Alle Studierenden müssen gegenüber der Universität grundsätzlich nachweisen, ob sie in Deutschland entweder gesetzlich krankenversichert sind oder nicht.
Ausnahme: Promovierende, Studierende im Studienkolleg sowie Gast- und Seniorenstudierende müssen diesen Nachweis nicht erbringen.
Sie wenden sich an die für Sie zuständige gesetzliche Krankenkasse und beantragen die Versicherungsbescheinigung für Ihr Studium an der LMU München. Die Krankenkasse übermittelt diese dann digital (die LMU-Nr. lautet: H0001279) direkt an uns.
Bitte beantragen Sie die Versicherungsbescheinigung vor dem Ausfüllen des Online-Immatrikulationsantrages und geben Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse explizit an, dass Sie sich an der „LMU München“ immatrikulieren wollen.
Sie können die Versicherungsbescheinigung ausschließlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (nicht jedoch bei einer privaten Krankenversicherung!) beantragen.
a) Wenn Sie in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, freiwillig versichert oder im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert sind, beantragen Sie die Versicherungsbescheinigung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
b) Wenn Sie in Deutschland bei einer privaten Krankenversicherung selbst versichert oder bei einem Familienmitglied mitversichert sind, müssen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Versicherungsbescheinigung beantragen. Legen Sie der gesetzlichen Krankenkasse dazu einen Nachweis Ihrer privaten Krankenversicherung vor.
c) Wenn Sie in einem Mitgliedsland der EU oder EWR krankenversichert sind, erhalten Sie die Versicherungsbescheinigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland gegen Vorlage der
EHIC (European Health Insurance Card) oder der
PEB (Provisorische Ersatzbescheinigung für die EHIC).
d) Wenn Sie in einem Land, das nicht Mitglied der EU oder EWR ist krankenversichert sind, beachten Sie bitte die Informationen des Referats Internationale Angelegenheiten.
Falls Sie während des Studiums die Krankenkasse wechseln oder die Versicherungsart ändern, müssen Sie bei der für Sie zuständigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen, dass eine neue Versicherungsbescheinigung digital an die LMU München (die LMU-Nr. lautet: H0001279) übermittelt wird.
Die gesetzlichen Krankenkassen melden der LMU München, falls Sie mit der Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge in Verzug geraten sind. In diesem Fall darf die Rückmeldung für das Folgesemester nicht vollzogen werden bis uns die Begleichung der rückständigen Beiträge seitens Ihrer gesetzlichen Krankenkasse digital gemeldet wurde.