grundsatz der Datenminimierung, dem Grundsatz der Datenrichtigkeit und dem Grundsatz der Vertraulichkeit von Beschäftigtendaten, sowie der Freiwilligkeit einer Einwilligung ist stets Rechnung zu tragen.
Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal im Service „Datenschutz bei Internetauftritten“ in der Servicevariante „Veröffentlichung von Mitarbeiter- bzw. Mitarbeiterinnen- und Studierendendaten“. Bei Fragen hilft Ihnen auch das Team Datenschutz gerne weiter.