Deutsche, Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer

Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren

Zulassung und Immatrikulation

Wenn Sie als Deutscher oder Bildungsinländer einen Studiengang mit Eignungsfeststellungsverfahren studieren möchten, müssen Sie zunächst eine

Eignungsfeststellungsprüfung

ablegen, zu der Sie sich beim zuständigen Institut fristgerecht anmelden bzw. bewerben müssen. Dieses Verfahren wird von der jeweiligen Einrichtung (Institut, Department, Fakultät) durchgeführt, an der das Studienfach angesiedelt ist. Informationen hinsichtlich Fristen und einzureichenden Unterlagen erfragen Sie bitte beim zuständigen Institut oder entnehmen Sie dessen Website.

Eine Übersicht, welche Studiengänge derzeit an der LMU ein Eignungsfeststellungsverfahren vorsehen, finden Sie über den Studiengangsfinder.

Informationen hinsichtlich Anforderungen, Fristen und Bewerbungsunterlagen erfragen Sie bitte beim zuständigen Institut oder entnehmen Sie deren Internetseiten.

Wenn Sie die Eignungsfeststellungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie vom zuständigen Institut einen schriftlichen Bescheid über Ihre Eignung. Eine einfache Kopie dieses Bescheids müssen Sie im Rahmen der Immatrikulation einsenden. Für die Immatrikulation müssen Sie einen form- und fristgerechten Antrag auf Immatrikulation bei der Studentenkanzlei stellen.

Zulassung: für das Studienfach zuständige Einrichtung

Immatrikulation bei der Studentenkanzlei

Videostandbild aus einem Video über die Zulassung zu Studiengängen mit Eignungsprüfung

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Weitere Informationen: Datenschutzerklärung der LMU, Datenschutzinformationen von YouTube / Google

4 Min. | 10.02.2022 | ©Zentrale Studienberatung

Fachwechsel

Wenn Sie als Deutscher oder Bildungsinländer einen Studiengang mit Eignungsfeststellungsverfahren studieren möchten, müssen Sie zunächst eine

  • Eignungsfeststellungsprüfung

ablegen, zu der Sie sich beim zuständigen Institut fristgerecht anmelden bzw. bewerben müssen.

Eine Übersicht, welche Studiengänge derzeit an der LMU ein Eignungsfeststellungsverfahren vorsehen, befindet sich im Bereich Studienangebot. Informationen hinsichtlich Anforderungen, Fristen und Bewerbungsunterlagen erfragen Sie bitte beim zuständigen Institut oder entnehmen Sie deren Internetseiten.

Wenn Sie als Deutscher oder Bildungsinländer bereits an der LMU immatrikuliert und rückgemeldet sind und in einen Studiengang mit Eignungsfeststellungsprüfung wechseln möchten, müssen Sie nach erfolgreicher Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren lediglich einen form- und fristgerechten Antrag auf Fachwechsel stellen. Der Bescheid über die erfolgreiche Eignungsfeststellungsprüfung ist dabei vorzulegen.

Zulassung: Institut

Fachwechsel bei der Studentenkanzlei, siehe Termin

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