Lehramt Gymnasium
Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine vertiefte Allgemeinbildung. Es legt die Grundlage für die Bereitschaft, lebenslang zu lernen und sich fortzubilden.
Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine vertiefte Allgemeinbildung. Es legt die Grundlage für die Bereitschaft, lebenslang zu lernen und sich fortzubilden.
Das vertiefte Studium beinhaltet in beiden Unterrichtsfächern Anteile der jeweiligen Fachwissenschaft (die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Fachinhalten) sowie der Fachdidaktik (der Disziplin, die sich damit beschäftigt, wie die Fachinhalte in der Schule vermittelt werden).
Jedes Fach hat einen Umfang von 105 ECTS-Punkten.
Der Freie Bereich dient der eigenen Schwerpunktsetzung. Er umfasst 6 ECTS-Punkte, die wahlweise in einem der beiden Fächer erworben werden können. Wird Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Schulpsychologie) anstelle eines Unterrichtsfaches gewählt, gelten besondere Bedingungen.
Erstes Unterrichtsfach | Zweites Unterrichtsfach |
---|---|
Biologie | Chemie |
Chemie | Biologie Geographie |
Deutsch | Englisch Französisch Geographie Geschichte Latein Mathematik Musik* Religionslehre (evangelisch oder katholisch) Politik und Gesellschaft Sport* |
Englisch | Deutsch Französisch Geographie Geschichte Informatik Italienisch Latein Mathematik Musik* Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Religionslehre (evangelisch oder katholisch) Russisch Politik und Gesellschaft Spanisch Sport* Wirtschaftswissenschaften |
Französisch | Deutsch Englisch Geschichte Geographie Latein Spanisch |
Geographie | Chemie Deutsch Englisch Französisch Physik Wirtschaftswissenschaften |
Geschichte | Deutsch Englisch Französisch Latein |
Griechisch | Latein |
Informatik | Englisch Mathematik Wirtschaftswissenschaften |
Italienisch | Englisch |
Kunst* | Doppelfach |
Latein | Deutsch Englisch Französisch Geschichte Griechisch Mathematik Musik* Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Religionslehre (evangelisch oder katholisch) Sport |
Mathematik | Deutsch Englisch Informatik Latein Musik* Physik Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Religionslehre (evangelisch oder katholisch) Sport* Wirtschaftswissenschaften |
Musik* | Doppelfach |
Musik* | Deutsch Englisch Latein Mathematik |
Physik | Geographie Mathematik |
Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt | Englisch Latein Mathematik |
Russisch | Englisch |
Religionslehre (evangelisch oder katholisch) | Deutsch Englisch Latein Mathematik Sport* |
Politik und Gesellschaft | Deutsch Englisch |
Spanisch | Englisch Französisch |
Sport | Deutsch Englisch Latein Mathematik Religionslehre (evangelisch oder katholisch) |
Wirtschaftswissenschaften | Englisch Geographie Informatik Mathematik |
Das Erziehungswissenschaftliche Studium umfasst die Bereiche
Der Profilbereich (6 ECTS-Punkte) dient der Vertiefung bzw. eigenen Schwerpunktsetzung. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS des Münchener Zentrum für Lehrerbildung.
Das achtwöchige Betriebspraktikum soll Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln. Es ist in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abzuleisten. Das Praktikum kann in Blöcke von je zwei Wochen Dauer unterteilt werden.
Im Fach Wirtschaftswissenschaften müssen Sie bis zur Meldung zum ersten Staatsexamen ein viermonatiges kaufmännisches Praktikum nachweisen, das an die Stelle des achtwöchigen Betriebspraktikums tritt.
Tipp:
Nutzen Sie das Betriebspraktikum gezielt, um Möglichkeiten und Neigungen für die Berufswahl außerhalb der Schule zu entwickeln und berufliche Alternativen zu erwägen. Sie können das Praktikum in vier Blöcke zu je zwei Wochen aufteilen.
Zuständig für die Praktika sind die Praktikumsämter Oberbayern West und Oberbayern Ost. Nähere Informationen erhalten Sie außerdem im Infoblatt des Kultusministeriums Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (PDF, 357 KB).
Die schriftliche Hausarbeit ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften (oder ggf. interdisziplinär, vgl. LPO I § 29) anzufertigen. Dafür werden 12 ECTS Punkte vergeben.
Im Studiengang Lehramt am Gymnasium ist eine bestimmte definierte Anzahl an Modulen zu absolvieren. Ein Modul bezeichnet einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen, die ein gemeinsames Lernziel vermitteln und mindestens eine integrierte Prüfungsleistung beinhalten.
Module können dabei aus ganz verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (z.B. Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit, etc.). Jede erfolgreich erbrachte Leistung wird mit einer vorher festgelegten Anzahl an „ECTS-Punkten“ (ECTS = European Credit Transfer System) honoriert, die im Laufe des Studiums addiert werden. Insgesamt umfasst der Studiengang Lehramt an Gymnasien 273 ECTS-Punkte.
Der Freie Bereich dient der Schwerpunktsetzung innerhalb der Unterrichtsfächer. Hier können Sie im Umfang von 6 ECTS-Punkten Wahlpflichtmodule frei wählen.
Gegen Ende des Studiums ist eine Schriftliche Hausarbeit anzufertigen, in der Sie beweisen sollen, dass Sie wissenschaftlich selbstständig arbeiten können.
Ergänzend zum Studium der zwei vertieften Fächer und des EWS kann das Studium des Lehramts an Gymnasien durch ein zusätzliches drittes Fach erweitert werden. Nach Erwerb der Lehramtsbefähigung, das heißt nach bestandener erster und zweiter Staatsprüfung, ist es ebenfalls möglich, ein Erweiterungsfach zu studieren.
Folgende Erweiterungsfächer kommen in Frage:
Folgende Erweiterungsfächer gelten als nachträgliche Erweiterung, was bedeutet, dass in diesen Erweiterungsfächern keine zweite Staatsprüfung abgelegt werden kann. Dennoch können diese Erweiterungsfächer parallel zum Lehramtsstudium studiert und die erste Staatsexamensprüfung darin abgelegt werden.
Für die folgenden Fächer bestehen Eignungsprüfungen, für die Sie sich zu bestimmten Terminen bei den unten angegebenen Adressen anmelden müssen:
Die Fächer Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Schulpsychologie) und Wirtschaftswissenschaften sind zulassungsbeschränkt. Falls Sie eines dieser Fächer wählen, müssen Sie sich bewerben. Ein Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli.
Unter Hochschulzugang finden Sie zusätzlich Informationen über die Bewerbungsmodalitäten. Den aktuellen Numerus Clausus aller zulassungsbeschränkten Fächer (Lehramt) finden Sie unter örtlich zulassungsbeschränkte Fächer.
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss 15. Juli für das Wintersemester bzw. 15. Januar für das Sommersemester, ob für Ihren Wunschstudiengang kurzfristig eine Zulassungsbeschränkung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren eingeführt wurde!
Wenn Ihre Fächer keine Zulassungsbeschränkungen haben bzw. Sie nach vollzogenem Voranmeldeverfahren oder erfolgreicher Bewerbung und/oder Eignungsprüfung über einen positiven Bescheid verfügen, können Sie sich einschreiben.
In Fächer ohne Zulassungsbeschränkung bzw. Eignungsprüfung können Sie sich direkt einschreiben.
Sie müssen dazu in jedem Fall zunächst einen Online-Immatrikulationsantrag stellen und danach die entsprechenden Unterlagen postalisch an die Studentenkanzlei schicken. Modalitäten, Termine und Informationen über benötigte Unterlagen finden Sie unter Hochschulzugang.
Bitte beachten Sie, dass die Studien mit Ausnahme der Fächer Englisch, Französisch, Geschichte, Informatik, Spanisch und EWS nur zum Wintersemester starten.
Das Fach Musik ist an der Hochschule für Musik und Theater zu studieren, Kunst an der Akademie der Bildenden Künste München. Sport wird an der TU München, Fakultät für Sportwissenschaften, angeboten. Beachten Sie bitte, dass Sie sich auch nach Bestehen der Eignungsprüfung für das Unterrichtsfach Sport bis spätestens 15. Juli bewerben müssen.
In Kunst, Musik und Sport müssen Sie sich sowohl an der LMU als auch an der jeweils anderen Hochschule immatrikulieren (Doppelimmatrikulation).
In den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch müssen Sie zu Studienbeginn einen Spracheinstufungstest ablegen, wenn Sie über entsprechende Vorkenntnisse in diesen Sprachen verfügen. Dieser Test ist keine Eignungsprüfung, die über Zulassung zum Studium entscheidet. Er dient ausschließlich dazu, Sie in ein entsprechendes Niveau für die sprachpraktischen Veranstaltungen einzustufen.
Die O-Phase Lehramt ist unabdingbar für einen erfolgreichen Start ins Studium. Hier präsentieren sich alle Lehramtsfächer und Sie erfahren insbesondere, was Sie konkret im ersten Semester studieren müssen. Darüber hinaus haben Sie nach grundlegender Information zum Campus-Management-System (LSF), zum Erziehungswissenschaftlichen Studium (EWS) und zu Praktika Gelegenheit, die LMU, wichtige Institutionen, die Stadt München und insbesondere Ihre künftigen Kommilitoninnen und Kommilitonen ein wenig näher kennen zu lernen.
Alle Informationen zum Studienbeginn sind im Wegweiser des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (PDF, 94 KB) (MZL) kompakt auf eine Din-A4-Seite zusammengefasst. Außerdem gibt das MZL Empfehlungen vor Aufnahme eines Lehramtsstudiums (PDF, 1.487 KB).
Die Einführung der Module und der ECTS-Punkte bedeutet, dass sämtliche, während des Studiums erworbene Leistungen Auswirkungen auf den Studienerfolg und somit auf die Abschlussnote haben. Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60%). Sobald die Anzahl von 273 ECTS-Punkten erreicht ist, kann man zum ersten Staatsexamen zugelassen werden.
Sie besteht aus einer Reihe von schriftlichen und mündlichen (in den Fächern Musik, Kunst und Sport auch praktischen) Prüfungen, die die oben genannten Teile des Studiums des Lehramts an Realschulen abdecken. Die Zahl der Prüfungen ist je nach Wahl der Unterrichtsfächer verschieden. Über die Frage, wie viele und welche Einzelprüfungen im Rahmen der ersten Staatsprüfung abzulegen sind, gibt die LPO I Auskunft.
Die Prüfung im Fach Erziehungswissenschaften kann vorgezogen werden, muss also nicht gleichzeitig mit den Prüfungen in den übrigen Fächern abgelegt werden.
Studenten, die die erste Staatsprüfung nach spätestens sieben, oder wenn Englisch oder Mathematik mit Schulpsychologie (anstelle des zweiten Unterrichtsfaches) erweitert wird, neun Hochschulsemestern Studium ablegen, haben die Möglichkeit zu einem risikofreien Prüfungsversuch (Freischuss). Dies bedeutet, dass die Prüfung bei Nichtbestehen als nicht abgelegt gewertet wird und dass sie zweimal (statt üblicherweise einmal) wiederholt werden kann. Hierbei werden allerdings auch die Semester mitgezählt, die nicht für das konkrete Fachstudium verwendet wurden (z.B. im Falle eines Studiengang- oder Fachwechsels).
Die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Griechisch, Italienisch, Latein, Russisch, Religionslehre und Spanisch erfordern zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse (PDF, 192 KB), die bei der Anmeldung zum ersten Staatsexamen nachgewiesen werden müssen. Generell ist es sinnvoll die entsprechenden Sprachenkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben.
Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie bitte der Übersicht Fremdsprachenkenntnisse nach LPO I.
Mit dem ersten Staatsexamen haben Sie das Studium an der Universität beendet. Daran schließt sich der Vorbereitungsdienst (Referendariat) von zwei Jahren an, den Sie an Schulen ableisten, die vom Kultusministerium bestimmt werden. Das Referendariat endet mit dem zweiten Staatsexamen, das Ihnen die Befähigung vermittelt, an öffentlichen (und privaten) Gymnasien zu unterrichten. Die Regelungen zum Referendariat und zum zweiten Staatsexamen sind in der LPO II enthalten.
Die Einstellungschancen in den Staatlichen Schuldienst sind bedingt durch die Gesamtnote aus den beiden Staatsexamina. Beim Lehramt Gymnasium spielt dabei die gewählte Fächerkombination eine entscheidende Rolle.
Aus der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus können Sie Prognosen in Bayern einsehen.