Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger
Freie Studiengänge bzw. freier Zugang
Freie Studiengänge bzw. freier Zugang
Für ausländische Studieninteressierte, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und keine Bildungsinländer sind, gelten je nach Herkunftsland sehr unterschiedliche Zulassungsbedingungen.
Für die Studienbewerbung und Immatrikulation von Nicht-EU-Staatsangehörigen ist die Zulassungsabteilung des Referats für Internationale Angelegenheiten zuständig.
Referat Internationale Angelegenheiten
Internationale Zulassung