Deutsche, Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer
Studiengänge mit Studienorientierungsverfahren
Studiengänge mit Studienorientierungsverfahren
Wenn Sie als Deutsche oder Bildungsinländer einen Studiengang mit Studienorientierungsverfahren studieren möchten, müssen Sie zunächst beim zuständigen Institut fristgerecht das
Studienorientierungsverfahren durchlaufen.
Dieses Verfahren wird von der jeweiligen Einrichtung (Institut, Department, Fakultät) durchgeführt, an der das Studienfach angesiedelt ist. Informationen hinsichtlich Fristen und einzureichenden Unterlagen erfragen Sie bitte beim zuständigen Institut oder entnehmen Sie dessen Website.
Welche Studiengänge derzeit an der LMU ein Studienorientierungsverfahren vorsehen, finden Sie über den Studiengangsfinder.
Wenn Sie fristgerecht das Studienorientierungsverfahren durchlaufen haben, erhalten Sie vom zuständigen Institut eine schriftliche Bescheinigung. Eine einfache Kopie dieser Bescheinigung müssen Sie im Rahmen der Immatrikulation einsenden. Für die Immatrikulation müssen Sie einen form- und fristgerechten Antrag auf Immatrikulation bei der Studentenkanzlei stellen.
Wenn Sie als Deutscher oder Bildungsinländer einen Studiengang mit Voranmeldung oder Studienorientierungsverfahren studieren möchten, müssen Sie sich zunächst beim zuständigen Institut fristgerecht anmelden bzw. das Studienorientierungsverfahren durchlaufen.
Informationen darüber, welche Studiengänge derzeit an der LMU eine Voranmeldung oder ein Studienorientierungsverfahren vorsehen, finden Sie im Studiengangsfinder.
Informationen hinsichtlich Fristen und einzureichenden Unterlagen erfragen Sie bitte beim zuständigen Institut oder entnehmen Sie dessen Website.
Wenn Sie sich fristgerecht vorangemeldet bzw. das Studienorientierungsverfahren durchlaufen haben, erhalten Sie vom zuständigen Institut eine schriftliche Bescheinigung.
Wenn Sie als Deutscher oder Bildungsinländer bereits an der LMU immatrikuliert und rückgemeldet sind und auf einen Studiengang mit Voranmeldung oder Studienorieniterungsverfahren wechseln möchten, müssen Sie einen form- und fristgerechten Antrag auf Fachwechsel stellen, bei dem die Bescheinigung über die erfolgte Voranmeldung in einfacher Kopie vorzulegen ist.