MVV-Semesterticket - Vorerst keine Validierung der LMUcard notwendig
18.03.2021
Wie auch im Wintersemester 20/21 gibt es für das kommende Sommersemester 2021 eine Kulanzregelung des MVV zur Validierung von Studierendenausweisen.
Coronabedingt ist der Zugang zu den Validierungsautomaten mancherorts eingeschränkt. Deswegen akzeptiert der MVV im kommenden Sommersemester auch Studierendenausweise als Fahrberechtigung, die für das Wintersemester 20/21 validiert sind.
Die Regelung im Überblick:
Die semesterweise zu validierenden Studierendenausweise in Form von Plastikkarten an einzelnen Hochschulen/Universitäten mit Validierung/Gültigkeit für das Wintersemester 2020/21 gelten auch im Sommersemester 2021 als MVV-Fahrtberechtigung in den Nebenverkehrszeiten (Mo-Fr 18 - 6 Uhr und Wochenende ganztägig).
Im Sommersemester 2021 ist somit für die Fahrten im MVV zu Nebenverkehrszeiten und zum Kauf der IsarCard Semester mindestens ein für das Wintersemester 2020/21 validierter/gültiger Studierendenausweis erforderlich, z.B. mit der Kurzbezeichnung WiSe 20/21.
Bei allen weder für das Wintersemester 2020/21, noch für das Sommersemester 2021 validierten Studierendenausweise müssen sich die Studierenden an ihre Hochschule/Universität wenden und eine Validierung durchführen. Diese Ausweise berechtigen nicht zu Fahrten im MVV.
Bei Studierenden an Hochschulen mit Studierendenausweisen in Papierform gelten für Fahrten im MVV und für den Kauf der IsarCard Semester nur die Ausweise für das Sommersemester 2021, da die Studierenden an diesen Hochschulen für das Sommersemester 2021 gültige Ausweise erhalten haben oder abholen konnten.
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist wie bisher bei der Fahrt mitzuführen. Gültiger Studierenden-/Semesterausweis und amtlicher Lichtbildausweis zusammen gelten als Fahrkarte für Fahrten in der Nebenverkehrszeit.
Die IsarCard Semester kann wie bisher über die Automaten und Verkaufsstellen im MVV gekauft werden und berechtigt zu Fahrten im MVV rund um die Uhr.
Die Immatrikulationsbescheinigung wird wie bisher nicht als Fahrtberechtigung im MVV anerkannt - bitte beachten Sie diese Regelung bei Ihren Fahrten im MVV.