Was bedeutet die Verankerung der Wissenschaftsfreiheit im Grundgesetz?
„Den Müttern und Vätern des Grundgesetzes standen die Erfahrungen der NS-Zeit – insbesondere die (Selbst-)Gleichschaltung der Hochschulen sowie die vielfach bereitwillige Mitarbeit von Forschenden im Dienste des Regimes – mahnend vor Augen. Die Freiheit der Wissenschaft stellte für sie eine Voraussetzung für die Existenz einer pluralistisch-demokratischen Gesellschaft dar. Sie gewährt den Forschenden und Lehrenden Schutz vor politischer Einflussnahme und garantiert die akademische Selbstverwaltung. Gleichwohl war und ist die Wissenschaft immer mit unterschiedlichen Interessen konfrontiert, die ihre Freiheit bedrohen. Nicht nur gegenüber direkten Zugriffen durch die Politik gilt es wachsam zu sein, sondern ebenso gegenüber den Zumutungen der Ökonomie. Daher sind stabile Kommunikationsstrukturen, eine ausreichende staatliche Finanzierung und klar definierte Karrierewege in der Wissenschaft von entscheidender Bedeutung.“
Prof. Dr. Andreas Wirsching, Inhaber des Lehrstuhls für Neueste Geschichte der LMU und Direktor des Instituts für Zeitgeschichte München - Berlin Welche Rolle spielt der Austausch von Forschungsergebnissen für die Wissenschaftsfreiheit?
„Wie vieles im Grundgesetz kann auch die Garantie der Wissenschaftsfreiheit als Reaktion auf den Nationalsozialismus gesehen werden. Im Dritten Reich wurden Bücher verbrannt und Wissenschaftler entlassen, verfolgt und ermordet. Gerade jüdische Wissenschaftler mussten fliehen, Stellen wurden nach NSDAP-Parteibuch besetzt und als Folge büßte das deutsche Wissenschaftssystem seine vor dem Krieg herausragende Stellung ein.
Unter dem im Grundgesetz garantierten Schutz hat sich die deutsche Wissenschaft in den vergangenen 70 Jahren dynamisch entwickeln können und nimmt international wieder eine führende Rolle ein. Und dennoch bleibt der Schutz der Wissenschaftsfreiheit eine wichtige und aktuelle Aufgabe. Neben Eingriffen von staatlicher und politischer Seite (wie zum Beispiel aktuell in Ungarn) gibt es zunehmend auch die Sorge, dass privatwirtschaftliche Akteure die Wissenschaftsfreiheit einschränken. Was passiert zum Beispiel, wenn in einzelnen Forschungsbereichen die wichtigsten Ergebnisse nicht an Universitäten, sondern in den Forschungsabteilungen von Unternehmen erarbeitet werden, die nicht unbedingt ein Interesse an freiem Austausch haben (wie aktuell zunehmend im Bereich der künstlichen Intelligenz)? Und was passiert, wenn das Publikationswesen von einigen großen und profit-orientierten Verlagen dominiert wird? Die Freiheit der Wissenschaft bleibt ein hohes Gut, das es sich zu verteidigen lohnt!“
Prof. Dr. Jan Lipfert, Fakultät für Physik Was bedeutet die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für die Wissenschaftsfreiheit? Erkenntnisse aus der wirtschaftshistorischen Forschung
„Ohne den weltweiten Austausch wissenschaftlicher Ideen verlangsamt sich der wissenschaftliche Fortschritt dramatisch. In einem kürzlich im Quarterly Journal of Economics veröffentlichten Artikel habe ich zusammen mit Koautoren untersucht, wie sich ein Zusammenbruch der internationalen Wissenschaftszusammenarbeit auf den wissenschaftlichen Fortschritt und technologische Innovationen ausgewirkt hat.
Mit Beginn des Ersten Weltkriegs spaltete sich die Welt in zwei Lager: die Alliierten und die Zentralstaaten. Die Beteiligung von Wissenschaftlern an der Entwicklung chemischer Waffen und die extrem nationalistische Haltung, die viele zur Unterstützung ihres Heimatlandes einnahmen, führte zu starken Ressentiments gegen Wissenschaftler des jeweils anderen Lagers. Unmittelbar nach Kriegsende setzten die alliierten Wissenschaftler einen Boykott gegen die Zentralwissenschaftler durch, der Wissenschaftler bis Mitte der 1920er-Jahre von wissenschaftlichen Erkenntnissen des jeweils anderen Lagers abschnitt. Dieser Kollaps der internationalen wissenschaftliche Zusammenarbeit führte zu einem starken Rückgang in der Zahl der wissenschaftlichen Publikationen und verlangsamte den wissenschaftlichen Fortschritt in Feldern, die besonders auf den Austausch von wissenschaftlichen Ideen aus dem Ausland abhängig waren.“
Prof. Fabian Waldinger, PhD, Volkswirtschaftliche Fakultät der LMU Blick nach Osteuropa: Wie steht es dort um die Wissenschaftsfreiheit? Foto: Historisches Kolleg/Stefan Obermeier
„Die Vertreibung der Central European University (CEU) aus Budapest durch die Regierung Orbán ist das flagranteste Zeichen von Regierungswillkür gegenüber der Wissenschaft. Auch das Vorgehen der Regierung Orbán gegen die Ungarische Akademie der Wissenschaften ist beunruhigend. Insgesamt zeichnet sich in Ungarn ein Bild einer populistischen Regierung ab, die immer weitere Teile der Gesellschaft unter ihre Kontrolle zu bringen versucht. Die Beherrschung der Wissenschaft spielt dabei eine herausragende Rolle.
Auch in Polen gibt es Grund zur Besorgnis, doch schlägt die Regierungspartei PiS dort einen anderen Weg ein: Sie schafft mit öffentlichen Mitteln gezielt wissenschaftliche Gegenöffentlichkeiten zu den bestehenden renommierten Forschungsinstituten und Universitäten Polens. Dies geschieht zum Beispiel durch den Ausbau des riesigen Instituts für Nationales Gedenken, das die Geschichte des 20. Jahrhunderts erforscht und dabei regierungsnahen Paradigmen verpflichtet ist. Auch am Beispiel der Historischen Museen des 20. Jahrhunderts ist eine klare geschichtspolitische Intention der Regierung zu erkennen, die mit robusten Mitten gegenüber allen Einrichtungen durchgesetzt wird, die sich aus der Sicht der Partei Kaczyńskis nicht auf Linie befinden.
Ein Gegenbeispiel in Ostmitteleuropa bietet Tschechien. Dort herrscht in allen Bereichen uneingeschränkte Wissenschaftsfreiheit. Sogar ein Institut, das ursprünglich mit einem politischen Auftrag die Geschichte der totalitären Regime des 20. Jahrhunderts erforschen sollte, hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Institut mit einer unverkennbar wissenschaftlichen Agenda entwickelt. Das Bild, das sich in Ostmitteleuropa bietet, ist also heterogen und kann nicht auf einen Nenner gebracht werden.“
Prof. Dr. Martin Schulze Wessel, Lehrstuhl für Geschichte Ost- und Südosteuropas Molekulare Werkzeuge wie die Genschere CrispR/Cas9 ermöglichen Eingriffe in das Erbgut – wo endet die Wissenschaftsfreiheit?
„Die Wissenschaftsfreiheit endet genau dort, wo wir als Gesellschaft das wollen. Um diese schwierige Entscheidung zu fällen, ist es unbedingt notwendig, eine breite und ergebnisoffene Diskussion zu führen. Diese Gespräche müssen auf nationaler, europäischer und globaler Ebene geführt werden und verschiedenste Interessengruppen involvieren. Als Wissenschaftler müssen wir zu dieser Diskussion beitragen, indem wir die Risiken, aber auch das unglaubliche Potenzial dieser neuen Technologien erforschen. Dazu ist umfangreiche und freie Grundlagenforschung unentbehrlich. Diese wird es ermöglichen, eine verlässliche und informierte Entscheidung zu treffen.
Um ausreichend Zeit für diese Forschungen zu haben, sollte ein internationales Moratorium jegliche Manipulation in der humanen Keimbahn mittels CRISPR/Cas9 verhindern, bis ein möglichst breiter Konsens zum verantwortungsvollen Umgang mit dieser neuen Technologie gefunden worden ist.“
Prof. Dr. Julian Stingele, Genzentrum der LMU