Die grundständigen Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge führen zu einem ersten Studienabschluss. Die wichtigsten Voraussetzungen zur Aufnahme eines Bachelor- oder Staatsexamen-Studiums sind:
1. Die Hochschulzugangsqualifikation:
Die Hochschulzugangsqualifikation - oft auch „Hochschulzugangsberechtigung“ genannt - ist ein Schulabschluss, der für ein Studium an einer deutschen Hochschule qualifiziert. In Deutschland ist dies das "Abitur".
Die Schulabschlusszeugnisse der EU-Staaten sind in der Regel dem deutschen Abitur gleichgestellt und berechtigen zum Studium in Deutschland. Bei Schulabschlusszeugnissen anderer Länder muss die Gleichwertigkeit mit dem deutschen Abitur festgestellt werden. In einigen Ländern gilt das Schulabschlusszeugnis nicht als Hochschulzugangsqualifikation. Zuweilen gilt auch das Schulabschlusszeugnis in Kombination mit einem einjährigen Studium im Heimatland oder in einem anderen Land als Äquivalent zum deutschen Abitur. Ein abgeschlossenes Studium (sechssemestriger Studiengang) an einer deutschen Universität gilt ebenfalls als Hochschulzugangsqualifikation.
Über die Webseite Anabin oder die DAAD-Zulassungsdatenbank können Sie sich informieren, ob Ihr Schulabschluss bzw. Ihre Studienleistungen zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigen.
Falls Ihr Schulabschluss dem Abitur nicht gleichwertig ist, können Sie Ihre Hochschulzugangsqualifikation durch den Besuch eines mindestens einjährigen Vorbereitungskurses mit Abschlussprüfung am Studienkolleg erreichen. Die Bewerbung für das Studienkolleg München kann nicht direkt vorgenommen werden, sondern erfolgt über einen Antrag auf Zulassung zum Studium an der LMU. Über die Aufnahme in das Studienkolleg entscheidet ein Test. Für die Zulassung zu diesem Test müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden. Der Besuch des Deutschkurses darf nicht länger als drei Monate zurückliegen.
2. Der Nachweis sehr guter Deutschkenntnisse:
Die sprachlichen Anforderungen für ein Studium an der LMU sind hoch. Um ein Bachelor- oder Staatsexamensfach zu studieren, müssen Sie eine von uns anerkannte Deutschprüfung abgelegt haben.
Zusätzlich fordern viele Studiengänge weitere Qualifikationen: Die (örtlich oder bundesweit) zulassungsbeschränkten Fächer verlangen z.B. das Erreichen eines festgelegten Notendurchschnitts im Abitur ("Numerus Clausus"). Andere Studiengänge verlangen eine Eignungsprüfung, Studienorientierungsverfahren oder Voranmeldung. Für Studienbewerber aus Nicht-EU-Ländern gelten bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern andere Bedingungen, die Ihnen bei der Beratung im Referat Internationale Angelegenheiten mitgeteilt werden.