Studienplatztausch

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist ein Hochschulwechsel mangels freier Studienplätze an der gewünschten Hochschule oftmals äußerst schwierig. Aufgrund dieser Schwierigkeiten wurde daher, neben dem formalen Zulassungsverfahren an den Universitäten, die Möglichkeit des sogenannten Studienplatztausches geschaffen.

Ein Studienplatztausch bei zulassungsbeschränkten Studiengängen bedarf vor seinem Vollzug der Zustimmung der beteiligten Hochschulen. Bitte senden Sie uns die Zustimmung der weiteren beteiligten Universität(en) als Mailanhang sobald diese vorliegt (bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise zum Einsetzen von Ticketnummern in den Betreff von Mails).

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vornahme des Tausches.
  • Die LMU ist bis auf die Zustimmung und die Vollzugsakte (Exmatrikulation, Immatrikulation/Fachwechsel) am Tauschprozess nicht beteiligt.
  • Die LMU erteilt keine Zustimmung zu einem Studienplatztausch, der gegen ein Versprechen eines Entgelts oder eines sonstigen vermögensrechtlichen Vorteils zwischen den Tauschpartnern vereinbart wird.

Besonderheit im Studiengang Humanmedizin: Im Studiengang Humanmedizin findet nach dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ein sogenanntes Übernahmeverfahren statt. Einem Studienplatztausch zum 1. klinischen Fachsemester zwischen LMU und TUM im Anschluss dieses Übernahmeverfahrens wird nicht zugestimmt.

Der Studienplatztausch muss kapazitätsneutral erfolgen:

  • Beide Tauschpartner müssen zwingend im gleichen Studiengang und Fachsemester an einer deutschen Universität ordentlich und endgültig immatrikuliert sein.
  • Bei Studierenden der Medizin werden nach der Ärztlichen Vorprüfung die klinischen Fachsemester zugrundegelegt.

Bei den Tauschpartnern müssen grundsätzlich die Studien- und Prüfungsleistungen übereinstimmen (im Studiengang Medizin muss im Bereich des klinischen Abschnitts der Zeitraum des erfolgreichen Erwerbs der Ärztlichen Vorprüfung nicht übereinstimmen).

Der Studienplatztausch muss form- und fristgerecht (15. Oktober 2024) beantragt werden:

  • Der Antrag auf Studienplatztausch muss mit unserem Onlineformular gestellt werden.
  • Zusätzlich ist das folgende PDF Antragsformular Studienplatztausch (PDF, 192 KB) erforderlich, da wir im Rahmen dieses Antrags Ihre Unterschrift und ggf. die Zustimmungen der weiteren beteiligten Hochschule(n) benötigen. Bitte füllen Sie auch dieses Formular aus, drucken, unterschreiben und scannen es und laden es zusammen mit den weiteren benötigten Unterlagen im Online-Formular hoch.
  • Der Antrag muss bis zu dem von der Universität festgesetzten Termin (s. Amtliche Bekanntmachungen) gestellt worden sein.

Hier finden Sie das Onlineformular sowie das zusätzlich benötigte PDF (PDF, 192 KB) zur Beantragung des Tauschs!

Ein Studienplatztausch wird erst vollzogen, wenn alle beteiligten Tauschpartnerinnen und Tauschpartner sowie alle beteiligten Universitäten zugestimmt haben.

Ein Ringtausch, an dem mehr als zwei Universitäten beteiligt sind, ist grundsätzlich möglich.

In einigen Fällen benötigen Sie die Zustimmung der Studiendekanin/des Studiendekans (siehe unten Abschnitt zu den einzureichenden Unterlagen). Diese holen Sie bitte selbständig ein. Wird dem Tausch zugestimmt, bestätigt die Studiendekanin/der Studiendekan dies in einem formlosen Schreiben, das entweder direkt oder durch Sie per Mail an studienplatztausch@lmu.de gesendet wird.

Wenn Sie den Tauschantrag schon gestellt und eine Ticketnummer via E-Mail erhalten haben, geben Sie zur einfacheren Zuordnung bitte unbedingt auch diese Ticketnummer im Betreff Ihrer E-Mail an, wenn Sie die Zustimmung oder andere Unterlagen nachreichen oder Fragen an uns haben.

Informationen und Formulare Studienplatztausch zum Download

FAQ zum Studienplatztausch

  • Humanmedizin
  • Tiermedizin
  • Zahnmedizin
  • Pharmazie

Bitte beachten Sie:

  • Ein Tausch findet nur im zulassungsbeschränkten Bereich statt.
  • Bei nicht zulassungsbeschränkten Fachsemestern findet kein Tausch statt.

  • Ein Studienplatztausch ist grundsätzlich in jedem zulassungsbeschränkten Fachsemester möglich.
  • Ein Studienplatztausch ist grundsätzlich nur innerhalb der Regelstudienzeit möglich.
  • Ein Studienplatztausch ist grundsätzlich auch zu einem ersten Fachsemester möglich.

Abhängig vom gewählten Fach müssen ggf. unterschiedliche Unterlagen eingereicht werden. Welche das sind, ist auch im Onlineformular aufgeführt. Hier die Liste, sollten Sie alles noch einmal abgleichen wollen (Hinweis: So nicht anders angegeben, sind hier nur die Unterlagen der beiden Tauschtartnerinnen und -partner, die von der LMU wegtauschen und an die LMU tauschen wollen gemeint):

In jedem Fall einzureichen sind:

  • Unterschriebenes PDF des Antragsformulars (Link setzen) von allen Teilnehmenden des Tausches (wenn nötig auch mehrfach, wenn Sie so alle Unterschriften einfacher einreichen können)
  • Immatrikualtionsbescheinigungen (derjenigen, die an die LMU tauschen und von der LMU wegtauschen wollen)
  • Erklärung, dass keine finanziellen Absprachen erfolgt sind (PDF, 111 KB)
  • Zulassungsbescheide (derjenigen, die an die LMU tauschen und von der LMU wegtauschen wollen)

Abhängig vom Fach und der Fachsemesterzahl einzureichen sind:

  • Genehmigung des Tauschs durch die Studiendekanin/den Studiendekan des Faches. Nicht erbracht werden muss diese, wenn Sie an die LMU ins erste oder ein höheres klinisches Semester tauschen wollen
  • Medizin, Tausch in ein klinisches Semester: Physikumszeugnis
  • Pharmazie, ab 5. Fachsemester: Zeugnis des ersten Staatsexamens
  • Tiermedizin, ab 6. Fachsemester: Zeugnis Vorphysikum und Physikum (sofern vorliegend)
  • Zahnmedizin: Nachweis der naturwissenschaftlichen (sofern vorliegend) und der zahnärztlichen Vorprüfung (sofern vorliegend)

  • Die Antragsfrist für einen Tausch zum Sommersemester ist der 15. April.
  • Die Antragsfrist für einen Tausch zum Wintersemester ist der 15. Oktober.

  • Das Fachsemester muss gleich sein.
  • Eine Ausnahme bildet ein Tausch in Humanmedizin zum ersten Klinischen Fachsemester. Wie viele Fachsemester im vorklinischen Studium verbracht wurden, ist unerheblich.
  • Bei einem Tausch im Klinischen Abschnitt (höhere Fachsemester) der Humanmedizin müssen die klinischen Fachsemester gleich sein.

  • Die bisher erbrachten Leistungen müssen nicht identisch sein, jedoch müssen in den meisten Fällen die betreffenden Studiendekaninnen und -dekane dem Tausch zustimmen. Ausnahmen siehe oben.
  • Wenn Sie an die LMU tauschen möchten, setzen Sie sich selbstständig und direkt mit den jeweils zuständigen (Studien-)dekaninnen und -dekanen in Verbindung setzen. Diese erstellen ein formloses Schreiben, das entweder direkt an die Studentenkanzlei (Hochschulzugang) gesendet wird oder Sie selbst leiten es per Mail an uns weiter. Hierbei geben Sie bitte unbedingt die Ticketnummer Ihres Antrags im Betreff der Mail an.

  • Der Weg, auf dem die Zulassung erlangt wurde, ist nicht von Bedeutung.
  • Die Zulassungen können über unterschiedliche Quoten erfolgt sein.
  • Das gilt ebenso für Zulassungen in der sog. Landarzt-Quote.

  • Die Fristen finden Sie unter Amtliche Bekanntmachungen in dieser amtlichen Bekanntmachung:

    „…BEKANNTMACHUNG der Antragsfrist für einen Studienplatztausch zum …-semester …“

  • Unabhängig davon, ob die weiteren beteiligten Universitäten bereits zugestimmt haben, wird Ihr Antrag seitens der LMU München bearbeitet und diesem ggf. zugestimmt, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.

  • Die Tauschpartner sollten sich erst exmatrikulieren, wenn beide/alle Tauschpartnerinnen und -partner und beide/alle Universitäten schriftlich zugestimmt haben.

  • Ein Studienplatztausch zwischen der LMU und der TUM ist grundsätzlich möglich.
  • Ein Tausch innerhalb des sogenannten Übernahmeverfahrens in den Klinischen Abschnitt (1. klinisches Fachsemester) ist ausgeschlossen.

Ein Tausch im 1. klinischen Fachsemester ist nur möglich, wenn

  • ein form- und fristgerechter Tauschantrag mit allen notwendigen Unterlagen vorliegt UND
  • die Tauschpartnerin bzw. der Tauschpartner der LMU an die LMU übernommen wurde (Verfahren zur Übernahme in den Klinischen Abschnitt im Studiengang Humanmedizin).

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