Pädagogik bei Verhaltensstörungen (Lehramt Mittelschule/Erweiterungsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Im Zentrum der Pädagogik bei Verhaltensstörungen stehen interdisziplinäre Fragen der Erziehung, Bildung und Rehabilitation von Menschen mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten.

Neben didaktischen Fragestellungen wird ein Schwerpunkt innerhalb des Studiengangs auf der Psychologie bei sozialen und emotionalen Auffälligkeiten (einschließlich des Kennenlernens verschiedener Therapieformen) gesetzt.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Die sonderpädagogische Qualifikation ermöglicht Ihnen einen Einblick in die jeweils gewählte sonderpädagogische Fachrichtung und vermittelt Ihnen ein Hintergrundwissen zu dieser Art der Beeinträchtigung. Durch dass Erweiterungsstudium werden Sie insbesondere auf die Arbeit in inklusiven Klassen vorbereitet. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation nicht zur/zum Förderschullehrer/in werden.

Erwünschtes Profil

Als Studierender der sonderpädagogischen Qualifikation sollten Sie sich für sonderpädagogische Inhalte und Aufgabenstellungen allgemein interessieren. In Ihrem späteren Beruf sollten Sie für die Schülerinnen und Schüler Geduld, eine belastbare Stimme, gute Sprachfähigkeiten und Spaß an der Arbeit mit Gruppen haben.

Im Studium werden Selbstorganisiertes und selbstständiges Arbeiten und Lesen von Literatur (auch englischer) erwartet.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Pädagogik bei Verhaltensstörungen (Lehramt / Mittelschule)
Abschlussgrad
Lehramt
Fachtyp
Erweiterungsfach

Bewerbung und Zulassung

Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Pädagogik bei Verhaltensstörungen

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Es müssen keine Studienleistungen erworben werden. Jedoch sind Praktika als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung zu absolvieren.
Im Falle einer Erweiterung ist es daher hilfreich, mit dem Fachstudienberater des von Ihnen gewählten Faches (siehe unten) bezüglich Zeitpunkt, Art der Erweiterung und vor allem, wie Sie sich am besten auf die Staatsprüfung vorbereiten, zu sprechen.
Weitere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie auf der Homepage des Münchener Zentrums für Lehrerbildung.

Die Lehrveranstaltungen werden in deutscher Sprache abgehalten. Kenntnisse der englischen Sprache, v.a. für das Lesen von Literatur, sind notwendig.

Praktikum an einem Sonderpädagogischen Förderzentrum (entspricht dem sonderpädagogischen Blockpraktikum)

  • Dauer: 2 zusammenhängende Wochen (10 Schultage)
  • Steht in Verbindung mit den didaktischen Lehrveranstaltungen in der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung.
  • Die Aufgaben und Studienziele entsprechen denen des sonderpädagogischen Blockpraktikums (LPO I, § 93, Abs.1 Nr. 4) beschränkt auf die Fächer des Studierenden.

Das Studium der sonderpädagogischen Qualifikation schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Prüfungsteile zur Ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) §101 - § 109 zu entnehmen

Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten).

Angebote zur Studienorientierung

Fachstudienberatung Pädagogik bei Verhaltensstörungen

Annika Lang

Inhaltliche und spezifische Fragen des Studiums, Studienaufbau, Stundenplan, fachliche Schwerpunkte

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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