Buchwissenschaft

Bachelor of Arts (Hauptfach)

Kontakt- und Ansprechpartner

Ansprechprechpartner im Prüfungsamt

Gülperi Yildirim

Sachbearbeitung

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+49 (0)89 / 2180 - 6177

+49 (0)89 / 2180 - 3024

Studiengangskoordination

PD Dr. Johannes Frimmel

Studiengangskoordinator

Sekretariat / Studiengangskoordination / Fachstudienberatung

E-Mail schreiben

+49 (0)89 2180-3076

Prüfungsausschuss

Beschlüsse des Prüfungsausschusses

Abschaffung der Kennzeichnung „Grundlagen- und Orientierungsprüfung“ in den Bachelorstudiengängen

• Buchwissenschaft (B.A. Hauptfach mit 120 ECTS)

Germanistik (B.A. Hauptfach mit 120 ECTS, Prüfungs- und Studienordnungen 2009 und 2010)

• Skandinavistik (B.A. Hauptfach mit 120 ECTS)

• Deutsch als Fremdsprache (B.A. Hauptfach mit 120 ECTS)

• Slavistik (B.A. Hauptfach mit 120 ECTS)

• Computerlinguistik (B.Sc. Hauptfach mit 120 ECTS)

• Griechische Philologie (B.A. Hauptfach mit 120 ECTS)

• Latinistik (B.A. Hauptfach mit 120 ECTS)

• Sprache, Literatur, Kultur (B.A. Nebenfach mit 60 ECTS)

Per Eilentscheid vom 08.06.2011 hat der Dekan für die Fakultät Sprach- und Literaturwissenschaften gemäß Art. 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 entschieden, dass die "GOP"-Kennzeichnung in den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen der Ludwig-Maximilians-Universität München für die oben genannten Bachelorstudiengänge zum Sommersemester 2011 abgeschafft wird.

Die bisher mit dem Kennzeichen „GOP“ versehenen Prüfungen werden weiter abgenommen und können „beliebig oft“ wiederholt werden.

Termine des laufenden Semesters

Terminübersichten finden Sie hier.

Informationen zur Abschlusarbeit

Die Abschlussarbeit soll gem. Anlage 2 der PStO im 6. Fachsemester geschrieben werden.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Erfolgreiche Teilnahme an Modul P 6.

Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  • Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer in Verbindung.Eine Rückgabe des Themas ist nur einmal innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit möglich.
  • Das Formular zur Anmeldung der Abschlussarbeit finden Sie hier. Verwenden Sie bitte ausschließlich das für Ihren Studiengang vorgesehene Formular. Sollten es kein eigenen Formular für Ihren Studiengang geben, verwenden Sie bitte das Formular mit der Bezeichnung "allgemein".
  • Bitte füllen Sei die Angaben zu Ihrer Person aus und lassen Sie das Thema von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer eintragen.
  • Das Formular wird direkt von Ihrem Betreuer oder gesammelt von der Koordinatorin/dem Koordinator beim Prüfungsamt eingereicht und zwei bis vier Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit von der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in erfasst.
  • Nach Erfassung Ihrer Abschlussarbeit durch das Prüfungsamt scheint Ihre Anmeldung in Ihrem LSF-Kontoauszug, sowie unter "Info über angemeldete Prüfungen" auf. Dort können Sie auch die Erfassung Ihres Arbeitstitels überprüfen. Etwaige Tippfehler teilen Sie Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter bitte mit, damit sie korrigiert werden können.
  • Bearbeitungsbeginn ist für alle Studierenden der Beginn der Anmeldefrist.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt genau zehn Wochen.
  • Die Bachelorarbeit soll einen Umfang von ca. 75.000 Zeichen haben.
  • Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist nicht möglich.
  • Bitte beachten Sie: Die Anmeldung kann während der gesamten Anmeldefrist erfolgen. Bearbeitungsbeginn bleibt für alle Studierenden der Beginn der Anmeldefrist.

Die Bachelorabreit (2 gedruckte Exemplatre / elektronische Version (pdf)) ist entweder

  • am Tag der Abgabe während der Öffnungszeiten bei Frau Gülperi Yildirim in Raum D 020 (Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München), oder
  • via Hauspostbriefkasten (Haupteingang, rechts), oder
  • postalisch (per Einschreiben - als Abgabedatum zählt der Poststempel) an
    • Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften
    • z.H. Heidi Müller
    • Geschwister-Scholl-Platz 1
    • 80539 München

einzureichen.

Den zwei gedruckten Exemplare ist eine identische elektronische Fassung (pdf) auf einem Datenträger (CD/USB-Stick) beizufügen.

Bei der Abgabe haben Sie schriftlich zu versichern, dass Sie Ihre Arbeit selbstständig verfasst haben und keine anderen als die anderen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.

Prüfungs- und Studienordnung

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