Das Abitur ist nun eine Weile her, die Bewerbungsfristen sind verstrichen, aber auf einmal geht alles ganz schnell. Denn wenn der Zulassungsbescheid zum Traumstudium ins Haus flattert, steht gleich der nächste Schritt auf dem Weg zum neuen Lebensabschnitt Studium an: die Immatrikulation.
Damit bei der Einschreibung alles klappt und der Start an der LMU reibungslos verläuf, gilt es typische Fehler zu vermeiden. Die nachfolgende Übersicht hilft dabei:
Fehler #1: Fristen verpasst
An der LMU starten zu jedem Wintersemester rund 9.000 Studierende ihr Studium. Um den Einschreibungsprozess zu entzerren, sind die Immatrikulationstermine gestaffelt. Wann der richtige Zeitpunkt ist, um die eigenen Unterlagen bei der Studentenkanzlei einzureichen, hängt von den Zulassungsvoraussetzungen des gewünschten Studiengangs zusammen.
Wer sich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben hat, findet die Frist auf dem Zulassungsbescheid. Für zulassungsfreie Studiengänge, also die, die keine Bewerbung vorausgesetzt haben, können sich Studieninteressierte vom 3. August bis zum 20. September einschreiben.
Weitere Termine für internationale Studierende oder Bewerbungen in höhere Fachsemester finden Sie bei den Immatrikulationsterminen.
Fehler #2: Unterlagen vergessen
Der erste Schritt bei der Immatrikulation ist immer der Immatrikulationsantrag. Den gibt es online und er erfasst alle wichtigen Personendaten. Einmal ausgefüllt, muss er ausgedruckt, unterschrieben und mit den restlichen Immatrikulationsunterlagen per Post an die Studierendenkanzlei geschickt werden. Dabei gilt es nicht nur darauf zu achten, dass die Unterlagen auch wirklich vollständig sind. Ein häufiger Fehler, der zum Immatrikulationshindernis werden kann: Dokumente werden nicht in der erforderlichen Form eingeschickt. Es reicht nicht, statt einer beglaubigten Kopie eine normale Kopie oder eine Kopie der beglaubigten Kopie einzuschicken.
Welche Unterlagen genau erforderlich sind, finden Sie bei den Immatrikulationsschritten und wichtigen Unterlagen
Fehler #3: Angaben auf dem Krankenversicherungsnachweis stimmen nicht
Der Krankenversicherungsnachweis gehört eigentlich auch zu den Immatrikulationsunterlagen, verdient aber eine eigene Erwähnung, denn er muss bei der Krankenversicherung beantragt werden und wird dann direkt an die LMU übermittelt. Wichtig dabei: Die Angaben auf dem Versicherungsnachweis müssen genau stimmen, damit anschließend das digitale Matching funktioniert. Stimmt beispielsweise die Schreibweise bei Doppelnamen nicht überein (zum Beispiel weil der Bindestrich fehlt) oder die Krankenkasse bekommt nicht die exakte Angabe „LMU München“ sondern nur „Universität München“, kann es zu Problemen kommen. Am besten beantragen Sie den Versicherungsnachweis bereits vor dem Online-Immatrikulationsantrag und fordern ihn explizit für ein Studium an der LMU München an.
Weitere Hinweise zum Krankenversicherungsnachweis
Fehler #4: „E-Mail 1“ landet im Spam-Ordner
Bei der Immatrikulation alles richtig gemacht? Super! Aber auch nach der Einschreibung gibt es noch ein paar Dinge zu erledigen. Was genau das ist, steht in der ersten E-Mail, die Sie als Studierende von der LMU erhalten. Zum Beispiel gilt es, den Studierendenausweis, die LMUcard, zu beantragen, und die Semestergebühren zu überweisen. Wird das vergessen, kann die Immatrikulation seitens der Universität rückgängig gemacht werden. Gehen Sie also sicher und überprüfen Sie nach der Immatrikulation regelmäßig den Spam-Ordner Ihres Posteingangs.
An alles gedacht?
Alle ausführlichen Informationen rund um Termine, Unterlagen und den Einschreibungsprozess finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei oder im Erklärvideo zur Immatrikulation:
• Immatrikulationstermine
• Allgemeines zur Immatrikulation
• Unterlagen
Immatrikulation für internationale Studieninteressierte
Wer als internationaler Studienbewerber oder internationale Studienbewerberin (einschließlich Bewerberinnen und Bewerber für das Studienkolleg mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit) einen Zulassungsbescheid des Referats Internationale Angelegenheiten erhalten hat, muss sich dort ebenfalls innerhalb der auf dem Zulassungsbescheid genannten Frist immatrikulieren.
Weitere Informationen zur Immatrikulation beim Referat für Internationale Angelegenheiten