Musik (Lehramt Grundschule/Unterrichtsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Das Unterrichtsfach Musik wird an der Hochschule für Musik und Theater München angeboten. Wenn Sie sich für Musik als Unterrichtsfach im Rahmen des Lehramts an Grundschulen entscheiden, müssen Sie sich sowohl an der Hochschule für Musik und Theater München als auch an der LMU einschreiben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich an der Hochschule einer Eignungsprüfung unterziehen müssen. Dafür gelten bestimmte Fristen und Termine.


Fakten auf einen Blick

Studiengang
Musik (Lehramt / Grundschule)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Unterrichtsfach
Regelstudienzeit
7 Fachsemester
Mindeststudienzeit
6 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Eignungsprüfung
Zulassungsmodus höheres Semester
Eignungsprüfung
Zugangsdetails

Wer Musik als Unterrichtsfach wählen will, muss zuvor die Eignungsfeststellungsprüfung an der Hochschule für Musik und Theater München bestehen. Die Immatrikulation erfolgt für das Unterrichtsfach dort, für die Grundschuldidaktik und das Erziehungswissenschaftliche Studium an der LMU.

Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie auf der Webseite der Hochschule für Musik und Theater München.

Link zum Fach
Hochschule für Musik und Theater München

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Grundschulen wird das Fach Musik mit dem Fach Grundschulpädagogik und -didaktik kombiniert. Vgl. hierzu auch die allgemeinen Informationen zum Lehramt an Grundschulen.

Angebote zur Studienorientierung

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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