Beiträge für das Studierendenwerk

Die Beiträge für das Studierendenwerk müssen alle Studierenden jedes Semester im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung entrichten, auch im Fall einer Beurlaubung vom Studium. Die Höhe der Beiträge setzt das Studierendenwerk München Oberbayern durch Satzung fest, die Universität erhebt diese Beiträge gemäß Art. 121 Abs. 5 Satz 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes für das Studierendenwerk und führt sie an dieses ab. Weitere Informationen zu diesen Beiträgen und deren Verwendung finden Sie auf der Website des Studierendenwerks München Oberbayern.

Beitragshöhe

Die Beiträge für das Studierendenwerk setzen sich zusammen aus dem Grundbeitrag und dem zusätzlichen Beitrag für das Semesterticket.

Da jedoch laut Mitteilung des Studierendenwerks München Oberbayern der Semesterticketvertrag ab dem Wintersemester 2023/24 ausgesetzt wird, entfällt somit auch der obligatorische Solidarbetrag für das Semesterticket ab dem Wintersemester 2023/24 bis auf weiteres.

  • Sommersemester 2025: Grundbeitrag 85,00 €

  • Wintersemester 2024/25: Grundbeitrag 85,00 €
  • Sommersemester 2024: Grundbeitrag 85,00 €
  • Wintersemester 2023/24: Grundbeitrag 85,00 €
  • Sommersemester 2023: Grundbeitrag 75,00 € + zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket 77,30 € = 152,30 €
  • Wintersemester 2022/23: Grundbeitrag 75,00 € + zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket 63,00 € = 138,00 €
  • Sommersemester 2022: Grundbeitrag 75,00 € + zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket 72,00 € = 147,00 €
  • Wintersemester 2021/22: Grundbeitrag 75 € + zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket 69,40 € = 144,40 €
  • Sommersemester 2021: Grundbeitrag 75 € + zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket 69,40 € = 144,40 €
  • Wintersemester 2020/21: Grundbeitrag 75 € + zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket 67,40 € = 142,40 €
  • Sommersemester 2020: Grundbeitrag 62 € + zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket 67,40 € = 129,40 €
  • Wintersemester 2019/20: Grundbeitrag 62 € + zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket 67,40 € = 129,40 €
  • Sommersemester2019 Grundbeitrag 62 € + zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket 67,40 € = 129,40 €
  • Wintersemester 2018/19: Grundbeitrag 62 € + zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket 67,40 € = 129,40 €
  • Sommersemester 2018: Grundbeitrag 62 € + zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket 67,40 € = 129,40 €
  • Wintersemester 2017/18: Grundbeitrag 62 € + zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket 66,50 € = 128,50 €
  • Sommersemester 2017: Grundbeitrag 52 € + zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket 66,50 € = 118,50 €

Grundbeitrag

Den Grundbeitrag müssen alle Studierenden jedes Semester im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung entrichten, auch im Fall einer Beurlaubung vom Studium. Es sind keine Ausnahmen möglich.

Der Grundbeitrag ist mit Antragstellung auf Immatrikulation oder auf Weiterstudium (Rückmeldung) fällig und bis zu den durch amtliche Bekanntmachung festgesetzten Terminen in einer Summe zu leisten. Ist die Zahlung aller fälligen Beiträge nicht fristgerecht erfolgt, wird die Immatrikulation rückgängig gemacht bzw. die Rückmeldung nicht vollzogen und die Exmatrikulation tritt ein.

Die Höhe des Grundbeitrags setzt das Studierendenwerk München Oberbayern durch Satzung fest, die Universität erhebt den Grundbeitrag gemäß Art. 121 Abs. 5 Satz 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes für das Studierendenwerk und führt ihn an dieses ab. Weitere Informationen zum Grundbeitrag und dessen Verwendung finden Sie auf den Internetseiten des Studierendenwerks München Oberbayern.

Zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket

Laut Mitteilung des Studierendenwerks München Oberbayern wird der Semesterticketvertrag ab dem Wintersemester 2023/24 ausgesetzt. Somit entfällt der obligatorische Solidarbeitrag für das Semesterticket ab dem Wintersemester 2023/24 bis auf weiteres. Im Rahmen der Rückmeldung ist daher nur noch der Grundbeitrag zu bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Studierendenausweis (LMUcard) ab dem Wintersemester 2023/24 nicht mehr als Fahrtberechtigung für den MVV gilt, auch nicht in den Randzeiten (Mo-Fr 18 bis 6 Uhr, sowie Wochenende)! Weiterführende Informationen bezüglich Alternativen zum Semesterticket finden Sie auf den Internetseiten des Studierendenwerks sowie bei den Verkehrsbetrieben.

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