Schulpsychologie (Lehramt Grundschule/Unterrichtsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Psychologie ist die Lehre von den Formen und Gesetzmäßigkeiten des Erlebens und Verhaltens des Menschen. Hierzu gehört sowohl das normale Erleben und Verhalten von Personen ohne psychische Auffälligkeiten als auch dasjenige von Personen mit psychischen Problemen oder Erkrankungen. Als empirische Wissenschaft ist die Psychologie bestrebt, mit wissenschaftlichen Methoden allgemeine Gesetzmäßigkeiten psychischer Strukturen und Prozesse und ihrer verhaltenssteuernden Funktionen zu ermitteln, um auf dieser Basis wissenschaftlich wohlbegründete Vorschläge für die Veränderung von Verhalten in den unterschiedlichsten Praxisfeldern machen zu können. Der Entwicklung geeigneter methodischer Zugangsweisen zur Bearbeitung der genannten Aufgaben kommt eine starke Bedeutung zu. Kennzeichnend für die Psychologie ist, dass es sich dabei um eine bereichsübergreifende Wissenschaft handelt, weil sie sowohl Elemente aus den Geisteswissenschaften als auch aus den Sozial- und Naturwissenschaften vereint.

Erwünschtes Profil

Durch seinen großen Gegenstandsbereich und vielfältigen Bezügen zu Nachbardisziplinen ist das Fach Psychologie sehr breit aufgestellt, daher ist eine gute Allgemeinbildung von Vorteil. Zudem sind für ein erfolgreiches Studium gute Englischkenntnisse sowie Mathematik- und EDV-Kenntnisse erforderlich.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt (PDF, 1.135 KB).

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Schulpsychologie (Lehramt / Grundschule)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Unterrichtsfach
Regelstudienzeit
9 Fachsemester
Mindeststudienzeit
6 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Örtliche Zulassungsbeschränkung
Zulassungsmodus höheres Semester
Örtliche Zulassungsbeschränkung bis 6. Fachsemester
Link zum Fach
Schulpsychologie

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

1. Semester

P 1 Statistische Methoden I: 9 ECTS

  • Statistik I (Vorlesung)
  • Statistik I (Seminar)
P 2 Differentielle und Persönlichkeitspsychologie: 6 ECTS
  • Einführung in die Differentielle und Persönlichkeitspsychologie (Vorlesung)

2. Semester

P 2 Differentielle und Persönlichkeitspsychologie

  • Vertiefung Differentielle und Persönlichkeitspsychologie (Seminar)
P 3 Statistische Methoden II: 9 ECTS
  • Statistik II (Vorlesung)
  • Statistik II (Seminar)

3. Semester

P 4 Allgemeine Psychologie: 6 ECTS

  • Einführung in die Allgemeine Psychologie I (Vorlesung)
  • Einführung in die Allgemeine Psychologie II (Vorlesung)
P 5 Entwicklungspsychologie: 6 ECTS
  • Einführung in die Entwicklungspsychologie (Vorlesung)
  • Vertiefung Entwicklungspsychologie (Seminar)

4. Semester

P 6 Sozialpsychologie: 6 ECTS

  • Einführung in die Sozialpsychologie (Vorlesung)
  • Vertiefung Sozialpsychologie (Seminar)
P 7 Angewandte Sozialpsychologie: 6 ECTS
  • Anwendung Sozialpsychologie (Vorlesung)
  • Vertiefung Anwendung Sozialpsychologie (Seminar)

5. Semester

P 8 Empirisch-Psychologisches Praktikum: 9 ECTS

  • Theoretische Grundlagen (Seminar)
  • Empirisches Arbeiten (Seminar)
P 9 Pädagogische Psychologie - Grundlagen: 6 ECTS
  • Grundlagen – Entwicklung Lernen Instruktionen (Vorlesung)

6. Semester

P 9 Pädagogische Psychologie – Grundlagen

  • Vertiefung – Entwicklung Lernen Instruktionen (Seminar)
P 10 Klinische und Beratungspsychologie - Grundlagen: 6 ECTS
  • Einführung in die Klinische Psychologie im Kindes- und Jugendalter (Vorlesung)
P 11 Pädagogische Psychologie - Vertiefung I: 6 ECTS
  • Vertiefung Pädagogische Psychologie I (Seminar)
P 12 Diagnostik: 6 ECTS
  • Diagnostik (Vorlesung)

7. Semester

P 10 Klinische und Beratungspsychologie - Grundlagen

  • Vertiefung Klinische Psychologie I (Seminar)
P 11 Pädagogische Psychologie - Vertiefung I
  • Vertiefung Pädagogische Psychologie II (Seminar)
P 12 Diagnostik
  • Vertiefung Diagnostik (Seminar)
P 13 Klinische und Beratungspsychologie - Vertiefung Klinische Psychologie: 6 ECTS
  • Vertiefung Klinische Psychologie II (Seminar)

8. Semester

P 13 Klinische und Beratungspsychologie - Vertiefung Klinische Psychologie: 6 ECTS

  • Vertiefung Klinische Psychologie III (Seminar)
P 14 Basiskompetenzen I: 9 ECTS
  • Testtheorie (Vorlesung)
  • Basiskompetenzen I (Seminar)
P 15 Pädagogische Psychologie - Vertiefung II: 6 ECTS
  • Vertiefung Pädagogische Psychologie III (Seminar)
P 16 Klinische und Beratungspsychologie - Vertiefung Beratungspsychologie: 12 ECTS
  • Vertiefung Beratungspsychologie I (Seminar)

9. Semester

P 15 Pädagogische Psychologie - Vertiefung II

  • Vertiefung Pädagogische Psychologie IV (Seminar)
P 16 Klinische und Beratungspsychologie - Vertiefung Beratungspsychologie
  • Vertiefung Beratungspsychologie II (Seminar)
P 17 Gutachten: 6 ECTS
  • Grundlagen der Gutachtenerstellung (Seminar)
  • Diagnostisches Arbeiten (Seminar)
P 18 Basiskompetenzen II: 6 ECTS
  • Basiskompetenzen I (Seminar)
  • Kolloquium für Zulassungsarbeit (Kolloquium)

Deutsch: Die Lehrveranstaltungen werden i.d.R. in deutscher Sprache abgehalten. Einzelne Lehrveranstaltungen können in englischer Sprache angeboten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gute Kenntnisse der englischen Sprache im gesamten Studienverlauf unentbehrlich sind. Die Pflichtlektüre zu den Lehrveranstaltungen ist überwiegend in englischer Sprache.

Alle Studierende, die Englisch nicht als Unterrichtsfach gewählt haben, müssen bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Generell wird empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben. Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie der Website: www.mzl.lmu.de/faq

Basisqualifikationen

Studierende der Didaktik der Grundschule müssen in den drei Fächern Sport, Musik und Kunst jeweils einen Nachweis der Basisqualifikation erbringen. Wer eines der Fächer als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt hat, muss für dieses keinen Nachweis vorweisen (LPO I 2008, § 36, Abs. 1).

Weitere Informationen unter Basisqualifikation beim MZL

EWS

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie.
In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

GWS

Aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) müssen insgesamt mindestens 9 Leistungspunkte eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können.
Dabei sind mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen. Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird, müssen mindestens 6 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden.

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten und psychologische Einrichtungen besucht werden. Für Studierende des Lehramts an Grundschulen mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt sind folgende Praktika zu absolvieren:

  • ein Orientierungspraktikum
  • ein Betriebspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (das Schulpraktikum umfasst einen Zeitraum von 150 bis 160 Unterrichtsstunden und ist innerhalb von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren zu absolvieren)
  • ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktik der Grundschule nach Maßgabe des § 36 LPO I
  • ein Praktikum an einer Schule oder an einem Schülerheim bei einem Schulpsychologen in einem Umfang, der mindestens 6 ECTS-Punkten entspricht
  • zwei Praktika in einem Umfang, der mindestens 6 ECTS-Punkten entspricht an:
    1. einem Kindergarten, Kinderhort, einer Einrichtung der Jugendarbeit oder
    2. einer außerschulischen Einrichtung für behinderte Kinder und Jugendliche, Einrichtungen der Heimerziehung oder
    3. einer Erziehungsberatungsstelle, einer anderen Beratungsstelle für Jugendliche oder
    4. einer Einrichtung der Wirtschaft zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Jugendlichen und Mitarbeitern.
Die 2 gewählten Einrichtungen müssen verschiedenen Gruppen (1. bis 4.) angehören.

Weitere Informationen finden Sie unter Lehramt Grundschule und auf der Seite des Praktikumsamtes.

Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 270 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur ersten Staatsprüfung zugelassen werden. Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 12 ECTS Punkten ist in dem Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.

Im Rahmen des Studiengangs Lehramt Grundschule muss das Unterrichtsfach immer mit der Grundschulpädagogik und -didaktik kombiniert werden. Vgl. hierzu auch die allgemeinen Informationen zum Lehramt Grundschule.

Angebote zur Studienorientierung

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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