Deutsche, Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer
Studiengänge mit Eignungsprüfung
Studiengänge mit Eignungsprüfung
Wenn Sie als Deutscher oder Bildungsinländer einen Studiengang mit Eignungsprüfung studieren möchten, müssen Sie zunächst eine
Eignungsprüfung
ablegen, zu dem Sie sich beim zuständigen Institut fristgerecht anmelden bzw. bewerben müssen.
Dieses Verfahren wird von der jeweiligen Einrichtung (Institut, Department, Fakultät) durchgeführt, an der das Studienfach angesiedelt ist. Informationen hinsichtlich Fristen und einzureichenden Unterlagen erfragen Sie bitte beim zuständigen Institut oder entnehmen Sie dessen Website.
Welche Studiengänge derzeit an der LMU ein Eignungsverfahren vorsehen, finden Sie im Studiengangsfinder.
Wenn Sie die Eignungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie vom zuständigen Institut einen schriftlichen Bescheid über Ihre Eignung. Eine einfache Kopie dieses Bescheids müssen Sie im Rahmen der Immatrikulation einsenden.
Für die Immatrikulation müssen Sie einen form- und fristgerechten Antrag auf Immatrikulation bei der Studentenkanzlei stellen.
Wenn Sie als Deutscher oder Bildungsinländer einen Studiengang mit Eignungsfeststellungsverfahren studieren möchten, müssen Sie zunächst eine Eignungsprüfung ablegen, zu der Sie sich beim zuständigen Institut fristgerecht anmelden bzw. bewerben müssen.
Informationen darüber, welche Studiengänge derzeit an der LMU eine Voranmeldung oder ein Studienorientierungsverfahren vorsehen, finden Sie im Studiengangsfinder.
Informationen hinsichtlich Anforderungen, Fristen und Bewerbungsunterlagen erfragen Sie bitte beim zuständigen Institut oder entnehmen Sie dessen Website.
Wenn Sie als Deutscher oder Bildungsinländer bereits an der LMU immatrikuliert und rückgemeldet sind und in einen Studiengang mit Eignungsprüfung wechseln möchten, müssen Sie nach erfolgreicher Teilnahme lediglich einen form- und fristgerechten Antrag auf Fachwechsel stellen. Der Bescheid über die erfolgreiche Eignungsprüfung ist dabei vorzulegen