Auskunftserteilung aus den Universitätsmatrikeln an Dritte

Die Auskunftserteilung aus den Universitätsmatrikeln unterliegt den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Daher werden solche Auskünfte grundsätzlich nur an die Betroffenen selbst erteilt. Eine Auskunftspflicht an Dritte besteht daher regelmäßig nicht. An Dritte können solche Auskünfte nur unter den rechtlichen Voraussetzungen der Art. 18 bis 21 Bayerisches Datenschutzgesetz erteilt werden und wenn folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Der Antrag auf Auskunftserteilung muss in schriftlicher Form in deutscher oder englischer Sprache bei der Ludwig-Maximilians-Universität München eingehen. Der Antrag muss die Kontaktdaten der antragstellenden und der betroffenen Person sowie den Zweck der Antragstellung eindeutig erkennen lassen. Der Antrag muss eigenhändig unterzeichnet sein.

Der Antrag muss im Original vorliegen. Anträge, die per Fax, E-Mail, als Scan oder Kopie eingehen, erfüllen diese Voraussetzung nicht.

2. Dem Antrag ist die formgebundene und eigenhändig unterschriebene Einverständniserklärung der betroffenen Person im Original beizulegen.

Formular für die Einverständniserklärung (PDF, 116 KB)

Die Einverständniserklärung muss im Original vorliegen. Die Vorlage z. B. per Fax, Email, als Scan oder Kopie erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Antrag und Einverständniserklärung senden Sie bitte postalisch an:

Ludwig-Maximilians-Universität München
Studentenkanzlei-Sachgebiet 2
Geschwister-Scholl-Platz 1
D-80539 München

3. Die Erstellung einer entsprechenden Bescheinigung ist nach Bayerischem Kostengesetz eine gebührenpflichtige Amtshandlung, für die Kosten in Höhe von 40.- Euro erhoben werden. Dieser Betrag wird als Vorschuss mit Antragstellung fällig und ist binnen 14 Tagen auf folgendes Konto zu überweisen:

Empfänger: LMU München
Kreditinstitut: Bayerische Landesbank München
SWIFT/BIC: BYLADEMM
IBAN: DE 53700500000000024868
Verwendungszweck: 4200.0322.6077/Familienname der betroffenen Person

Bitte beachten Sie: Die korrekte Angabe des Verwendungszwecks ist unbedingt notwendig für die Zuordnung Ihrer Angelegenheit.

Sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Wird der fällige Kostenvorschuss nicht fristgerecht geleistet, kann die Universität den Antrag als zurückgenommen werten.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihres Antrags in Spitzenzeiten mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Von zwischenzeitlichen Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen.

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