Fremdsprachliche Qualifikation (Lehramt Realschule/Erweiterungsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Durch das Studium eines Erweiterungsfaches können Sie jedes Lehramtsstudium mit einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Qualifikation erweitern. Eine Erweiterung ist jedoch nicht obligatorisch. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des MZL.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Die fremdsprachliche Qualifikation befähigt zur Erteilung zweisprachigen Unterrichts in nichtsprachlichen Fächern, in denen eine Lehramtsbefähigung erworben wurde oder durch die eine Lehramtsbefähigung erweitert wurde.

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Fremdsprachliche Qualifikation (Lehramt / Realschule)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Erweiterungsfach

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

In diesem Erweiterungsfach müssen keine Studienleistungen erworben werden.
Im Falle einer Erweiterung ist es dennoch hilfreich, mit dem Fachstudienberater der von Ihnen gewählten Sprache bezüglich Zeitpunkt, Art der Erweiterung und vor allem, wie Sie sich am besten auf die Staatsprüfung vorbereiten, zu sprechen.

Weitere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie auf der Homepage des Münchener Zentrums für Lehrerbildung.

Das Studium im Erweiterungsfach schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Prüfungsteile zur Ersten Staatsprüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008).

Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Angebote zur Studienorientierung

Fachstudienberatung Lehramt Türkisch

Inhaltliche und spezifische Fragen des Studiums, Studienaufbau, Stundenplan, fachliche Schwerpunkte

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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