Vor der Immatrikulation
Teilnahme an einem örtlichen Auswahlverfahren durch die Fakultät
Bei den Masterstudiengängen Psychologie: Klinische Psychologie und Kognitive Neurowissenschaft, Psychologie: Wirtschafts-, Organisations- und Sozialpsychologie sowie Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie ist vor der Immatrikulation die Teilnahme an einem örtlichen Auswahlverfahren durch die Fakultät erforderlich.
Informationen und Bewerbung für
Psychologie: Klinische Psychologie und Kognitive Neurowissenschaft (Master)
http://www.psy.lmu.de/exp//teaching/masterstudiengang/zielgruppe/index.html
Psychologie: Wirtschafts-, Organisations- und Sozialpsychologie (Master)
https://www.psy.lmu.de/wirtschaftspsychologie/lehre/master/zielgruppe_bewerbung/
Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie (Master)
https://www.psy.lmu.de/klin/studium_lehre/ma-psychologie2/zielgruppe/index.html
Das Örtliche Auswahlverfahren durch die Fakultät ersetzt nicht die Immatrikulation – es ist bei den betroffenen Studiengängen vielmehr Voraussetzung zur Immatrikulation. Die erfolgreiche Teilnahme am örtlichen Auswahlverfahren durch die Fakultät ist bei der Immatrikulation (bzw. beim Fachwechsel) in den betreffenden Studiengang durch Einsenden eines Bescheids nachzuweisen.
Zuständig für die Immatrikulation ist jeweils
- für Deutsche, Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer: die Studentenkanzlei
- für EU/EWR-Bürgerinnen und -Bürger: die Studentenkanzlei
- für nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger: das Referat für Internationale Angelegenheiten nach fristgerechter Voranmeldung
Hinweis: Wer als ausländischer Staatsangehöriger nach im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Universität oder Fachhochschule einen Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern erfolgreich abgeschlossen hat, ist Bildungsinländer.