Hochschulwahlen
Im Rahmen der Hochschulwahlen werden die Vertreterinnen und Vertreter im Senat und in den Fakultätsräten gewählt. Die Studierenden wählen eine Fachschaftsvertretung.
Im Rahmen der Hochschulwahlen werden die Vertreterinnen und Vertreter im Senat und in den Fakultätsräten gewählt. Die Studierenden wählen eine Fachschaftsvertretung.
Während die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und -lehrer, der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle zwei Jahre stattfindet, wählen die Studierenden ihre Fachschaftsvertreterinnen und -vertreter jährlich aufs Neue.
Bei Fragen zu den Hochschulwahlen wenden Sie sich bitte an das Referat III.8 (Wahlamt) der LMU.
Studierende finden weitere Informationen auch auf den Seiten der Studierendenvertretung.