Deutsche, Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer

Studiengänge mit Eignungsverfahren

Zulassung und Immatrikulation

Wenn Sie als Deutscher oder Bildungsinländer einen Studiengang mit Eignungsverfahren studieren möchten, müssen Sie zunächst ein

Eignungsverfahren

durchlaufen, zu dem Sie sich beim zuständigen Institut fristgerecht anmelden bzw. bewerben müssen. Dieses Verfahren wird von der jeweiligen Einrichtung (Institut, Department, Fakultät) durchgeführt, an der der Studienfach angesiedelt ist. Informationen hinsichtlich Fristen und einzureichenden Unterlagen erfragen Sie bitte beim zuständigen Institut oder entnehmen Sie dessen Website.

Eine Übersicht, welche Studiengänge derzeit an der LMU ein Eignungsverfahren vorsehen, finden Sie über den Studiengangsfinder.

Wenn Sie das Eignungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, erhalten Sie vom zuständigen Institut einen schriftlichen Bescheid über Ihre Eignung. Eine einfache Kopie dieses Bescheids müssen Sie im Rahmen der Immatrikulation einsenden.

Für die Immatrikulation müssen Sie einen form- und fristgerechten Antrag auf Immatrikulation bei der Studentenkanzlei stellen.

Zulassung: für das Studienfach zuständige Einrichtung

Immatrikulation bei der Studentenkanzlei

Fachwechsel

Wenn Sie als Deutscher oder Bildungsinländer einen Studiengang mit Eignungsverfahren studieren möchten, müssen Sie zunächst eine

  • Eignungsverfahren

ablegen, zu der Sie sich beim zuständigen Institut fristgerecht anmelden bzw. bewerben müssen. Eine Übersicht, welche Studiengänge derzeit an der LMU ein Eignungsverfahren vorsehen, befindet sich im Bereich Studienangebot.

Informationen hinsichtlich Anforderungen, Fristen und Bewerbungsunterlagen erfragen Sie bitte beim zuständigen Institut oder entnehmen Sie deren Internetseiten.

Wenn Sie als Deutscher oder Bildungsinländer bereits an der LMU immatrikuliert und rückgemeldet sind und in einen Studiengang mit Eignungsfeststellungsprüfung wechseln möchten, müssen Sie nach erfolgreicher Teilnahme am Eignungsverfahren lediglich einen form- und fristgerechten Antrag auf Fachwechsel stellen. Der Bescheid über die erfolgreiche Eignungsfeststellungsprüfung ist dabei vorzulegen.

Zulassung: Institut

Fachwechsel bei der Studentenkanzlei, siehe Termin

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