Promotion Dr. rer. soc.

Promotion in den sozialwissenschaftlichen Fächern: Soziologie, Politikwissenschaft oder Kommunikationswissenschaft

1. Beginn des Promotionsverfahrens

Grundsätzliches:

Der Antrag auf Annahme als Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand bezieht sich auf den Status als Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand (Promotionsverhältnis) und ist zu trennen vom Status als Student:in (Immatrikulation).

Der Antrag auf Annahme als Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand kann ganzjährig gestellt werden, hat keine Einreichungsfristen und ist nicht an Semesterzeiten oder Imamtrikulationsfristen gebunden.

Um sich für das jeweils kommende Semester immatrikulieren bzw. umschreiben (Fachwechsel) zu lassen, empfehlen wir eine Antragstellung bis Ende März/Anfang April (für das Sommersemester) und Ende Septemper/Anfang Oktober (für das Wintersemester).

Antragsstellung:

Mit dem Antrag auf Annahme als Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand (Online-Antrag) als Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand sind folgende Unterlagen zunächst hochzuladen und anschließend im Original im Prüfungsamt vorzulegen (§ 3 Promotionsordnung):

  • Betreuungsvereinbarung
  • Zeugnisse und Nachweise (§ 5), die zur Promotion berechtigen
  • Akademischer Lebenslauf mit vollständiger Darstellung der absolvierten Studienänge. Der Lebenslauf muss aktuell sein, d. h. bis zum Zeitpunkt des Antrags auf Annahme als Doktorand:in reichen. Vorträge und Publikationen müssen nicht aufgelistet werden.
  • Erklärung über früher bestandene oder nicht bestandene akademische Abschlussprüfungen unter Angabe der betreffenen Hochschule, sowie von Thema, Ort und Zeutpunkt der Prüfung (Teil der im Onlineantrag anzugebenden Informationen)
  • Erklärung, ob Sie Kenntnis von einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Sie haben (Teil der im Onlineantrag anzugebenden Daten)
  • Erklärung, dass Ihnen bekannt ist, dass unzutreffende oder unvollständige Angaben im Promotionsverfharen Sanktionen nach sich ziehen können (Teil der im Onlineantrag anzugebenden Informationen)
  • Personalausweis oder Pass (bei Abholung des Annahmebescheids im Prüfungsamt vorzulegen)

Zusätzlich bei Absolvent:innen ohne deutschen Hochschulabschluss oder formalem Nachweis von Deutschkenntnissen #LINK#:
  • Befreiung von Deutschkenntnisse, die von der Betreuungsperson beim Dekanat der Sozialwissenschaftlichen Fakultät schriftlich begründet zu beantragen ist. Die Befreiung ist für die nachfolgende Immatrikulation im International Office notwendig. Eine Verpflichtung zur Immatrikulation besteht nicht.

Sie werden vom Prüfungsamt per E-Mail informiert, sobald Ihr Antrag geprüft und Sie vorbehaltlich der Vorlage von Original als Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand angenommen wurden. Ab diesen Zeitpunkt besteht Ihr Promotionsverhältnis (Doktorandenstatus) für zunächst drei Jahre.

Danach können Sie mit den Originalen der im Annahmeantrag hochgeladenen Dokumente ins Prüfungsamt kommen und den Bescheid über die Annahme als Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand abholen.

Bitte bringen Sie von allen Originalen, die nicht mit dem Antrag hochgeladen wurden, das Original, sowie eine Kopie (zum Verbleib in Ihrer Prüfungsakte) mit.

2. Während des Promotionsverhältnisses

Dissertationen können entweder als Monographie oder kumulativ in Form von publizierten Artikeln verfasst werden. Falls eine kumulative Dissertation verfasst werden soll, werden die Einzelheiten dazu (Zahl der Publikationen, Veröffntlichungsstatus etc.) in der Betreuungsvereinbarung geregelt.

Grundsätzliches:

Wie lange Ihr Promotionsverhältnis besteht, entnehmen Sie bitte Ihrem "Bescheid über die Annahme als Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand" oder schauen Sie im Promotionsportal nach.

Die Verlängerung des Promotionsverhältnisses richtet sich nach § 6 Abs. 3 der Promotionsordnung 2016 und ist frühestens drei Monate vor Ablauf des Promotionsverhältnisses mögich.

Bitte aktualisieren Sie ggf. auch Ihre hinterlegte Adresse, da sonst die Bestätigung über die Verlängerung des Promotionsverhältnisses Sie nicht erreichen wird.

Antragsstellung:

  • Bitte loggen Sie sich im Promotionsportal ein und klicken Sie unter „Meine Promotion“ bitte auf „Anträge“ und dann in der Zeile "Verlängerung" rechts auf das Symbol, um eine Antragsseite zu erstellen. Bitte für einen Verlängerungsantrag nicht mehrere Antragsseiten erstellen, da Anträge so ggf. unbearbeitet bleiben.
  • Upload: Bericht über den Fortschritt der Dissertation (max. 2 Seiten). Im Fortschrittsbericht ist der systematische Fortschritt (z. B. Datenerhebung und/oder -auswertung abgeschlossen) darzustellen. Inhaltliche Fortschritte sind weniger von Relevanz, da diese nicht beurteilt werden können.
  • Upload: Stellungnahme Ihrer Betreuerinnen bzw. Ihrer Betreuer. Beachten Sie bitte, dass auch die Stellungnahmen erst im letzten Vierteljahr Ihres Promotionsverhältnisses ausgestellt werden sollen.

In Ihrem Benutzerkonto können Sie im Modus „Ansicht“ sehen, bis wann Ihr Promotionsverhältnis läuft bzw. verlängert wurde.Wenn alle Voraussetzungen für eine Verlängerung gegeben sind, erhalten Sie postalisch eine Bestätigung über die Verlängerung des Promotionsverhältnisses. Bitte bewahren Sie diese Bestätigung sorgfältig auf.

Bemerkung:

Ohne bestehendes Promotionsverhältnis kann kein Promotionsverfahren (Zulassung zur Promotionsprüfung) begonnen werden (siehe § 6 Abs. 2).

Grundsätzliches:

Die Dissertation wird in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abgefasst.

Gemäß § 9 Abs. 5 der Promotionsordnung besteht die Möglichkeit, die Dissertation in einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache zu verfassen.

Voraussetzungen:

  • Es gibt gute Gründe, die Dissertation in einer Fremdsprache zu schreiben (verbreitete Wissenschaftssprache des jeweiligen Fachs, Thema der Dissertation).
  • Die Sprache, in der die Dissertation verfasst wird, ist unter den prüfungsberechtigten Mitgliedern der geisteswissenschaftlichen Fakultäten verbreitet.
  • Im Rahmen der Auslage der Dissertationen sieht die Promotionsordnung nämlich vor, dass die Mitglieder der Fakultäten 09 bis 13 die Dissertationen einsehen können, um gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben (siehe § 11 Abs. 2 der Promotionsordnung). Dieses Recht auf Einsicht- und Stellungnahme darf nicht beeinträchtigt werden.

Antragsstellung:

  • formloser schrifltich begründeter Antrag
  • schriftliche Befürwortung und Stellungnahme: Erstbetreuerin oder der Erstbetreuer sowie voraussichtliche Zweitgutachterin bzw. voraussichtlicher Zweitgutachter der Dissertation

Der Antrag und die schriftlichen Stellungnahmen sind zusammen im Prüfungsamt per E-Mail (als PDF-Anhang) einzureichen. Das Prüfungsamt behält sich vor im Original unterschriebene Anträge anzufordern.

Bemerkungen:

Bisher sind Dissertationen in folgenden Sprachen verfasst worden: Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch.

Wird eine Dissertation nicht auf Deutsch verfasst, so ist in der Dissertation eine deutsche Zusammenfassung hinzuzufügen.

Das Graduate Center bietet regelmäßig Workshops, Informationsveranstaltungen und weitere Angebote rund um das Thema Promotion an.

Informationen zu Workshops des Graduate Centers

Es gibt Workshops

  • für die unterschiedlichen Phasen der Promotion (Anfangs-, Arbeits- und Schreib- sowie Abschlussphase)
  • für Promovierende aller Fächer
  • für Promovierende bestimmter Bereiche (Geistes-, Sozial- oder Naturwissenschaften)
  • zur Vermittlung von Kompetenzen für das wissenschaftliche Arbeiten
  • zum Ausbau allgemeiner Kompetenzen

3. Promotionsprüfung

Grundsätzliches:

Die Anmeldung zur Promotionsprüfung ist ganzjährig möglich.

Bitte informieren Sie Ihre Betreuungspersonen, wenn Sie planen Ihre Dissertation einzureichen.

Antragsstellung:

Mit dem Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung (PDF, 236 KB) sind folgende Unterlagen im Prüfungsamt einzureichen:

  • Erklärung der Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand darüber, ob und wie die in der Betreuungsvereinbarung geregelten Pflichten und getroffenen Festlegungen erfüllt wurden (§ 8 Absatz 2, Nr. 2)
  • Nachweis über ein seit mindestens einem Jahr bestehendes Promotionsverhältnis (PDF, 100 KB)
  • aktueller Lebenslauf
  • Erklärung zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (PDF, 241 KB)
  • einfaches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) oder Nachweis eines laufenden Arbeitsvertrags bzw. Beamtenstatus im deutschen öffentlichen Dienst (ausgenommen Hilfskraftverträge)
  • Versicherung an Eides (PDF, 97 KB) statt über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistungen; muss nicht in die Arbeit eingebunden werden (verbleibt in der Prüfungsakte).
  • Personalausweis/Reisepass (bei postalischer Einreichung: einfache Kopie)
  • Plagiatsprüfung am Tag der Abgabe der Dissertation über Urkund (E-Mail-Adresse bitte bei Frau Stetter erfragen)
  • drei identisch gebundene Exemplare der Dissertation
    • in DIN A4
    • paginiert, Inhalts- und Literaturverzeichnis
    • wenn die Arbeit nicht in deutscher Sprache verfasst ist, muss eine deutsche Zusammenfassung in die Arbeit eingebunden werden (in alle drei Exemplare). Empfehlung: pro 100 Seiten ca. zwei Seiten (min. 5 Seiten, max. 10 Seiten)
    • Klebebindung, keine Spiralbindung, kein Hardcover-Umschlag
    • nötigenfalls aufgeteilt in mehrere Bände. Mehrere Bände entsprechend kennzeichnen, z. B. "Band 1/2").
    • Weitere Vorgaben für die gedruckten Dissertationen gibt es von Seiten des Prüfungsamtes nicht. Bitte fragen Sie bei Bedarf bei Ihren Gutachterinnen und Gutachtern nach.
    • Sie können Ihre Dissertation bereits im Online-Antrag hochladen (PDF); empfohlen.
    • Bitte beachten Sie, dass lediglich zwei Exemplare zur Begutachtung vorgesehen sind. Das dritte Exemplar verbleibt zur Archivierung im Prüfungsamt.
    • Klären Sie bitte frühzeitig, ob Ihre Drittprüferin oder Ihr Drittprüfer für die Disputation auch ein Exemplar der Dissertation benötigt und stellen dieses gegebenenfalls selbst zur Verfügung. Aus organisatorischen Gründen kann das Prüfungsamt die Weiterleitung nicht übernehmen.

Für die Einreichung von Dissertationen, die im Rahmen einer Cotutelle-Vereinbarung entstanden sind, müssen einige Hinweise beachtet werden. Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen genau durch und informieren Sie auch die weiteren Beteiligten, besonders die beiden Betreuerinnen oder Betreuer (Supervisor) Ihrer Dissertation!

In der Regel sind die Termine und Fristen an den beiden Partneruniversitäten nicht gleich. Daher sollte die Abgabe einer Dissertation im Rahmen einer Cotutelle dem Prüfungsamt der LMU und der entsprechenden Einrichtung der Partneruniversität so rechtzeitig angekündigt werden, dass mögliche Probleme vermieden werden können.Cotutelle-Kandidatinnen und Kandidaten sind für den Informationsfluss mitverantwortlich, da sie in direktem Kontakt mit ihren Betreuerinnen und Betreuern stehen.

Bitte überprüfen Sie bei der Planung der Abgabe die Cotutelle-Vereinbarung. Darin ist in der Regel festgelegt,

  • ob der Dissertation eine Zusammenfassung beigefügt werden muss und in welcher Sprache diese zu verfassen ist,
  • der Ort der Verteidigung (kann nicht ohne Änderung der Cotutelle-Vereinbarung geändert werden) und
  • die Zusammensetzung der Prüfungskommission (Verteidigung).

Bitte geben Sie dem Prüfungsamt Rückmeldung, falls die aktuelle Planung Ihrer Prüfung nicht mit dem übereinstimmt, was in der Cotutelle-Vereinbarung festgelegt wurde.

In der Regel ist die Universität, an der die Verteidigung stattfinden soll, bei der Einreichung federführend.

In allen Fällen muss die Dissertation an beiden Universitäten nach den jeweils geltenden Regularien eingereicht werden. Bitte erkundigen Sie sich an beiden Universitäten, welche Fristen jeweils maßgeblich sind und teilen uns auch die Termine und Fristen Ihres Promotionsverfahrens an der Partneruniversität mit.

4. Publikation der Dissertation

Grundsätzliches:

Nach § 16 Abs. 1 der Promotionsordnung muss die Dissertation nach bestandener Promotionsprüfung (Tag der Disputation) innerhalb eines Jahres der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in angemessener Weise zugänglich gemacht werden.

Regelungen zur Art und Weise der Veröffentlichung entnehmen Sie bitte folgenden Hinweisen.

Die Promotionsordnung sieht in besonderen Fällen eine Verlängerung der Publikationsfrist auf bis zu drei Jahre nach bestandener Promotionsprüfung vor.

Antragsstellung:

  • Einen formlosen Antrag in dem aussagekräftig begründet wird, warum sich die Publikation verzögert und wann die Publikation voraussichtlich geschehen wird.
  • Die Publikationsfrist wird bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen erstmalig um ein Jahr verlängert. Ein letztmaliger Antrag auf Verlängerung der Publikationsfrist ist unter den oben genannten Voraussetzungen möglich.

Besonderer Hinweise:

  • Wird die Dissertation innerhalb von drei Jahren nicht ordnungsgemäß veröffentlicht erlöschen die durch die Promotionsprüfung erworbenen Rechte.
  • Erst nach ordnungsgemäßer Publikation wird die Doktorurkunde erstellt und ausgehändigt. Ausschließlich die Doktorurkunde berechtigt zur dauerhaften Führung des akademischen Grades "Dr. rer. soc.".

5. Promotion

Grundsätzliches:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach bestandener Promotionsprüfung der Kandidatin oder dem Kandidaten das vorläufige Recht eingeräumt werden den akademischen Grad eines "Dr. rer. soc." zu führen, auch ohne bereits erfolgter Publikation der Dissertation.

Antragsstellung:

Die vorläufige Führung des akademischen Grades "Dr. rer. soc." hat nach § 17 Abs. 3 Satz 3 der Promotionsordnung konkrete Voraussetzungen:

  • Ein formloser Antrag auf vorläufige Führung des akademischen Grades "Dr. rer. soc.".
  • Es liegt die Druckgenehmigung der Erstbetreuerin oder des Erstbetreuers vor.
  • Es liegt ein Vertrag oder Bestätigung vor, dass die Publikation gesichert ist (z. B. Verlagsvertrag). Die Publikation erfolgt innerhalb von eineinhalb Jahren nach bestandener Promotionsprüfung (entsprechende Angaben im Vertrag bzw. Bestätigung oder eigene schriftliche Versicherung im Antrag).

In besonderen, nicht von der Doktorandin oder vom Doktoranden selbst zu vertretenenden Fällen, kann die Frist in Nr. 4 auf Antrag verlängert werden.

Besondere Hinweise:

Wird Nr. 4 nicht erfüllt und es liegen keine besonderen Fälle vor, die eine Firstverlängerung begründen würden, erlischt das vorläufige Recht den akademischen Grad "Dr. rer. soc." zu führen.

Die Doktorurkunde wird gemäß § 17 der Promotionsordnung nach erfolgter Publikation der Dissertation ausgefertigt. Die Doktorurkunde wird ausschließlich in deutscher Sprache ausgestellt.

Die Ausfertigung inklusive Unterschriftenumlauf dauert in der Regel 4-6 Wochen.

Auf die Dauer des Unterschriftenumlaufs (Vorsitzende des Promotionsausschusses, Dekan/in der Fakultät, Präsident der LMU) haben wir keinen Einfluss.

Wir kontaktieren Sie per E-Mail sobald Ihre Doktorurkunde fertig ist. Bitte aktualisieren Sie ggf. Ihre E-Mail-Adresse im Promotionsportal.

Weitere wichtige Hinweise und Informationen

1. Beginn des Promotionsverfahrens

Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand (Online-Antrag)

2. Während des Promotionsverfahrens

Stellungnahme (PDF, 45 KB) (Betreuung)

3. Promotionsprüfung

Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung (PDF, 236 KB)

Protokoll (PDF, 179 KB) (Disputaiton)

4. Publikation

Druckgenhemigung (PDF, 210 KB) (Betreuung)

Prof. Dr. Petra Stykow, Politische Wissenschaft (Vorsitzende)

Prof. Dr. Josef Brüderl, Soziologie (Stellv. Vorsitzender)

Prof. Lars Guenther, Kommunikationswissenschaft

Dr. Christian Ganser, Vertreter des akademischen MIttelbaus

Kontakt- und Ansprechpartner

Manuela Stetter

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Sachbearbeitung

Prüfungsverwaltung, Allgemeine Verwaltung und Haushalt des Prüfungsamtes

E-Mail schreiben

+49 (0)89 / 2180 - 2272

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