Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger
Studiengänge mit Voranmeldeverfahren
Studiengänge mit Voranmeldeverfahren
Wenn Sie als Nicht-EU/EWR-Bürgerin oder Bürger einen Studiengang mit Voranmeldung studieren wollen, müssen Sie beachten, dass Sie sich form- und fristgerecht beim zuständigen Institut für den Studiengang voranmelden und zusätzlich beim International Office für das Studium an der LMU bewerben müssen.
Eine Übersicht, welche Studiengänge derzeit an der LMU eine Voranmeldung vorsehen, befindet sich im Bereich Studienangebot. Informationen hinsichtlich Fristen und einzureichenden Unterlagen erfragen Sie bitte beim zuständigen Institut oder entnehmen Sie deren Internetseiten. Wenn Sie sich fristgerecht vorangemeldet haben, erhalten Sie vom zuständigen Institut einen schriftlichen Bescheid, den Sie im Original und als Kopie bei der Immatrikulation zusammen mit den übrigen Einschreibeunterlagen vorlegen müssen.
Unabhängig von der Voranmeldung beim Fach müssen Sie zusätzlich beim Referat Internationale Angelegenheiten einen form- und fristgerechten Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Die Immatrikulation erfolgt nach einer Zulassung ebenfalls im Referat Internationale Angelegenheiten.
Referat Internationale Angelegenheiten
Internationale Zulassung