Doktorandenmobilität

Eingeschriebene Promovierende haben, wie Bachelor- und Masterstudierende, die Möglichkeit, an Auslandsaufenthalten teilzunehmen, die durch das Erasmus+-Programm gefördert werden. Jede/r Studierende hat pro Studienzyklus im Bachelor-, Master- oder Promotionsstudienprogramm ein Erasmus+-Kontingent von 12 Monaten im Studium und/oder Praktikum.

Erasmus-Fördermöglichkeiten für immatrikulierte Promovierende

Dauer des Aufenthalts: 2-12 Monate (physisch)

Aufenthaltsart: Aufenthalt an einer Partneruniversität (z.B. Kurse, Labor, Recherche an der Universität…)

Voraussetzungen:

  • Es muss ein Erasmus+ Kooperationsvertrag mit der aufnehmenden Universität vorliegen
  • Immatrikulation an der LMU zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des Auslandsaufenthaltes

Beantragung: Die Bewerber und Bewerberinnen folgen dem regulären Erasmus+ Bewerbungsverfahren. Verspätete Bewerbungen können eventuell im Rahmen des Erasmus+ Nachrückverfahrens berücksichtigt werden. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen Philippa Menzel.

Fördersätze: Nach Ländergruppen

Information und Beratung:


Langzeitmobilität für Promovierende über Erasmus+ Praktikum (SMP):

Dauer des Aufenthalts: 2-12 Monate (physisch)

Aufenthaltsart: Reguläres oder Forschungspraktikum

Voraussetzungen:
Immatrikulation an der LMU zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des Auslandsaufenthaltes

Beantragung: Die Bewerber und Bewerberinnen folgen dem regulären Bewerbungsverfahren des Praktika-Programms von Erasmus+.

Fördersätze: Nach Ländergruppen

Information und Beratung:
Career Service der LMU

Dauer des Aufenthalts: 5-30 Tage (physisch, optional in Kombination mit einem virtuellen Part)

Aufenthaltsart: Aufenthalt an einer Partneruniversität (z.B. Kurzfristiger Forschungsaufenthalt)

Voraussetzungen:

  • Es muss ein Erasmus+-Kooperationsvertrag mit der aufnehmenden Universität vorliegen
  • Immatrikulation an der LMU zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des Auslandsaufenthaltes

Beantragung:
Über das Online-Formular für Erasmus "Short-Term" Doktorandenmobilität

Fristen:

  • 31.01
  • 30.04
  • 31.07
  • 31.10
Anträge müssen bis zum letzten Termin vor Beginn des Aufenthalts eingereicht werden.

Fördersätze:

Reguläre Mobilität im Rahmen einer "Short-Term" Doktorandenmobilität:

  • Mobilitätsdauer: 1 - 14 Tage: 79€/Tag
  • Mobilitätsdauer: 15 - 30 Tage: 56€/Tag
  • für nachhaltiges Reisen: 50 EUR + bis zu 4 zusätzliche Tage einmalig

Mobilität mit Sonderbedürfnissen im Rahmen einer "Short-Term" Doktorandenmobilität:

Studierende mit geringeren Chancen* erhalten zusätzliche Fördermittel und einen Reisekostenzuschuss:

  • Mobilitätsdauer: 1 - 14 Tage: einmalig 100€ zusätzlich zu den oben aufgeführten Stipendienleistungen
  • Mobilitätsdauer: 15 - 30 Tage: einmalig 150€ zusätzlich zu den oben aufgeführten Stipendienleistungen

Reisekostenzuschuss (Reisekosten für Hin- und Rückfahrt):

  • 10 - 99 km: 23€
  • 100 - 499 km: 180€ (bei unweltfreundlicher Anreise: 210€)
  • 500 - 1999 km: 275€ (bei unweltfreundlicher Anreise: 320€)
  • 2000 - 2999 km: 360€ (bei unweltfreundlicher Anreise: 410€)
  • 3000 - 3999 km: 530€ (bei unweltfreundlicher Anreise: 610€)
  • 4000 - 7999 km: 820€
  • 8000 und mehr: 1.500€

*Definition Studierende mit geringen Chancen (nach Kriterienkatalog DAAD): Erstakademikerinnen und -akademiker, erwerbstätige Studierende, Studierende mit Kind, Studierende mit einem GdB ab 20 oder einer Chronischen Erkrankung.

Information und Beratung

Philippa Menzel

Referat Internationale Angelegenheiten

Beratung und Studierendenmobilität Europa (Erasmus+, Nachrückverfahren, SEMP, GB, VIU), Kurzzeitmobilität Doktoranden, BIPs

E-Mail schreiben

+49 89 2180-3752

Informationen für angestellte Promovierende

Die Immatrikulation an der LMU ist eine Voraussetzung für die oben genannten Mobilitätsmöglichkeiten. Wenn Sie an der LMU angestellt sind, kann einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+ Programms für Personalmobilität möglich sein. Weitere Informationen finden Sie hier.

Information und Beratung: Amelie Giedgowd

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