Allgemeines
Die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Vorbildungsnachweises setzt grundsätzlich voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber damit auch im Herkunftsland das angestrebte Studium aufnehmen könnte und über Vorkenntnisse verfügt, die ein sinnvolles Studium an einer bayerischen Hochschule ermöglichen.
Lediglich für die Zeugnisse der folgenden Schulen ist keine Anerkennung notwendig:
- Deutsche Schulen im Ausland, wenn sie durch die Kultusministerkonferenz anerkannt und zur regelmäßigen Abhaltung der deutschen Abitur- und Reifeprüfung berechtigt sind
- Europäische Schulen in Verbindung mit dem Zeugnis über die Europäische Reifeprüfung
- Deutsch-Französische Gymnasien, wenn sie aufgrund des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik errichtet wurden und das deutschfranzösische Abitur vorliegt
- Internationale französische Schulen, sofern der deutsche Prüfungsteil der "option internationale" des französischen Baccalauréat bestanden wurde
- Internationale Shape-Schule (Deutsche Abteilung), Belgien i.V.m. dem Certifikat der Internationalen Abteilung
- Internationale AFCENT-Schule (Deutsche Abteilung), Niederlande
- Deutsche Schule Istanbul für türkische Absolventen der Prüfung zur Erlangung der deutschen Allgemeinen Hochschulreife
- Deutsche Schulen in Athen und Thessaloniki, bei Teilnahme an der Ergänzungsprüfung zum Abschlusszeugnis des Lykeions (Apolytirion) in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis des Lykeions (Apolytirion)
- Staatliche Spezialgymnasien (deutschsprachige Abteilungen) in den Staaten Mittel-, Ost- und Südeuropas (Allgemeine Hochschulreife)
Alle anderen Hochschulzugangsberechtigungen müssen von der zuständigen Stelle formell anerkannt werden.
Allgemeine Hochschulreife
Die Überprüfung von Zeugnissen ausländischer Bewerberinnen und Bewerber, die im Ausland erworben wurden, erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch das Referat Internationale Angelegenheiten der LMU im Einvernehmen mit der Zeugnisanerkennungsstelle.
Fachgebundene Hochschulreife
Die Überprüfung von Zeugnissen ausländischer Bewerber, die im Ausland erworben wurden, erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch das Referat Internationale Angelegenheiten der LMU im Einvernehmen mit der Zeugnisanerkennungsstelle.
Sonstige Abschlüsse im Ausland
Die Überprüfung von Zeugnissen EU/EWR und Nicht-EU Bewerber, die im Ausland erworben wurden, erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch das Referat Internationale Angelegenheiten der LMU im Einvernehmen mit der Zeugnisanerkennungsstelle.