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Bewerbungsfristen
Die Immatrikulation für ausländische Studierende (freie Studienfächer EU und alle Fächer Nicht-EU) erfolgt nur nach vorheriger Bewerbung beim Referat Internationale Angelegenheiten. Einen Termin für die Einschreibung erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid.
Verbindliche Bewerbungsfristen sind jeweils der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester.
Sollten Sie einen Termin verpassen, verlieren Sie mindestens ein ganzes Semester.
Für Promotionsstudierende gilt eine verlängerte Frist, siehe Leitfaden Promotionsstudium.
EU/EWR-Staatsangehörige, Bildungsinländerinnen und Bildunginländer beachten bitte ebenfalls, dass sie sich für zulassungsbeschränkte Fächer bei der Stiftung für Hochschulzulassung oder der Studentenkanzlei der LMU bewerben müssen.
Weitere Informationen
- Sollten Sie einen Zulassungbescheid vom Referat Internationale Angelegenheiten erhalten haben, erfahren Sie Näheres unter Immatrikulation.
- Bewerbungsfristen für Eignungsfeststellungsprüfungen erfahren Sie direkt beim jeweiligen Institut.
- Weitere Termine und Meldungen für internationale Studierende finden Sie unter Referat Internationale Angelegenheiten.
Fachwechselfristen
Ausländische Studierende ohne deutsche Hochschulreife müssen vor dem Fachwechsel im Referat Internationale Angelegenheiten einen neu ausgefüllten Antrag auf Zulassung (PDF, 170 KB) mit dem Studienwunsch (bitte komplette Studienkombination eintragen) und aktueller Immatrikulationsbescheinigung / Rückmeldung abgeben, bis 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. 15. Januar (für das Sommersemester).
Bitte beachten Sie: Bei einer Eignungsfeststellungsprüfung, Studienorientierungs- oder Voranmeldeverfahren durch den Studiengang muss eine Bestätigung der bestandenen Eignungsprüfung / Studienorientierung / Voranmeldung vorliegen.
Termine für die Umschreibung zum Sommersemester 2025: 3. März bis 27. März 2025, Antrag per Post (PDF, 3.160 KB) an das Referat Internationale Angelegenheiten senden.
Ausländische Studierende ohne deutsche Hochschulreife müssen vor dem Fachwechsel einen Bewerbungsantrag (PDF, 170 KB) im Referat Internationale Angelegenheiten abgeben, bis 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. 15. Januar (für das Sommersemester).
Bitte beachten Sie:
- EU-Bürger*innen und Gleichgestellte, die einen Fachwechsel in einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang anstreben, müssen ihre Bewerbung an die Studentenkanzlei richten.
- EU-Bürger*innen und Gleichgestellte, die in ein bundesweit zulassungsbeschränktes Fach wechseln wollen, müssen sich an Hochschulstart wenden.
- Falls Sie sich für ein höheres Fachsemester eines örtlich oder bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengangs bewerben, müssen Sie Ihre Bewerbung an die Studentenkanzlei der LMU richten (EU- und Nicht-EU-Bürger*innen)
Termine für die Umschreibung zum Sommersemester 2025: 5. bis 10. März 2025, Antrag per Post (PDF, 3.160 KB) an das Referat Internationale Angelegenheiten senden.
Wichtig: Bei bestandener Abschlussprüfung an der LMU (z. B. Umschreibung auf den Master nach Bachelorabschluss) ist die Studentenkanzlei zuständig.
Termine für die Umschreibung zum Sommersemester 2025: 3. März bis 30. April 2025, Antrag per Post (PDF, 3.160 KB) an das Referat Internationale Angelegenheiten senden.
Unterlagen für den Fachwechsel
Folgende Unterlagen müssen Sie nach Erhalt des Zulassungsbescheids für die Umschreibung einsenden:
- unterschriebenes und ausgefülltes Antragsformular Fachwechsel (PDF, 3.160 KB). Achtung: Die Angaben unter "Das bisherige Studium" müssen unbedingt ausgefüllt werden.
- ggf. Bestätigung über bestandene Eignungsfeststellungsprüfung/ Studienorientierung/ Voranmeldung (falls für den Studiengang erforderlich).
- ggf. Anrechnungsbescheid des jeweiligen Prüfungsamts bei höheren Fachsemestern für Haupt- bzw. Nebenfach (für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge)
- ggf. Deutsches Sprachzeugnis, wenn Sie von einem rein englischsprachigen in einen deutschsprachigen Studiengang wechseln.
- Wenn Sie im Promotionsstudium eingeschrieben sind und Sie in einen anderen Studiengang wechseln möchten, so muss zusätzlich ein digitaler Nachweis der deutschen Krankenversicherung erbracht werden!
Hinweise
- Es ist nicht möglich, sich bei einem Doppelstudium gleichzeitig in mehr als zwei Studiengänge einzuschreiben (z.B. sind ein Master- und ein Bachelor-Studiengang pro Semester das Maximum).
- Zum Sommersemester ist ein Fachwechsel bei den meisten Studiengängen nur in ein höheres Fachsemester (nicht 1. Semester) möglich.
Kontakt
Referat Internationale Angelegenheiten
Internationale Zulassung
Postadresse
Ludwig-Maximilians-Universität
Referat Internationale Angelegenheiten - Zulassung
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München