Kontakt

Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation
Bevor Sie Ihr Studium in einem bestimmten Studiengang aufnehmen können, müssen Sie für diesen Studiengang immatrikuliert werden. Klären Sie zunächst, welcher Kategorie der von Ihnen gewünschte Studiengang zugeordnet ist, und arbeiten Sie immer auch die Details auf der Seite dieses Studiengangs durch:
In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist ein Hochschulwechsel auch durch den sogenannten Studienplatztausch möglich.
Gaststudierende werden für einzelne Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der LMU immatrikuliert. Gaststudierende, die Lehrveranstaltungen aus dem Vorlesungsprogramm des Zentrums Seniorenstudium wählen, werden als Gaststudierende des Seniorenstudiums immatrikuliert.
Schülerinnen und Schüler, die gemäß Art. 77 Abs. 7 S. 1 BayHIG nach einvernehmlicher Einschätzung von Schule und Hochschule besondere Begabung aufweisen, werden als Frühstudierende immatrikuliert, um an Lehrveranstaltungen teilzunehmen sowie Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen.
Als Zweithörerinnen und Zweithörer werden Studierende inländischer oder ausländischer Hochschulen, die aufgrund einer Kooperationsvereinbarung an Lehrveranstaltungen der LMU teilnehmen und Studien- sowie Prüfungsleistungen gemäß Art. 87 Abs. 1 S. 6 BayHIG erbringen können, immatrikuliert.