Voraussetzungen für internationale Studienbewerbende

Bevor Sie Ihre Bewerbung vorbereiten, sollten Sie überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für ein Studium an der LMU erfüllen. Wir fassen hier die allgemeinen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Bachelor-, Master- oder Promotionsstudiums sowie für Staatsexamensfächer zusammen.

Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums

Die grundständigen Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge führen zu einem ersten Studienabschluss. Die wichtigsten Voraussetzungen zur Aufnahme eines Bachelor- oder Staatsexamen-Studiums sind:

1. Die Hochschulzugangsqualifikation:

Die Hochschulzugangsqualifikation - oft auch „Hochschulzugangsberechtigung“ genannt - ist ein Schulabschluss, der für ein Studium an einer deutschen Hochschule qualifiziert. In Deutschland ist dies das "Abitur".

Die Schulabschlusszeugnisse der EU-Staaten sind in der Regel dem deutschen Abitur gleichgestellt und berechtigen zum Studium in Deutschland. Bei Schulabschlusszeugnissen anderer Länder muss die Gleichwertigkeit mit dem deutschen Abitur festgestellt werden. In einigen Ländern gilt das Schulabschlusszeugnis nicht als Hochschulzugangsqualifikation. Zuweilen gilt auch das Schulabschlusszeugnis in Kombination mit einem einjährigen Studium im Heimatland oder in einem anderen Land als Äquivalent zum deutschen Abitur. Ein abgeschlossenes Studium (sechssemestriger Studiengang) an einer deutschen Universität gilt ebenfalls als Hochschulzugangsqualifikation.

Über die Webseite Anabin oder die DAAD-Zulassungsdatenbank können Sie sich informieren, ob Ihr Schulabschluss bzw. Ihre Studienleistungen zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigen.

Falls Ihr Schulabschluss dem Abitur nicht gleichwertig ist, können Sie Ihre Hochschulzugangsqualifikation durch den Besuch eines mindestens einjährigen Vorbereitungskurses mit Abschlussprüfung am Studienkolleg erreichen. Die Bewerbung für das Studienkolleg München kann nicht direkt vorgenommen werden, sondern erfolgt über einen Antrag auf Zulassung zum Studium an der LMU. Über die Aufnahme in das Studienkolleg entscheidet ein Test. Für die Zulassung zu diesem Test müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden. Der Besuch des Deutschkurses darf nicht länger als drei Monate zurückliegen.

2. Der Nachweis sehr guter Deutschkenntnisse:

Die sprachlichen Anforderungen für ein Studium an der LMU sind hoch. Um ein Bachelor- oder Staatsexamensfach zu studieren, müssen Sie eine von uns anerkannte Deutschprüfung abgelegt haben.

Zusätzlich fordern viele Studiengänge weitere Qualifikationen: Die (örtlich oder bundesweit) zulassungsbeschränkten Fächer verlangen z.B. das Erreichen eines festgelegten Notendurchschnitts im Abitur ("Numerus Clausus"). Andere Studiengänge verlangen eine Eignungsprüfung, Studienorientierungsverfahren oder Voranmeldung. Für Studienbewerber aus Nicht-EU-Ländern gelten bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern andere Bedingungen, die Ihnen bei der Beratung im Referat Internationale Angelegenheiten mitgeteilt werden.

Die Master-Studiengänge führen zu einem zweiten Studienabschluss und bauen auf Kenntnissen und Fähigkeiten eines ersten Studienganges und/oder weiteren relevanten Qualifikationen und Erfahrungen auf. Die grundlegenden Zulassungsvoraussetzungen für Master-Studiengänge sind:

1. Ein erster Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig):

Beachten Sie bitte, dass nicht jedes abgeschlossene Studium einer beliebigen Fachrichtung automatisch für jeden Masterstudiengang qualifiziert. Welche Fachrichtungen als Vorqualifikation anerkannt werden, ist in den Prüfungs- und Studienordnungen der Masterstudiengänge geregelt. Grundsätzlich gilt, dass es sich beim ersten und dem weiterführenden Studium möglichst um affine Studienbereiche handeln sollte. Weitere Informationen erhalten Sie in der Studienberatung des Referats Internationale Angelegenheiten oder bei den Koordinationsstellen der einzelnen Studiengänge (wenn Sie schon genau wissen, wo Ihre akademische Reise hingehen soll).

2. Nachweis sehr guter Deutschkenntnisse:

Die sprachlichen Anforderungen für ein Studium an der LMU sind hoch. Um einen Masterstudiengang zu studieren, müssen Sie eine von uns anerkannte Deutschprüfung abgelegt haben, außer, es handelt sich um ein englischsprachiges Masterprogramm.

Darüber hinaus müssen Bewerbende für Master-Studiengänge im Zulassungsverfahren eine besondere Eignung für den jeweiligen Studiengang nachweisen. Die Art der Eignungsprüfung wird von den Fakultäten jeweils unterschiedlich geregelt. Informationen über das Eignungsfeststellungsverfahren Ihres Wunschstudienfaches finden Sie auf der Webseite des entsprechenden Faches.

Im Anschluss an den zweiten Studienabschluss (in der Regel Master oder Staatsexamen) kann bei besonderer Eignung durch die Promotion der Doktortitel (Dr. oder PhD) erworben werden. In einigen spezifischen Konstellationen (insbesondere in den Naturwissenschaften) kann auch schon ein abgeschlossenes Bachelor-Studium als akademische Voraussetzung für ein Promotionsstudium anerkannt werden ("fast track"). Das Promotionsstudium kann als individuell betreute Promotion oder in einem strukturierten Programm durchgeführt werden.

Die Erfüllung der formalen Mindestvoraussetzung (MA oder Staatsexamen) garantiert noch nicht die Aufnahme in ein Promotionsprogramm. Hierzu sind in der Regel weitere individuelle Voraussetzungen im Hinblick auf das jeweilige Forschungsprojekt zu erfüllen, die im Bewerbungsverfahren mit dem Betreuer (Doktorvater oder Doktormutter) oder mit dem Koordinator des Promotionsprogramms geklärt werden müssen.

Dasselbe gilt für die Sprache, in der die Doktorarbeit abgefasst werden sollte, und in der im Arbeitsteam und mit der Betreuunsperson kommuniziert wird. Da dies mit der Betreuungsperson abgesprochen wird, gilt der Nachweis von Deutschkenntnissen nicht grundsätzlich als Voraussetzung für eine Promotion an der LMU.

Weitere Informationen erhalten Sie beim GraduateCenter der LMU.

In zulassungsbeschränkten Fächern und in Fächern mit Eignungsfeststellungsverfahren, Voranmeldung oder Studienorientierungsverfahren müssen Sie darüber hinaus gegebenenfalls besondere fachspezifische Voraussetzungen erfüllen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Kombination von Haupt- und Nebenfach studieren wollen, müssen Sie für jedes Fach die Zulassungsbedingungen erfüllen.

Unterrichtssprache

Es gibt an der LMU eine zunehmende Anzahl internationaler und englischsprachiger Masterstudiengänge, und manche Departments bieten auch auf Bachelorniveau schon einzelne Kurse auf Englisch an. Dennoch wird die weitaus überwiegende Zahl aller Studiengänge auf Deutsch unterrichtet.

Daher müssen internationale Studienbewerbende - sofern sie sich nicht für ein explizit englischsprachiges Programm bewerben - ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.

Die LMU und angeschlossene Einrichtungen bieten Kurse an, die auf die entsprechenden Deutsch-Nachweise vorbereiten. Ebenso im Angebot sind studienbegleitende Deutsch-, Fach- und Fremdsprachenkurse.

Informieren Sie sich hier über das Sprachkurs-Angebot.

Staatsangehörigkeit

Welche Rolle spielt meine Staatsangehörigkeit für die Studienbewerbung?

Da für die grundständigen Studiengänge (Bachelor und Staatsexamen) die Hochschulzugangsqualifikation (z. B. Abitur oder gleichwertiges Schulabschlusszeugnis) die wichtigste akademische Voraussetzung ist, wollen wir Ihnen hier erläutern, welche Auswirkungen für die Studienbewerbung es hat, woher Sie kommen und wo Sie Ihren Schulabschluss erworben haben.

Sie sind Staatsbürger oder Staatsbürgerin eines Mitgliedsstaates der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), und Sie haben Ihre Hochschulzugangsqualifikation nicht in Deutschland und nicht an einer deutschen Auslandsschule erworben.

Möglicherweise berechtigt Ihr Schulabschluss Sie nicht, direkt ein Studium an einer deutschen Hochschule aufzunehmen. Die Liste der Länder und die Abschlusszeugnisse, die nicht für den direkten Studienbeginn an einer deutschen Hochschule berechtigen, ändern sich von Zeit zu Zeit. Aktuelle Informationen finden sie unter ANABIN oder im DAAD-Portal.

In diesem Fall besteht unter Umständen die Möglichkeit, Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch den Besuch eines einjährigen Kurses im Studienkolleg zu erwerben. Bitte bewerben Sie sich zunächst für das Studienfach an der LMU. Der Platz im Studienkolleg wird Ihnen von der Internationalen Zulassungsstelle der LMU zugewiesen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie, dass Sie für den Zugang zum Studienkolleg in Bayern Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen müssen.

Wenn Sie einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang oder einen Studiengang mit Eignungsfeststellungsverfahren oder Voranmeldung (auch Master-/Promotionsstudiengänge) anstreben, ist Ihr Ansprechpartner in der zentralen Universitätsverwaltung für die Zulassung zum Studium an der LMU und für die Immatrikulation das Referat Internationale Angelegenheiten.

Wenn Sie einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang studieren wollen, ist Ihr Ansprechpartner in der zentralen Universitätsverwaltung für die Zulassung zum Studium an der LMU und für die Immatrikulation die Studentenkanzlei der LMU.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang (Pharmazie, Medizin, Zahn- und Tiermedizin) anstreben, müssen Sie sich zunächst für die Teilnahme am bundesweiten Studienplatzvergabeverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Für Ihre Immatrikulation an der LMU - falls Ihnen ein Studienplatz an der LMU zugewiesen wird - ist die Studentenkanzlei der LMU zuständig.

Sie sind Staatsbürger oder Staatsbürgerin eines Staates, der nicht der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, und Sie haben Ihre Hochschulzugangsqualifikation nicht in Deutschland und nicht an einer deutschen Auslandsschule erworben.

Möglicherweise berechtigt Ihr Schulabschluss Sie nicht, direkt ein Studium an einer deutschen Hochschule aufzunehmen. Die Liste der Länder und die Abschlusszeugnisse, die nicht für den direkten Studienbeginn an einer deutschen Hochschule berechtigen, ändern sich von Zeit zu Zeit. Aktuelle Informationen finden sie unter ANABIN oder im DAAD-Portal.

In diesem Fall besteht unter Umständen die Möglichkeit, Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch den Besuch eines einjährigen Kurses im Studienkolleg zu erwerben. Bitte bewerben Sie sich zunächst für das Studienfach an der LMU. Der Platz im Studienkolleg wird Ihnen von der Internationalen Zulassungsstelle der LMU zugewiesen, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Bitte beachten Sie, dass Sie für den Zugang zum Studienkolleg in Bayern Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen müssen.

Ihr Ansprechpartner in der zentralen Universitätsverwaltung für die Zulassung zum Studium an der LMU und für die Immatrikulation ist das International Office.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten Fach bewerben, erfolgt die Zulassung und Immatrikulation über die Studentenkanzlei der LMU.

Sie sind deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin oder Sie sind ausländischer Staatsbürger oder ausländische Staatsbürgerin oder Staatenloser oder Staatenlose und Sie haben Ihre Hochschulzugangsqualifikation (also Abitur, fachgebundene Hochschulreife, etc.) in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben.

Ihr Ansprechpartner in der zentralen Universitätsverwaltung für die Zulassung zum Studium an der LMU und für die Immatrikulation ist die Studentenkanzlei.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang (Pharmazie, Medizin, Zahn- und Tiermedizin) anstreben, müssen Sie sich zunächst für die Teilnahme am bundesweiten Studienplatzvergabeverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Für Ihre Immatrikulation an der LMU - falls Ihnen ein Studienplatz an der LMU zugewiesen wird - ist die Studentenkanzlei.


Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit (deutscher Pass!) und haben Ihren Schulabschluss an einer ausländischen Schule erworben.

Möglicherweise berechtigt Ihr Schulabschluss Sie nicht, direkt ein Studium an einer deutschen Hochschule aufzunehmen. Die Liste der Länder und der Abschlüsse, die nicht für den direkten Studienbeginn an einer deutschen Hochschule berechtigen, ändern sich von Zeit zu Zeit. Aktuelle Informationen finden sie unter ANABIN oder im DAAD-Portal.

In diesem Fall besteht unter Umständen die Möglichkeit, Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch den Besuch eines einjährigen Kurses im Studienkolleg für deutsche Staatsangehörige zu erwerben. Bitte bewerben Sie sich zunächst für das Studienfach an der LMU. Der Platz im Studienkolleg wird Ihnen von der Studentenkanzlei der LMU zugewiesen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Ihr Ansprechpartner in der zentralen Universitätsverwaltung für die Zulassung zum Studium an der LMU und für die Immatrikulation ist die Studentenkanzlei.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang (Pharmazie, Medizin, Zahn- und Tiermedizin) anstreben - und Sie eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung besitzen - müssen Sie sich zunächst für die Teilnahme am bundesweiten Studienplatzvergabeverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Für Ihre Immatrikulation an der LMU - falls Ihnen ein Studienplatz an der LMU zugewiesen wird - ist die Studentenkanzlei zuständig.

Sie haben mehrere Staatsbürgerschaften und wollen sich für ein Studium an der LMU bewerben. Für die Frage, wo und nach welchen Bedingungen Sie sich bewerben müssen, gelten folgende Regeln:

Doppelte Staatsbürgerschaft Deutsch und EU/EWR oder Deutsch und Nicht-EU/-EWR:
Sie gelten als Deutsche bzw. Deutscher und bewerben sich als Deutscher mit deutschem Abitur oder als Deutscher mit ausländischem Bildungsabschluss.

Doppelte Staatsbürgerschaft EU/EWR und EU/EWR oder EU/EWR und Nicht-EU/-EWR: Sie gelten als EU/EWR-Bürger bzw. EU/EWR-Bürgerin und bewerben sich als EU/EWR-Bürger bzw. EU/EWR-Bürgerin mit nicht-deutschem Abschluss oder als EU/EWR-Bürger mit deutschem Abschluss („Bildungsinländer bzw. Bildungsinländerin“).

Doppelte Staatsbürgerschaft Nicht-EU/-EWR und Nicht-EU/-EWR: Sie gelten als Nicht-EU/EWR-Bürger bzw. Nicht-EU/EWR-Bürgerin. Sie bewerben sich als Nicht-EU/EWR-Bürger mit nicht-deutschem Abschluss oder als Nicht-EU/EWR-Bürger mit deutschem Abschluss („Bildungsinländer bzw. Bildungsinländerin“).

Bitte beachten Sie: Bei der Studienbewerbung müssen Sie alle Staatsbürgerschaften angeben!

Studierfähigkeitstest

Mit dem Test für Ausländische Studierende (Test AS) vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) können Bewerbende einschätzen, ob Sie ein Studium in Deutschland bewältigen können. Der Test findet einmal jährlich (im Mai) statt. Interessierte können bereits daran teilnehmen, wenn sie noch die Schule besuchen. Die LMU ermutigt ihre Bewerbenden an diesem Test teilzunehmen, um besser die eigenen Fähigkeiten einschätzen zu können.

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