Beschreibung des Studienfachs
Durch das Studium eines Erweiterungsfaches können Sie jedes Lehramtsstudium mit einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Qualifikation erweitern. Eine Erweiterung ist jedoch nicht obligatorisch. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des MZL.
Der Studiengang „Erweiterung Medienpädagogik“ vermittelt Studierenden aller Lehrämter die heute unabdingbaren Kernkompetenzen für das Unterrichten in einer digitalen Welt. Er qualifiziert sie damit zur Übernahme verantwortungsvoller medienpädagogischer Aufgaben innerhalb und außerhalb der Schule. Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs sind wichtige Akteure und Ansprechpartner für die Schulen: Sie setzen traditionelle und digitale Medien souverän, innovativ und reflektiert im eigenen Unterricht ein, beraten Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler in medienerzieherischen und mediendidaktischen Fragen aller Art und unterstützen die Schulen bei medienbezogenen Organisations- und Schulentwicklungsprozessen.
Die mit dem Studiengang verbundene pädagogische Qualifikation ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Beraterin bzw. Berater digitale Bildung (BdB) im bayerischen Schulwesen. Die mit dem Studiengang erworbenen medienbezogenen Kompetenzen qualifizieren die Absolventinnen und Absolventen darüber hinaus auch für außerschulische Aufgaben im Bereich der Medienpädagogik, etwa für die Leitung von Medienzentren sowie für medienpädagogische Berufsfelder außerhalb der Schule.
Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt (PDF, 457 KB).
Fakten auf einen Blick
- Studiengang
- Medienpädagogik (Lehramt / Realschule)
- Abschlussgrad
- Lehramt Staatsexamen
- Fachtyp
- Erweiterungsfach
Bewerbung und Zulassung
- Formale Studienvoraussetzung
- Hochschulzugangsberechtigung
- Zulassungsmodus 1. Semester
- Freie Studiengänge
- Zulassungsmodus höheres Semester
- Freier Zugang
- Link zum Fach
- Erweiterung Medienpädagogik
Ihr Weg zum Studienplatz
Der Studiengang im Detail
- Die Erweiterung Medienpädagogik ist eine vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus anerkannte pädagogische Qualifikation mit Erster Staatsprüfung (LPO I, § 115).
- Die Erweiterungsmöglichkeit steht den Studierenden aller Lehramtsstudiengänge offen - und außerdem Lehrkräften im Dienst, die sich im nebenberuflichen Studium weiterqualifizieren möchten und sich an der LMU immatrikulieren.
- Die Erweiterung kann während des regulären Lehramtsstudiums oder nachträglich - also nach der Ersten Staatsprüfung, nach dem Referendariat oder nach der Einstellung in den Schuldienst - studiert werden.
- Das Erweiterungsfach Medienpädagogik ist relativ frei studierbar: Sie haben die Möglichkeit, Dauer und Verlauf Ihres Studiums weitgehend - d.h. im Rahmen der LPO I - selbst mitzubestimmen.
Weitergehende Informationen finden Sie unter Erweiterung Medienpädagogik.
Das Studium im Erweiterungsfach schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Prüfungsteile zur Ersten Staatsprüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008).
Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)
Angebote zur Studienorientierung
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Studieren probieren, Campustag, Online-Schnupperstunden, uvm.
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Orientierungsangebote
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O-Phase Lehramt
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Lehrer werden – die richtige Wahl?
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Orientierungs- und Entscheidungsberatung
Fakultät für Psychologie und Pädagogik
Sprechstunden, Aushänge, Änderungen des Lehrangebots
Fachstudienberatung Medienpädagogik
Inhaltliche und spezifische Fragen des Studiums, Studienaufbau, Stundenplan, fachliche Schwerpunkte
Studienberatung Lehramt
Münchener Zentrum für Lehrerbildung
Studienberatung in allgemeinen und fächerübergreifenden Fragen für die Lehrämter Grundschule, Mittelschule, Förderschule, Gymnasium und Realschule
Zentrale Studienberatung
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften
Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide
Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen
Zuständigkeitsbereich:
Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen