Gaststudierende und Gaststudierende des Seniorenstudiums

Grundsätzliches

Gaststudierende werden für einzelne Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der LMU immatrikuliert. Gaststudierende, die Lehrveranstaltungen aus dem Vorlesungsprogramm des Zentrums Seniorenstudium wählen, werden als Gaststudierende des Seniorenstudiums immatrikuliert.

Das Studium für Gaststudierende und Gaststudierende des Seniorenstudiums ist gebührenpflichtig.

Gaststudierende und Gaststudierende des Seniorenstudiums sind nicht berechtigt an Prüfungen teilzunehmen.

Gaststudierende und Gaststudierende des Seniorenstudiums bedürfen grundsätzlich derselben Qualifikation wie ordentlich Studierende, d.h. die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Informationen für beruflich Qualifizierte erhalten Sie unter Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige.

Ausnahmen bezüglich der Qualifikationsvoraussetzungen werden grundsätzlich nicht genehmigt.

Ausländische oder staatenlose Bewerber ohne deutsche Hochschulreife müssen ein Zeugnis vorlegen, das einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Gaststudierende

Gaststudierende des Seniorenstudiums

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