Deutsch als Zweitsprache (Lehramt Realschule/Erweiterungsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Durch das Studium eines Erweiterungsfaches können Sie jedes Lehramtsstudium mit einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Qualifikation erweitern. Eine Erweiterung ist jedoch nicht obligatorisch. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des MZL.

Der Erweiterungsstudiengang „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) für das Lehramt an Realschulen befasst sich mit der Heterogenität in der Gesellschaft und mit Chancen und Herausforderungen, die sich daraus für die Schule und den Unterricht ergeben. Unterrichten im Zeichen der Vielfalt, inter- sowie transkulturelles Lernen, Migrations- und Identitätsforschung, Zweitspracherwerbs- und Mehrsprachigkeitsforschung, kontrastive Reflexion über Sprache und Sprachgebrauch sowie Produktion und Rezeption von Literatur, Texten und Medien unter der Bedingung der Mehrsprachigkeit gehören zu den Schwerpunkten des Studienfaches.

Der Studiengang „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) ermöglicht den Studierenden,

  • sich rechtzeitig mit Fragen auseinanderzusetzen, die sich im Zusammenhang mit kultureller und sprachlicher Vielfalt in den Schulklassen ergeben;
  • Kompetenzen für zeitgemäßes (transkulturelles) Lehren und Lernen in heterogenen Lernkontexten zu erwerben;
  • Sprach- und Leseförderung differenziert und zielgerichtet zu gestalten;
  • sich für den und im Umgang mit Selbst- und Fremdbildern (im Kontext Schule) zu sensibilisieren.

Der Erweiterungsstudiengang „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) kann von Studierenden des Lehramts an Realschulen als sogenannte nachträgliche Erweiterung parallel zum regulären Lehramtsstudium studiert werden. Darüber hinaus ist der Studienbeginn auch nach dem Erwerb der Lehramtsbefähigung (Erstes UND Zweites Staatsexamen) möglich.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Das Studium des Erweiterungsfaches „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) bereitet auf die spätere Ausübung des Lehrerberufs an bayerischen Schulen vor. Außerdem ermöglicht dieses Studium den Absolventinnen und Absolventen, die vom Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Deutschsprachkurse zu leiten sowie an außerschulischen Bildungsinstitutionen (z.B. im Bereich der Erwachsenenbildung) Deutschunterricht zu erteilen.

Erwünschtes Profil

Studierende, die den Studiengang „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) wählen, sollten Interesse für kulturelle und sprachliche Heterogenität in der Gesellschaft mitbringen und damit einhergehende Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten erkennen. Zudem sollte eine Begeisterung für theoretische Erkenntnisse, (migrations-)pädagogische Fragestellungen und didaktische Aspekte der Sprachvermittlung und -förderung unter der Bedingung der Mehrsprachigkeit vorhanden sein. Sie sollten darüber hinaus in der Lage sein, sich kritisch mit Stereotypen und Vorurteilen, mit vereinfachenden Selbst- und Fremdbildern auseinanderzusetzen und diese – nicht zuletzt bei sich selbst – zu erkennen, zu reflektieren und gegebenenfalls zu revidieren.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Deutsch als Zweitsprache (Lehramt / Realschule)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Erweiterungsfach

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Das Studium des nachträglichen Erweiterungsfaches „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) besteht aus einem Pflichtmodul, dem Basismodul Partnersprache (P 3). Es stehen folgende zwölf Partnersprachen zur Wahl: Arabisch, Italienisch, Kroatisch, Neugriechisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch.
Darüber hinaus wird empfohlen, zwei Grundlagenseminare (P 1.2 und P 2.2) sowie das Kandidatenkolloquium (WP 2) zu belegen.

Studienplan

P 1: Basismodul Sprache DaZ (Empfehlung)

  • P 1.2: Sprache und Kommunikation im schulischen DaZ-Unterricht (Proseminar, 2 SWS, 3 ECTS, MP, 1. oder 2. Semester)

P 2: Basismodul Literatur DaZ (Empfehlung)

  • P 2.2: Texte und Medien im schulischen DaZ-Unterricht (Proseminar, 2 SWS, 3 ECTS, MP, 1. oder 2. Semester)

P 3: Basismodul Partnersprache

  • P 3.1: Sprachkurs I (Übung, 4 bis 6 SWS, 6 ECTS, MP, 1. Semester)
  • P 3.2: Sprachkurs II (Übung, 4 bis 6 SWS, 6 ECTS, MP, 2. Semester)

Empfehlung aus dem Wahlpflichtbereich für das Unterrichtsfach:

WP 2: Kandidatenkolloquium DaZ (Staatsexamensvorbereitungskurs)

Kandidatenkolloquium DaZ (Kandidatenkolloquium, 2 SWS, 3 ECTS, MP)

Legende:

MP = Modulprüfung

Die Staatsprüfung im Erweiterungsfach unterscheidet sich nicht von der im Unterrichtsfach, hat also keinen geringeren Umfang.

Im Falle einer Erweiterung ist es hilfreich, mit der Fachstudienberatung des von Ihnen gewählten Faches (siehe unten) bezüglich Zeitpunkt, Art der Erweiterung und vor allem, wie Sie sich am besten auf die Staatsexamensprüfung vorbereiten, zu sprechen.

Weitere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie auf der Homepage des Münchener Zentrums für Lehrerbildung.

Deutsch, im Falle der Sprachkurse auch die jeweilige Partnersprache.

Erwerb einer Partnersprache (siehe "Studienaufbau und Module").

Ein abgeschlossenes Studium des Erweiterungsfaches „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) berechtigt nicht zur Promotion.

Das Studium im Erweiterungsfach schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Prüfungsteile zur Ersten Staatsprüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008).

Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Angebote zur Studienorientierung

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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