Chemie (Lehramt Grundschule/Unterrichtsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Das Studium in Chemie für Mittel- und Grundschulen vermittelt den Studierenden grundlegende Kenntnisse auf dem Gebiet der Allgemeinen Chemie sowie Kenntnisse der Grundlagen der Anorganischen, Organischen und Physikalischen Chemie, so dass das für den Chemieunterricht erforderliche Wissen und Verständnis der theoretischen Zusammenhänge erarbeitet werden kann. Am Ende des Studiums sollen die Studierenden die grundlegenden Gesetzmäßigkeiten der Chemie beherrschen, und die Stoffkenntnis zu den wichtigsten Verbindungen der anorganischen und organischen Chemie, inkl. der Chemie des Alltags, besitzen. Die modularisierten Inhalte in der Chemie sind in allen Lehramtstudiengängen (Gymnasium, Real-, Haupt-, und Grundschule) in den ersten Semestern identisch.

Zusätzlich wird ein erster Einblick in die Fachdidaktik gegeben. Dies bereitet auf die didaktischen und methodischen Probleme des Chemieunterrichts in den Schulpraktika vor. Hierbei erlernen die Studierenden, Erkenntnisse und Methoden der Chemie im Hinblick auf den Lehrplan des entsprechenden Schultyps zu interpretieren, Fragen der Unterrichtsgestaltung zu klären und erste schulpraktische Erfahrungen zu überdenken. Bei allen Schultypen ist zum Ende des Studiums eine schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) in einem der Fächer anzufertigen. Die Zulassungsarbeit setzt in naturwissenschaftlichen Fächern in der Regel experimentelle Forschung voraus.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Im Lehramtsstudium wird meist der Lehrberuf an Schulen angestrebt. Hierzu ist nach dem 1. Staatsexamen ein zweijähriges Referendariat an einer Schule notwendig, welches durch das 2. Staatsexamen abgeschlossen wird. Primäres Ziel der Lehramtsausbildung ist das Hinführen zum Lehrberuf an der Schule. Die breite Basisausbildung in Chemie und auch die pädagogischen Fähigkeiten ermöglichen eine weitere Spezialisierung in verschiedenen Berufsbereiche. Nach dem Lehramtsstudium stehen vielfältige Berufsfelder zur Wahl. In der chemischen Industrie, in Verlagen oder anderen öffentlichen Einrichtungen eröffnen sich Positionen z.B. in der innerbetrieblichen Weiterbildung.

Erwünschtes Profil

Unabdingbar für jedes Studium ist die Freude am Fach! Neben der Neugierde für naturwissenschaftliche Phänomene erleichtert ein mathematisch-naturwissenschaftliches Verständnis und experimentelles Geschick, die Anforderungen eines Chemie-Lehramtsstudiums erfolgreich zu meistern. Weiterhin sind Kompetenzen wie Durchhaltevermögen, Teamgeist, Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit (ca. 40% Praktikumsanteil) Kennzeichen des Studiums.

Neben dem fachwissenschaftlichen Verständnis (naturwissenschaftliche Grundbildung, profundes Fachwissen, experimentelles Geschick) benötigt der Lehrberuf eine sehr hohe pädagogische Eignung und psychologisches Einfühlungsvermögen. Lehramtsstudierende sollten daher einen ausdrücklichen Lehrwillen mitbringen und Inhalte fachgerecht an interessierte als auch nicht-interessierte Adressaten weitergeben können, aber auch Spaß an der täglichen Interaktion mit Schülern haben.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt. (PDF, 240 KB)

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Chemie (Lehramt / Grundschule)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Unterrichtsfach
Regelstudienzeit
7 Fachsemester
Mindeststudienzeit
6 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Chemie

Der Studiengang im Detail

An der LMU kann Chemie im Lehramtsstudium für Mittel- bzw. Grundschulen NUR in Kombination mit einem Studium der Didaktik studiert werden (sog. Dritteldidaktiken, s. LPO I § 35 (3) für GS bzw. LPO I § 37 (3) für MS). Es ist somit ein Verbund einer Fachwissenschaft (54 ECTS), der dazugehörigen Fachdidaktik (12 ECTS), der Didaktik-Fächergruppe und den Erziehungswissenschaften (EWS mit 36 ECTS). Für das Unterrichtsfach Chemie an Mittel- bzw. Grundschulen (MS/GS) müssen somit insgesamt 66 ECTS-Punkte erworben werden (LPO I § 42). Zusätzlich müssen 6 ECTS im Rahmen weiterer lehramtsspezifischer Veranstaltungen in der Chemie im WP 5 "Fachspezifische Erweiterungen" eingebracht werden (s. "Freier Bereich"). Hierfür wird empfohlen z.B. Mathematik bereits in den ersten beiden Semestern zu belegen. Die Zulassungsarbeit und Spezialveranstaltungen in Zusammenhang mit der "schriftlichen Hausarbeit" können ebenfalls in einem der beiden Fachwissenschaften, der Didaktiken oder der EWS geleistet werden (12 ECTS).

Weitere Details finden Sie auf den Webseiten der Fakultät.

1. Semester

P 1: Allgemeine Anorganische und Organische Chemie

  • Allgemeine und Anorganische Chemie I (Vorlesung, 6,5 ECTS)
  • Allgemeine und Anorganische Chemie I (Übung, 1 ECTS)
P 2: Analytische Chemie I
  • Vorlesung zum chemischen Grundpraktikum (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Chemisches Grundpraktikum (Praktikum, 6 ECTS)

2. Semester

P 1: Allgemeine Anorganische und Organische Chemie

  • Organische Chemie I (Vorlesung, 6,5 ECTS)
  • Organische Chemie I (Übung, 1 ECTS)
P 3: Analytische Chemie II
  • Seminar zum anorganisch-chemischen Praktikum (Seminar, 1 ECTS)
  • Anorganisch-chemisches Praktikum (Praktikum, 5 ECTS)

3. Semester

P 4: Physikalische Chemie I

  • Physikalische Chemie I (Vorlesung, 2 ECTS)
  • Physikalische Chemie I (Übung, 1 ECTS)
P 5: Grundlagen fachbezogenen Lehrens und Lernens
  • Didaktik der Chemie I Vorlesung (3 ECTS 3.Semester)

4. Semester:

P 5: Grundlagen fachbezogenen Lehrens und Lernens

  • Didaktik der Chemie II (Vorlesung, 3 ECTS)
P 8: Fachunterricht - Konzeption und Gestaltung
  • Übungen im Demonstrieren und Vortragen (Übung, 3 ECTS)
P 9: Fachdidaktisches Erforschen, Urteilen und Weiterentwickeln von Praxis
  • zwei Wahlpflichtveranstaltungen, siehe Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung (6 ECTS 4.Semester)

5. Semester:

P 6: Physikalisch-chemisches Praktikum

  • Seminar zum physikalisch-chemischen Praktikum (Seminar, 1 ECTS)
  • Physikalisches-chemisches Praktikum (Praktikum, 2 ECTS)
P 7: Organisch-chemisches Praktikum
  • Vorlesung und Übungen zum organisch-chemischen Praktikum (Vorlesung, 6 ECTS)

6. Semester:

P 7: Organisch-chemisches Praktikum

  • Organisch-chemisches Praktikum (Praktikum, 6 ECTS)

7. Semester:

P 16: Prüfungsvorbereitung

  • Vorbereitung auf Prüfungen (Staatsexamen) (Seminar, 1,5 ECTS)
  • Vorbereitung auf Prüfungen in der Didaktik (Staatsexamen) (Seminar, 1,5 ECTS )
WP Fachspezifische Erweiterungen *
  • zwei Wahlpflichtveranstaltungen, siehe Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung (6 ECTS)

Freier Bereich
Der Freie Bereich dient der eigenen Schwerpunktsetzung. In beiden Unterrichtsfächern sind zusammen genau 12 ECTS-Punkte zu erbringen. Zum konkreten Angebot siehe Vorlesungsverzeichnis und Anlage 2 der PStO.

Alle Studierende, die Englisch nicht als Unterrichtsfachgewählt haben, müssen bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Generell wird empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben. Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie der Website: www.mzl.lmu.de/faq

Basisqualifikationen

Studierende der Didaktik der Grundschule müssen in den drei Fächern Sport, Musik und Kunst jeweils einen Nachweis der Basisqualifikation erbringen. Wer eines der Fächer als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt hat, muss für dieses keinen Nachweis vorweisen (LPO I 2008, § 36, Abs. 1).

Weitere Informationen unter Basisqualifikation beim MZL

EWS

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie.
In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

GWS

Aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) müssen insgesamt mindestens 9 Leistungspunkte eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können.
Dabei sind mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen. Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird, müssen mindestens 6 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden.

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und zwei studienbegleitende fachdidaktische Praktika in der Schule zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts an Grundschulen sind folgende Praktika zu absolvieren:

  • ein Orientierungspraktikum
  • ein Betriebspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (das Schulpraktikum umfasst einen Zeitraum von 150 bis 160 Unterrichtsstunden und ist innerhalb von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren zu absolvieren)
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in einem Ihrer Studienfächer (nicht in Psychologie und nicht in einem Erweiterungsfach).
  • ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktik der Grundschule nach Maßgabe des § 36 LPO I.

Weitere Informationen finden Sie unter "Lehramt Grundschule" und auf der Seite des Praktikumsamtes.

Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 213 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden. Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 12 ECTS Punkten ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften (oder ggf. interdisziplinär) während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.

Im Rahmen des Studiengangs Lehramt Grundschule muss das Unterrichtsfach immer mit der Grundschulpädagogik und -didaktik kombiniert werden. Vgl. hierzu auch die allgemeinen Informationen zum Lehramt Grundschule.

Angebote zur Studienorientierung

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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