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Vorfall im Audimax am 8. November 2022 – weiteres Vorgehen

17.11.2022

Der LMU ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle ihre Mitglieder sowie Besucherinnen und Besucher in einer sicheren Umgebung arbeiten, forschen, lehren und lernen können. Waffen haben an Hochschulen keinen Platz. Daher ist es nachvollziehbar, dass der Vorfall im Audimax am 08.11.2022 die Studierenden sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach wie vor beschäftigt und auch Forderungen nach einem in der Hausordnung der LMU normierten Waffenverbot laut werden.

Das in der derzeit gültigen Hausordnung verankerte Gebot, sich als Gebäudenutzerinnen und -nutzer so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt werden, stellt bereits jetzt eine ausreichende Rechtsgrundlage dar, im Einzelfall Personen, die gegen das geltende Waffenrecht verstoßen, zur Einhaltung dieser Regelungen anzuhalten, sie bei Zuwiderhandlungen des Gebäudes zu verweisen oder auch ein Hausverbot auszusprechen.

Eine darüber hinausgehende Änderung der Hausordnung wurde bereits in der Sitzung des Senats am 10.11.2022 thematisiert, dabei jedoch festgestellt, dass vor einer Beratung hierüber in den zuständigen Gremien zunächst die sich stellenden, komplexen rechtlichen Fragen zu klären sind. Diese betreffen insbesondere Definition und Abgrenzung zu verbietender Waffen, notwendige Ausnahmetatbestände sowie die rechtliche Zulässigkeit und praktische Umsetzung von Kontrollen.

Wie bereits angekündigt, wird daher nun am 28. November 2022 in einer Sondersitzung der Erweiterten Hochschulleitung der LMU über das weitere Vorgehen beraten.

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