Bewerbungsleitfäden und FAQ
Internationale Studieninteressierte finden hier häufig gestellte Fragen zum Studium sowie Leitfäden zur Bewerbung an der LMU.
Internationale Studieninteressierte finden hier häufig gestellte Fragen zum Studium sowie Leitfäden zur Bewerbung an der LMU.
Besitzen Sie einen deutschen und einen ausländischen Pass, bewerben Sie sich immer unter Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit.
Gleiches gilt für den Sachverhalt EU-/EWR-Pass und Nicht-EU-/EWR-Pass: bei dieser Konstellation ist der EU-/EWR-Pass maßgeblich.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Frage „Welche Rolle spielt meine Staatsangehörigkeit für meine Studienbewerbung?“
Nein. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten der Internationalen Zulassung.
Er muss in tabellarischer Form neben den persönlichen Daten den vollständigen Bildungsweg (alle besuchten Schulen / Hochschulen / Studiengänge mit dem jeweiligen Zeitraum), Hochschulaufnahmeprüfungen, Abschlüsse und Sprachkenntnisse / Sprachprüfungen darstellen. Bitte achten Sie auf eine chronologische und vollständige Darstellung bis zum Termin der Antragsabgabe.
Nein. Wir haben in unseren Informationsblättern eine Reihe von Sprachkursen gelistet, geben aus Wettbewerbsgründen aber keine „Spezialempfehlung“ ab.
Folgende Anbieter für Deutschkurse werden vom „Beirat Qualitätssicherung für studienvorbereitende und studienbegleitende Deutschausbildung an der LMU“ empfohlen:
Ja. Ein abgeschlossenes Studium der deutschen Sprache im Ausland befreit nicht von der deutschen Sprachprüfung.
Ja. Dem Antrag auf Zulassung sind immer die Zeugnisse in der geforderten Form beizulegen.
Nein, derzeit nicht. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Fakultät für Betriebswirtschaft, welche Masterstudiengänge im Bereich Betriebswirtschaftslehre angeboten werden.
Für die grundständigen Studiengänge muss immer ein entsprechender Deutschnachweis dem Antrag auf Zulassung beigelegt werden.
Bitte setzen Sie sich unbedingt mit der Internationalen Zulassungsberatung in Verbindung. Termine außerhalb der Fristen bedürfen einer besonderen Genehmigung.
Bitte wenden Sie sich an die Studentenkanzlei, Sachgebiet 2. Öffnungszeiten und Telefon können Sie auf der Webseite der Studentenkanzlei ersehen.
Ja. Frühestens drei Monate nach Bewerbungsschluss können Sie Ihre Unterlagen zurücksenden lassen. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail (Zimmer G 018, Ludwigstr. 27, München, Erdgeschoss) und geben Sie bitte Ihre Postanschrift an: zulassung.international@lmu.de
Bei Ablehnungsbescheiden werden alle Antragsunterlagen nach Ablauf eines Jahres datengeschützt vernichtet.
Sie können auch eine andere Person zur Rücksendung der Unterlagen bevollmächtigen: Vorlage Vollmacht (PDF, 81 KB)
Nein. Sie können im Bewerbungsformular für internationale Studienbewerbende zwei Studiengänge angeben, aber nur maximal einer davon darf ein zulassungsbeschränkter Studiengang sein. Ausnahme: Bei Zwei-Fach-Bachelorstudiengängen darf es ein zulassungsbeschränktes Hauptfach und ein zulassungsbeschränktes Nebenfach sein.
Wenn Sie sich für ein zulassungsfreies Fach (ohne Numerus Clausus) beim Referat Internationale Angelegenheiten bewerben, senden Sie uns bitte nur einen Antrag und warten Sie, bis Sie für diesen Antrag einen Zulassungsbescheid erhalten haben. Falls Sie ein anderes zulassungsfreies Fach wählen möchten, kann die Änderung im Rahmen der Immatrikulation geprüft werden.
Leider nein. Wir können Ihre Hochschulbefähigung nur im Rahmen des Zulassungsverfahrens zum Studium überprüfen, wenn Sie sich form- und fristgerecht bewerben. Nur der Zulassungsbescheid dient der Beantragung der ausländerrechtlichen Aufenthaltserlaubnis.
Bitte überprüfen Sie zunächst, welche Adresse Sie auf Ihrem Zulassungsantrag angegeben haben und ob diese noch aktuell ist. Zulassungsbescheide werden per E-Mail, Ablehnungsbescheide per Post an die auf dem Antrag angegebene Adresse verschickt.
Nachreichungen (Abschlusszeugnisse etc.) für das Sommersemester 2025 sind noch bis zum 24. Februar 2025 möglich. Dies gilt NICHT für Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge oder zum Studienkolleg (Ausschlussfrist 15. Januar 2025).
Sollten Sie bis zum 24. Februar 2025 noch keinen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid erhalten haben, senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Noch keinen Bescheid erhalten – mit Bitte um Überprüfung“ unter Angabe Ihres Namens, Geburtsdatums und des Wunschstudiengangs an zulassung.international@lmu.de.
Ja. In folgenden Fällen können Sie vollständige Anträge bis zum 24. Februar 2025 einreichen:
Bitte beachten Sie: Anträge für ein Promotionsstudium können noch bis spätestens 25. April 2025 eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in FAQ 3.
Die Immatrikulation für internationale Studierende im Referat Internationale Angelegenheiten muss postalisch während des Immatrikulationszeitraums erfolgen.
Zur Immatrikulation schicken Sie uns bitte per Post die auf dem Zulassungsbescheid angegeben Unterlagen. Die Unterlagen müssen bis zum Ende der folgenden Fristen bei uns eingehen:
Mit dem Zulassungsbescheid des International Office. Dieser Bescheid wird von allen Botschaften als Nachweis zur Beantragung eines Studentenvisums akzeptiert.
Nein. Sie müssen nicht persönlich erscheinen, nur Unterlagen einsenden. In besonderen Ausnahmefällen ist eine Immatrikulation zu einem etwas späteren Zeitpunkt möglich. Dies betrifft jedoch nur grundständige, zulassungsfreie Studiengänge. Dazu senden Sie bitte einen formlosen Antrag per Email mit kurzer Begründung an zulassung.international@lmu.de mit folgendem Betreff: „Antrag auf nachträgliche Immatrikulation“.
Bitte geben Sie Ihren Namen, Geburtsdatum, Registriernummer und das Studienfach an, zu dem Sie zugelassen worden sind (die Angaben finden Sie auf dem Bescheid).
Bitte beachten Sie auch, dass für weiterführende Master- und Promotionsstudiengänge erweiterte Einschreibefristen gelten (siehe FAQ 3).
Die Gründe für die Ablehnung sind in Ihrem Ablehnungsbescheid genannt. Sollte es sich dabei um unvollständige Unterlagen handeln, ist eine Nachreichung von Zeugnissen etc. noch bis zum 24. Februar 2025 möglich. Dies gilt nicht für Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge oder zum Studienkolleg (Ausschlussfrist ist 15. Januar 2025).
Sind dann alle Unterlagen vollständig und berechtigen zum Studium an der LMU, erhalten Sie von uns umgehend einen Zulassungsbescheid.
Ja. Frühestens drei Monate nach Bewerbungsschluss können Sie Ihre Unterlagen zurücksenden lassen. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail und geben Sie bitte Ihre Postanschrift an: zulassung.international@lmu.de
Bei Ablehnungsbescheiden werden alle Antragsunterlagen nach Ablauf eines Jahres datengeschützt vernichtet.
Sie können auch eine andere Person zur Rücksendung der Unterlagen bevollmächtigen: Vorlage Vollmacht (PDF, 81 KB)
Ja. Weitere Informationen zu Einführungsveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache (Welcome Day) erhalten Sie bei der Immatrikulation sowie unter Welcome Day des Referats Internationale Angelegenheiten.
Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrer Frage oder Ihren Fragen an zulassung.international@lmu.de mit der Bestätigung, dass Sie die vorangegangenen FAQs gelesen haben.
Falls Sie uns telefonisch kontaktieren wollen:
Kontakt und Öffnungszeiten der Internationalen Zulassungsabteilung im Referat Internationale Angelegenheiten
Bewerbungszeitraum beim Referat Internationale Angelegenheiten: Für das Sommersemester ab November bis 15. Januar; für das Wintersemester ab Mai bis 15. Juli – bitte schicken Sie keine Bewerbungen außerhalb dieses Zeitraums, da Ihre Unterlagen erst innerhalb der Bewerbungszeit bearbeitet werden können und sie sonst auch nicht aktuell sind.
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