Pharmazie (Staatsexamen/Hauptfach)

Beschreibung des Studienfachs

Pharmazie ist ein Lehr- und Forschungsfach innerhalb der Naturwissenschaften und bildet eine Verbindung zu medizinischen Fächern. Der Begriff "Pharmazie" umfasst alles, was der Arzneiversorgung dient und zu ihr gehört.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Ausbildungsziel im Pharmaziestudium ist die Zulassung als Apothekerin/ Apotheker (Approbation). Apothekerinnen und Apotheker sind die Fachleute für Arzneimittel und üben ihren Beruf im Wesentlichen in der öffentlichen Apotheke aus. Weitere Berufsfelder sind die Krankenhausapotheke, die pharmazeutische Industrie, die Bundeswehr, Gesundheitsbehörden und der Hochschulbereich.

Wie schaffe ich mir eine berufliche Perspektive mit meinem Studienfach?

Erwünschtes Profil

Wer den Apothekerberuf ergreifen will, sollte schon von der Schule her eine gewisse Begabung und Freude an naturwissenschaftlichen Fächern insbesondere Biologie und Chemie mitbringen und neben einer guten Beobachtungsgabe auch Lust am Experimentieren haben. In besonderem Maße müssen ihr oder ihm Gewissenhaftigkeit und Verantwortungsgefühl zu Eigen sein.

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Pharmazie (Staatsexamen)
Abschlussgrad
Staatsexamen
Fachtyp
Hauptfach
Regelstudienzeit
8

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Bundesweite Zulassungsbeschränkung
Zulassungsmodus höheres Semester
Örtliche Zulassungsbeschränkung bis 8. Fachsemester
Link zum Fach
Staatsexamen Pharmazie

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Die Approbationsordnung für Apotheker v. 19. Juli 1989 zuletzt geändert am 02. Dezember 2007 enthält die Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Einzelheiten zum Studium in München finden sich in der Studienordnung und im Studienplan: http://www.cup.lmu.de/de/studiengaenge/pharmazie-staatsexamen/

1. Famulatur

Während des Grundstudiums (siehe unten) ist in den Semesterferien eine Famulatur von 8 Wochen in einer öffentlichen Apotheke (vier der acht Wochen auch in einer verwandten Einrichtung) abzuleisten. Damit soll der Student mit dem Beruf vertraut werden und Einblicke in pharmazeutische Tätigkeiten erhalten. Für Apothekerassistenten und Pharmazeutisch-technische Assistenten entfällt die Famulatur.

2. Hochschulausbildung

Das Studium der Pharmazie dauert mindestens vier Jahre. Der Unterricht wird in Form von Vorlesungen und Seminaren sowie Praktika im Labor (mit Zwischen- und Abschlussprüfung) angeboten. Die Unterrichtszeit beträgt etwa 30 Stunden pro Woche; dazu kommen Vor- und Nacharbeit.

Man unterscheidet Grund- und Hauptstudium:

Grundstudium

Im Grundstudium werden naturwissenschaftliche Grundkenntnisse vermittelt. Fächer sind anorganische und organische Chemie mit qualitativer, quantitativer und instrumenteller Analytik, Physik und physikalische Chemie, Biologie, speziell Systematik, Morphologie und Anatomie der Pflanzen sowie Mikrobiologie und Grundlagen der pharmazeutischen Biologie; Mathematik, Geschichte der Naturwissenschaften und Terminologie. Das Grundstudium wird frühestens nach dem 4. Fachsemester mit dem 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung wird schriftlich nach einem Antwort-Wahl-Verfahren (multiple-choice-system) durchgeführt und erstreckt sich auf vier Fächer:

  • Allgemeine, anorganische und organische Chemie
  • Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie
  • Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
  • Grundlagen der pharmazeutischen Analytik

Der Prüfungsstoff für diese und die folgenden Prüfungen ist in Stichworten in der Approbationsordnung näher bezeichnet.

Hauptstudium

Das Hauptstudium vermittelt vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Gebieten: Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Biologie, Biochemie, Arzneiformenlehre, spezielle Rechtsgebiete; medizinische Fächer sind Anatomie, Physiologie, klinische Chemie, Ernährungslehre, Pharmakologie und Toxikologie.

Nach mindestens acht Fachsemestern kann das Hochschulstudium mit dem 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung abgeschlossen werden. Diese ist als mündliche Prüfung in fünf Fächern abzulegen:

  • Pharmazeutische Chemie
  • Pharmazeutische Biologie
  • Arzneiformenlehre
  • Pharmakologie und Toxikologie
  • Klinische Pharmazie

3. Einjähriges Praktikum

Es folgt als dritter Teil der Ausbildung ein einjähriges Praktikum in einer öffentlichen Apotheke (sechs Monate davon können auch in einer verwandten Einrichtung abgeleistet werden). Hier werden die Kenntnisse aus dem Hochschulstudium erweitert und praktisch angewendet. Zu dieser praktischen Ausbildung werden begleitende Unterrichtsveranstaltungen angeboten. Der Praktikant erhält während seines Praktikums eine Ausbildungsbeihilfe; er ist nicht mehr Student.

Die pharmazeutische Ausbildung wird mit dem 3. Prüfungsabschnitt beendet. Die Kandidaten werden in den Fächern

  • Pharmazeutische Praxis
  • Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker

mündlich geprüft. Nun kann die Approbation als Apothekerin/Apotheker beantragt werden, die für eine selbständige und voll verantwortliche Berufsausübung erforderlich ist. Für besondere Tätigkeiten in der pharmazeutischen Industrie kann darüber hinaus die Qualifikation eines Herstellungs- oder Kontrolleiters erworben werden.

Für die Ausübung des Apothekerberufs ist der Doktorgrad nicht erforderlich. Für weiter gesteckte Berufsziele, etwa die Hochschullehrerlaufbahn, Tätigkeiten in der pharmazeutischen Industrie oder in Krankenhausapotheken, ist dagegen eine Promotion zu empfehlen. Hierzu ist eine Doktorarbeit unter der Anleitung eines Dozenten anzufertigen, die zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten führen soll. Das Thema der Arbeit ist zweckmäßigerweise aus den Gebieten der pharmazeutischen Chemie, der pharmazeutischen Biologie, der Arzneiformenlehre, der Pharmakologie oder der Pharmaziegeschichte zu wählen.

Angebote zur Studienorientierung

Literatur zur Studieneinführung:

  • Zeitschrift "Pharmakon – Arzneimittel in Wissenschaft und Praxis"
  • C. E. Mortimer und U. Müller, Chemie (Georg Thieme Verlag, 12. Auflage)

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