Deutsch (Lehramt Grundschule/Didaktikfach)

Beschreibung des Studienfachs

Deutsch als Didaktikfach ist Pflichtfach im Rahmen des Fachstudiums Grundschullehramt, außer es wurde als Unterrichtsfach gewählt.

Da die Förderung sprachlicher und kommunikativer Kompetenz Aufgabe aller LehrerInnen an Grund- und Förderschulen ist, sollte der Didaktik der deutschen Sprache und Literatur auch im Rahmen der Grundschuldidaktik auch bei Ihrer Studienplanung ein entsprechender Stellenwert eingeräumt werden.

Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt. (PDF, 264 KB)

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Deutsch (Lehramt / Grundschule)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Didaktikfach

Der Studiengang im Detail

1. Semester

P 1 Basismodul Deutschdidaktik

  • P 1.1 Einführungsseminar in die Didaktik des Deutschen als Erst- und Zweitsprache (Proseminar, 3 ECTS)

2. Semester

P 1 Basismodul Deutschdidaktik

  • P 1.2 Einführungsseminar in die Literatur- und Mediendidaktik (Proseminar, 3 ECTS)

3./5. Semester

P 2 Profilmodul Deutschdidaktik
Aus den Wahlpflichtveranstaltungen P 2.1.1 und P 2.1.2 ist eine Wahlpflichtveranstaltung zu wählen.

  • P 2.1.1 Exemplarische Themen der Deutschdidaktik (Vorlesung, 3 ECTS)
  • P 2.1.2 Praxis-Theorie-Reflexion (Proseminar, 3 ECTS)

6. Semester

P 2 Profilmodul Deutschdidaktik

  • P 2.2 Theorie und Praxis des Deutschunterrichts (Fortgeschrittenenseminar, 3 ECTS)

Innerhalb des Studiums der Grundschulpädagogik und -didaktik müssen insgesamt drei Didaktikfächer ausgewählt werden. Wie die Didaktikfächer kombiniert werden können hängt vom Unterrichtsfach ab.

Nähere Informationen zu den Kombinationsmöglichkeiten finden Sie im 1x1 des Lehramtsstudiums:

Angebote zur Studienorientierung

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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