Co-tutelle-Verfahren

Binationale Promotionsverfahren

Informationen zu Co-tutelle-Verfahren

Promotionsverfahren mit Doppelbetreuung

Seit nunmehr fast 20 Jahren werden an der LMU Promotionsverfahren in Cotutelle mit ausländischen Partneruniversitäten durchgeführt. Das Verfahren wurde zunächst von französischen und deutschen Universitäten etabliert und in einem Hochschulabkommen geregelt. Mittlerweile gibt es Kooperationen dieser Art mit vielen europäischen und außereuropäischen Universitäten. Die HRK hat zu bi-nationalen Promotionsverfahren bereits im Jahr 2001 Empfehlungen entwickelt und eine Mustervereinbarung zur Verfügung gestellt.

„Cotutelle de thése“ bedeutet, dass sich zwei Universitäten aus verschiedenen Ländern zusammentun, um ein Promotionsverfahren gemeinsam durchzuführen. Die Doktorandinnen oder Doktoranden führen ihr Forschungsprojekt an beiden Universitäten durch. Sie haben an jeder Universität eine Betreuerin oder einen Betreuer. Die unter diesen Voraussetzungen entstandene Dissertation wird nach ihrer Fertigstellung an beiden Universitäten eingereicht. Die Verteidigung findet nur einmal an einer der beiden Partneruniversität vor einer gemeinsam bestellten Prüfungskommission statt und wird von beiden Universitäten anerkannt. Nachdem alle Teile der Promotionsprüfung abgelegt sind und die Dissertation publiziert wurde, erhalten die Absolventinnen und Absolventen von beiden Universitäten den jeweiligen Doktorgrad verliehen und erhalten von beiden Partneruniversitäten jeweils eine Promotionsurkunde. Die Absolventinnen und Absolventen sind damit in zwei Wissenschaftssystemen qualifiziert, was ihre Karriereoptionen deutlich verbessert.

Wann kommt eine Cotutelle de thése in Frage?

Meist bestehen schon Verbindungen zwischen den beteiligten Universitäten, bevor eine Cotutelle-Vereinbarung geschlossen wird. Diese Verbindungen bestehen häufig auf der Ebene der Betreuenden bzw. der Forschung. Es kann aber auch sein, dass sich die Verbindung aus dem bisherigen Studienverlauf der Doktorandin oder des Doktoranden ergibt und in der Forschung erst durch das Verfahren etabliert wird. Neuerdings gibt es auch Förderlinien von Stipendiengebern, durch die Cotutelle-Promotionen gezielt angestoßen werden.

Cotutelle-Vereinbarungen werden individuell für jedes solches Promotionsprojekt abgeschlossen. Bevor eine Vereinbarung abgeschlossen werden kann, muss geprüft werden, ob die an den Partneruniversitäten geltenden Promotionsordnungen mit einander so in Einklang gebracht werden können, dass eine Vereinbarung möglich wird. Häufig haben die Universitäten bereits Mustervereinbarungen entwickelt, die das Vorgehen erleichtern. Auch an der LMU steht ein solches Muster zur Verfügung. Vor dem Beginn der Verhandlungen über eine Cotutelle-Vereinbarung ist es erforderlich, dass interessierte Doktorandinnen und Doktoranden an beiden Universitäten eine Betreuerin oder einen Betreuer („Supervisor“) gefunden haben. Das Fach der Promotion sollte ebenfalls geklärt sein und an beiden Universitäten entweder gleich oder sehr ähnlich sein. Die an der Partneruniversität für Cotutelle-Vereinbarungen zuständige administrative Stelle sollte von Anfang am Verfahren beteiligt werden.

Cotutelle-Vereinbarung

In der Cotutelle-Vereinbarung wird u.a. festgelegt, wie viel Zeit die Promovierenden an welcher Universität mindestens verbringen müssen, in welcher Sprache die Dissertation anzufertigen ist, an welcher Universität die Verteidigung stattfindet und wie die Prüfungskommission zusammengesetzt ist. In der Regel wird festgelegt, wann die Dissertation eingereicht werden muss und ob eine Verlängerung möglich ist. Auch wird die genaue Bezeichnung des Doktorgrads genannt, der von den beiden Universitäten verliehen wird, und in welcher Weise das Cotutelle-Verfahren in den Abschlussdokumenten Erwähnung findet. Diese Festlegungen sind bindend. Sollten Änderungen erforderlich werden, muss ein Zusatz zur Vereinbarung erstellt und unterschrieben werden.

Weitere Informationen

Für die Beratung zu einem solchen Cotutelle-Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Caroline Trautmann und Frau Manuela Stetter.

Informationen zum Einreichen einer Dissertation in Cotutelle und zur mündlichen Prüfung finden Sie hier.

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